Villingen-Schwenningen -
Pünktlich zum Ferienbeginn wurde eine junge Katze, rund vier bis fünf Monate alt, in einem Karton verschnürt von einer Schwenninger Bürgerin in ihrem Garten vorgefunden.
Das jüngste Fundtier: Diese Katze wurde zu Beginn der Ferien ausgesetzt.
Bild: Ferien
Dieses Schicksal teilen derzeit viele Haustiere – denn zur Ferienzeit werden sie augenscheinlich plötzlich lästig.Als die junge Frau ihre Wäsche aufhängen wollte, wunderte sie sich sehr, wie der ihr unbekannte Karton dort wohl hingekommen sein könnte. Neugierig schaute sie hinein und ein junges Kätzchen, dicht in eine Ecke gedrückt, schaute sie mit großen Augen an.
Die tierliebende Mutter von zwei Kindern nahm das Tier erst einmal mit in ihre Wohnung und schickte den älteren Sohn los, eine Portion Katzenfutter zu kaufen. Während die Mieze dieses dann gierig fraß, setzte die Frau sich mit dem Tierschutzverein Villingen-Schwenningen in Verbindung. Persönliche Umstände ließen es nicht zu, das verwaiste Tier auf Dauer zu beherbergen.
Das ausgesetzte, recht magere Katzenkind konnte auf einer Pflegestelle des TVS untergebracht werden und springt dort zwischenzeitlich vergnügt mit weiteren Fundtieren durchs Haus.
In den nächsten Tagen wird die tierärztliche Behandlung durchgeführt. Die kleine Fellnase, die mittlerweile schon sehr zutraulich und verschmust ist, soll dann in verantwortungs- und liebevolle Hände vermittelt werden.
Infos zum Aussetzen von Tieren
Der Tierschutzverein Villingen-Schwenningen (TVS) macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen eines lästig gewordenen Haustieres nicht nur herzlos ist, sondern auch einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, der mit hohem Bußgeld belegt werden kann.
Gemäß §3 Ziff. 3 Tierschutzgesetz ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich dabei ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt auch das Anbinden an dem Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft.
Wohin mit dem Haustier, wenn der Sommerurlaub ansteht? Immer wieder kommt es vor, dass man sich darüber viel zu spät Gedanken macht. Die Nachbarn, Verwandten und Bekannten möchte man nicht mehr ansprechen, die Kosten für die Versorgung des Tieres in einem Heim werden gescheut, so „lieb“ ist manchen Zeitgenossen der vierbeinige „Liebling“ dann auch nicht. Man kommt dann auf den Gedanken, sich des Tieres einfach zu entledigen, man setzt es aus.
Das zuständige Tierheim im Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen hat normalerweise im Monat etwa 20 Fundtiere zu versorgen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Katzen, Hunde, Kaninchen und Meerschweinchen. Unmittelbar vor den Sommerferien ist es dann eine deutlich größere Menge an Haustieren, die auf unterschiedlichste Weise ausgesetzt werden. Die Palette reicht hier vom Anbinden am Zaun eines Tierheimes bis zum Verlassen des vorher „geliebten Familienmitgliedes“ an der Autobahnraststätte. Nach Auskunft von F. Vögel vom Tierheim Donaueschingen wurden in den letzten Tagen allein zwei Hunde und sechs Katzen, ausgesetzte Tiere, aufgenommen. Ein Hund war an einer Sitzbank in Hüfingen angebunden, der andere am Tierheim. Die sechs Katzen wurden am Tierheim abgelegt.