Mein
14.08.2012  |  0 Kommentare

Villingen-Schwenningen Sudanese Sidar muss weiter bangen

Villingen-Schwenningen -  Sidar Damba wartet weiter auf einen Termin beim Verwaltungsgericht Freiburg. Zumindest darf der Sudanese, für den sich zahlreiche Bürger, Refugio und die Kirche eingesetzt haben, darf vorerst nicht abgeschoben werden.

Sidar Damba muss weiter auf einen Bescheid aus Freiburg warten.  Bild: Schwillo

Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Sidar Damba muss sich weiter gedulden. Für den Asylbewerber aus dem Sudan gibt es noch keinen Termin beim Verwaltungsgericht Freiburg, wo über seinen Fall entschieden werden soll. Die gute Nachricht: Der 19-Jährige darf aber auch nicht abgeschoben werden.

Das Schicksal des jungen Mannes aus dem vom Bürgerkrieg geschüttelten Sudan hat im vorigen Herbst die Gefühle der Menschen in Villingen-Schwenningen bewegt. In einer Polizeirazzia wurde er mitten in der Nacht am 20. September aus dem Bett geholt und nach Italien abgeschoben. Denn in diesem Land hatte er sich 2010 nach seiner abenteuerlichen Flucht durch die Sahara und übers Mittelmeer als Asylsuchender gemeldet.

Das Vorgehen der deutschen Behörden löste beim Flüchtlingshilfsverein Refugio und den Kirchengemeinden in Villingen-Schwenningen helle Empörung aus. Die Proteste und die Anträge bewirkten, dass der junge Mann schon nach wenigen Tagen wieder nach Deutschland zurück konnte, wo er jetzt im Kirchenasyl lebt.

Ende Oktober 2011 erwirkten die Helfer einen vorläufigen Rechtsschutz für den Flüchtling beim Verwaltungsgericht in Freiburg. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Sicherheit. Bedeutet diese Entscheidung doch, dass Sidar Damba erstmal nicht mehr abgeschoben werden kann. Jetzt warten alle auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht, wo die Entscheidung fällt, was aus dem jungen Sudanesen wird.

Nach Auskunft des Villinger Rechtsanwalts Ullrich Hahn, der sich für die Sache von politisch Verfolgten einsetzt, dauert es erfahrungsgemäß ein Jahr, bis das Gericht die Sache bearbeitet hat und einen Verhandlungstermin ansetzt. Da Sidars Geschichte aber mit grundsätzlichen Fragestellungen der europäischen Asylpolitik zusammenhängt, könne es noch länger dauern, ehe die Freiburger Juristen eine Entscheidung fällen. Einstweilen haben sich Sidar und seine Unterstützer mit dem Duldungsstatus abgefunden.

Was das Warten erträglicher macht: Der junge Mann ist nicht in einer Sammelunterkunft einquartiert, sondern lebt in einer Außenwohngruppe und besucht von dort aus die Werkrealschule. Dies könnte ihm zugute kommen, falls der Asylantrag abgelehnt wird. Es gibt dann neben der – unsicheren – Berufung beim Oberverwaltungsgericht auch die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Mit Blick darauf, dass der junge Sudanese sich schon sehr gut eingelebt hat, Deutsch spricht und vor allem sozial integriert ist, bestehen auf diesem Weg nach Ansicht von Rechtsanwalt Ullrich Hahn auch Chancen.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
 Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln

Jetzt Newsletter anfordern:
© SÜDKURIER GmbH 2013