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Villingen-Schwenningen Schnapsverkauf an Kinder schreckt auf

17.06.2011


Das städtische Bürgeramt ging in den letzten Wochen mit minderjährigen Testkäufern für Alkohol und Tabak auf Tour. Dabei wurden 55 Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet kontrolliert. Die Altergrenzen für den Verkauf der Waren wurden jedoch oftmals einfach ignoriert.
Das gibt zu denken: Bei Testkäufen durch Jugendliche hat das städtische Bürgeramt festgestellt, dass viele Geschäfte harten Alkohol und Zigaretten an Heranwachsende verkaufen, obwohl das gesetzlich verboten ist. Der Schnaps wanderte in vielen Fällen sogar dann noch über die Verkaufstheke, als eindeutig klar war, dass die Jugendlichen keine 18 Jahre alt sind. Für die Geschäfte zieht das nun Bußgelder nach sich.

In seiner Funktion als Polizeibehörde für die Stadt Villingen-Schwenningen ist das Bürgeramt hauptsächlich mit der ordnungsrechtlichen Seite und den Auswirkungen des Alkohol- und Tabakmissbrauchs im öffentlichen und teilweise auch privaten Bereich befasst. Hierbei war in den letzten Jahren immer wieder zu beobachten, dass bestimmte Einzelhandelsbetriebe Alkohol und Tabak an Jugendliche verkauften und es ihnen dadurch relativ leicht machten, an diese Waren zu kommen. Ein wirksames Mittel in diesem Zusammenhang sind Testkäufe mit Jugendlichen.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Tabakmissbrauch führte das Bürgeramt daher in den letzten Wochen zahlreiche Testkäufe mit minderjährigen Jugendlichen durch. Hierbei wurden insgesamt 55 Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet kontrolliert, darunter Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Getränkemärkte und Toto-Lotto-Annahmestellen.

Das Ergebnis war selbst für die Behörde in seiner Häufigkeit überraschend: Trotz einer bundesweit umfangreichen Aufklärung und Prävention zu diesem Thema verkauften 62 Prozent der überprüften Betriebe Alkohol oder Zigaretten an Minderjährige. Im Bereich der Lebensmittelgeschäfte lag der Anteil sogar bei 69 Prozent, was bedeutet, dass zwei von drei Betrieben gegen das Jugendschutzgesetz verstießen.

Die Erlebnisse der Testkäufer bewegten sich hierbei innerhalb eines sehr breiten Spektrums. So wurde zum Beispiel in 16 Fällen, also fast einem Drittel der Geschäfte überhaupt keine Ausweiskontrolle vorgenommen und selbst wenn der Ausweis eingesehen und die Minderjährigkeit hierdurch eindeutig zu erkennen war, fand wiederum bei der Hälfte dieser Läden dennoch ein Verkauf statt. Ohne jegliche Probleme gelang es den Jugendlichen in den betroffenen Einzelhandelsbetrieben Wodka, Rum, Kräuterschnaps und andere branntweinhaltige Getränke sowie diverse Zigaretten einzukaufen.

Besonders gravierend war die Erkenntnis, dass es Verkaufspersonal gab, das sich des Unrechts seines Handelns sehr wohl bewusst war. So wurden den Testkäufern geraten, „ja nichts weiterzusagen“ oder der Hinweis erteilt, dass „dies eigentlich erst ab 18 verkauft werden dürfe“. Andere Verkäufer berechneten das Alter mit dem Taschenrechner und haben trotz des richtigen Ergebnisses dennoch gegen das Verkaufsverbot verstoßen.

Das Resümee der aktuellen Testkäufe deckt sich mit den Erfahrungen früherer Aktionen. Schon im Jahr 2004 hatte das Bürgeramt verschiedene Testkäufe vorgenommen und hierbei eine sehr hohe Verstoßquote feststellen müssen. Seinerzeit bewegte sich die Maßnahme jedoch in einer gewissen Grauzone, das heißt sie war in Fachkreisen nicht ganz unumstritten. Mittlerweile hat sich die rechtliche und politische Einstellung jedoch verändert und Testkäufe sind seit Frühjahr 2010 offiziell möglich.

Vor diesem Hintergrund hatte das Bürgeramt sehr schnell die ersten Vorbereitungen für die erneuten Testkäufe getroffen, nach geeigneten Jugendlichen gesucht und diese geschult. Mit dem bloßen Erwerb der Waren ist der gesamte Vorgang allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. In allen Fällen werden daher Ordnungswidrigkeitsverfahren sowohl gegen das Verkaufspersonal als auch gegen den Geschäftsinhaber eingeleitet. Schnell kann es hierbei zu Bußgeldern im mittleren dreistelligen bis vierstelligen Bereich kommen.

Das Bürgeramt hofft, dass die Testkäufe zu einer Veränderung des Verkaufsverhaltens in den Einzelhandelsbetrieben führen. Die bisherigen hohen Verstoßquoten sind für die Verantwortlichen jedenfalls nicht nur ein Alarmsignal, sondern auch eine Bestätigung für die Notwendigkeit solcher Instrumente. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sollen daher auch künftig Testkäufe vorgenommen werden, um sowohl zum Schutze der Kinder und Jugendlichen beizutragen als auch einen Vergleich über die Wirkung der Testkäufe anstellen zu können.


Zum Thema: Jugendschutz
@checkitout
Habe ich nicht geschrieben, dass es durchaus in Ordnung ist, wenn diese bestraft werden?
@hogue
Von unbekannt
Ach,
und wer „erzieht“ die Verkäufer(innen), damit diese sich an Recht und Gesetz halten?
Jugendschutz
Erfreulich, dass die meisten Kommentatoren die Testkäufe unterstützen und die large Handhabung ...
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