Denn es hat einen kleinen Makel, der ihn genauso ärgert wie mittlerweile auch Opel.
Der Fall ist beispielhaft: Kunde und Hersteller haben ganz unterschiedliche Vorstellungen von Pflicht und Schuldigkeit. Aber der Reihe nach: Eberhardt und seine Lebensgefährtin haben den Wagen, Baujahr 2008, neu gekauft. Autopflege ist für den Besitzer von Anfang an ganz wichtig; er poliert den Lack des schicken Gefährts sogar von Hand.
Auch im Opel-Kundendienst war der Astra schon zweimal, wenn auch jeweils mit einigen Wochen Verspätung. Zuletzt im Februar, und da hat der Besitzer sogar einen separaten „Korrosionsschutzservice“ in Anspruch genommen. Auf dem Kundendienstbericht prangte in der Rubrik „Korrosion“ außerdem ein Häkchen – alles okay. Kurz darauf, im April, stutzte Reiner Eberhardt allerdings. Als er den Kofferaum des Cabrios öffnete, tastete er Rostblasen im Bereich des Griffs, über den eine Zierleiste aus Chrom verläuft, und dachte sich: „Das kann doch nicht wahr sein ....“.
War es aber. Folglich reklamierte der Kunde bei jenem regionalen Opel-Autohaus, das den Kundendienst erledigt hatte. Der Werkstattmeister habe sofort gewusst, worum es geht, als er das Problem am Telefon schilderte. Dieses Problem bestehe darin, dass die Chromzierleiste beim Fahren vibriere und dadurch am Lack scheuere, habe ihm der Fachmann erklärt. Es lässt sich beheben, wenn man den den Rost entfernt, den Kofferaumdeckel neu lackiert und unter die Zierleiste eine Distanzscheibe unterlegt. Kostenpunkt: mehrere hundert Euro.
Opel-Kunde Eberhardt ging davon aus, dass man gegenüber dem Käufer eines Neuwagens Kulanz zeigen werde; er verließ sich darauf, dass er von einer sechsjährigen Garantie gegen Durchrostung im Zuge einer „Qualitätsoffensive“ des Autobauers profitieren würde. Doch weder das Autohaus noch der Hersteller kamen ihm so entgegen, wie er sich das vorgestellt hatte. Opel will die Kosten für die Lackreparatur tatsächlich nur zu 60 Prozent übernehmen. Begründung: Eberhardt habe den Wagen jeweils verspätet zum Kundendienst gebracht.
Das ärgerte den Doppelstädter. Ein Telefonat mit dem Chef des Autohauses verlief wenig konstruktiv. „Der sagte nur zu mir: Wenn ich Sie als Kunden verliere, dann habe ich eben Pech gehabt“, erinnert sich Reiner Eberhardt. Ihm geht es schon lange nicht mehr um den Eigenanteil, den er zahlen soll, sondern ums Prinzip. Ja, er solle sich nur an die Presse wenden, meinte der Autohändler.
Die Opel-Service-Direktion schickte dem Kunden eine Mail, in der festgestellt wurde, dass es sich ja nicht um eine „Durchrostung“ handelte und daher auch kein Garantiefall vorliege. Dass man dennoch 60 Prozent der Kosten für die Instandsetzung übernehmen will, begründet Opel mit „freiwilligem Entgegenkommen“. Weitere Ansprüche könne er nicht stellen, weil er den Wagen verspätet in den Kundendienst gebracht habe.
Eberhardt ärgerte sich und schrieb zurück: „Die Haltung von Opel ist so nicht akzeptabel. Dies ist keine Werbung für einen Autokonzern.“ Damit ist für den Doppelstädter klar, dass auch seine Roststelle infolge eines „konstruktiven Mangels“ enstanden sein muss. Damit sei der Autohersteller in der Pflicht – ganz unabhängig von Serviceintervallen. Der Rost frisst nicht nur am Lack seines Autos, sondern auch an Reiner Eberhardts Rechtsempfinden.
Er will weiter kämpfen und das einfordern, was er als sein gutes Verbraucherrecht ansieht. Er will in Internet-Foren Autofahrer mit demselben Problem kontaktieren und auch Fachzeitschriften informieren. „Ich gehe davon aus, dass man das Problem bei Opel kennt“, sagt Eberhardt. Kein Aktionsmus, sondern eine Grundsatzfrage: Als letzte Konsequenz will er Gutachter und Rechtsanwalt engagieren.
Zum Thema: Kein Einzelfall

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