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Villingen-Schwenningen Öko-Zwang für neue Industriebauten

15.06.2012
Villingen-Schwenningen -  Geht es nach der Stadtverwaltung, werden für neue Industrie- und Gewerbehallen ökologische Zeiten anbrechen. Für den Bebauungsplan des künftigen Industriegebietes „Salzgrube“ am Nordbogen soll eine Dachbegrünung vorgeschrieben werden, ebenso Photovoltaikanlagen oder ersatzweise andere umweltfreundliche Energielösungen.

Auch so, wie auf diesem Gebäude, kann keine Dachbegrünung aussehen. Die Stadt Villingen-Schwenningen strebt nun an, dass im künftigen Industriegebiet „Salzgrube“ 40 Prozent aller Dachflächen auf den Gewerbegebäuden begrünt werden müssen.  Bild: SK-Archiv

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Diese Vorgaben für die künftigen Unternehmen, die sich hier ansiedeln sollen, sind allerdings im Gemeinderat nicht unumstritten.

Am kommenden Dienstag werden sich die Stadträte im Technischen Ausschuss (TA) ausführlich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Grund: In der TA-Sitzung vor acht Wochen hatte es an diesen Öko-Vorgaben für den Bebauungsplan des Industriegebietes zum Teil massive Kritik einiger Stadträten gegeben. Moniert wurde vor allem, dass den Unternehmen damit erhebliche Zusatzkosten aufgebürdet würden. Diese würden sich möglicherweise gar nicht in VS niederlassen, sondern dort, wo sie billiger bauen könnten.

Die Stadtverwaltung nahm diese Kritik zum Anlass, den Sachverhalt in einer umfassenden Darstellung aufzuarbeiten, die nächste Woche im TA diskutiert werden soll. Denn beim Gewerbegebiet „Salzgrube“ geht es um eine wichtige Zukunftsplanung der Stadt. Hier entsteht mit rund 47 Hektar die vielleicht letzte große Expansionsfläche der Stadt für Gewerbe und Industrie, von der sich die Stadt neue Arbeitsplätze verspricht.

In ihrem Papier kommt die Stadt zu folgendem Resultat: Die Dachbegrünung habe nicht nur eine Reihe von ökologischen und sozialen Vorteilen, sondern rechne sich auch wirtschaftlich spätestens nach 20 bis 25 Jahren. Dazu trägt vor allem die neue Abwassergebührensatzung („gesplittete Abwassergebühr“) bei. Bei einer ökologischen Dachbegrünung sind die Gebühren deutlich günstiger als ohne. Deshalb ist die Verwaltung dafür, dass 40 Prozent der Dächer in der „Salzgrube“ begrünt werden müssen, weitere 40 Prozent der Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Letzteres sei ohnehin eine Investition, die sich für die Unternehmen rechne.

Einer der Kritiker, CDU-Stadtrat Bernd Hezel, sieht seine Einwände durch diese Argumentation allerdings nicht entkräftet. Er weist darauf hin, dass die 2005 schärfer gefasste Schneelastenverordnung den Betrieben im Schwarzwald-Baar-Kreis vorschreibt, dass ihre Dächer eine Last von 250 Kilogramm pro Quadratmeter tragen müssen. Im Nachbarlandkreis Tuttlingen, einer anderen „Schneelastzone“, sind es dagegen nur 100 Kilogramm.

Für die heimischen Betriebe bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand bei den Baukosten. Wenn jetzt durch die von der Stadt gewünschte Begrünung weitere 100 Kilogramm Dachlast pro Quadratmeter draufgesattelt werden, würden die Baukosten noch weiter steigen. Und mancher Unternehmer werde sich fragen, ob er in der Doppelstadt oder lieber im Kreist Tuttlingen baut, fürchtet Hezel. Sein Rat: „Wir sollten daher etwas unternehmerfreundlicher sein.“

Anders wie Hezel sieht es sein Fraktionskollege Dietmar Wildi. Den anfänglichen Mehrkosten einer Dachbegrünung stünden langfristige ökologische und ökonomische Vorteile gegenüber. In den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg, so weiß der Inhaber eines Gartenbaubetriebs, „werden keine neuen Hallen ohne Dachbegrünung mehr genehmigt“.

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