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Villingen-Schwenningen/Konstanz (emv) Auch in der Ehe ist der erzwungene Geschlechtsverkehr strafbar. Dies hat ein 37-jähriger Mann aus dem Raum Villingen-Schwenningen spätestens gestern zur Kenntnis nehmen müssen. Das Landgericht Konstanz verurteilte ihn wegen Vergewaltigung in fünf Fällen sowie wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren Haft. Unter der Auflage, 3600 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Frau zu bezahlen, setzte das Gericht die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Der Mann sei sozial eingebunden, nicht vorbestraft, und die Taten lägen lange zurück, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der Verurteilte schien ohnehin der Meinung zu sein, dass nicht seine geschiedene Frau, sondern er das eigentliche Opfer sei. Schon kurz nach der Eheschließung vor zehn Jahren sei es zu Problemen gekommen, klagte er, weil seine Frau nur manchmal Lust auf Erfüllung ihrer "ehelichen Pflichten" gehabt habe, und manchmal eben nicht. Er schreckte nicht davor zurück, in aller Öffentlichkeit sexuelle Praktiken zu erwähnen, mittels derer er sie oft habe umstimmen können. Was bis zur Scheidung vor vier Jahren tatsächlich in der Wohnung in Villingen abgegangen ist, wissen nur die beiden selbst.

Erhebliche Gewalt habe der Mann nicht ausgeübt, meinte sein Verteidiger. Zweifelsfrei sei die Frau jedoch mehrmals vergewaltigt worden, in einem Fall auch auf besonders schmerzhafte Weise. Buchstäblich in letzter Minute legte der gelernte Schlosser gestern schließlich ein Geständnis ab. Als er bezüglich der besonders demütigenden Gewalttat Einschränkungen machen wollte, wies das Gericht ihn darauf hin, dass eine Bewährungsstrafe nur nach einem voll umfänglichen Geständnis in Frage komme. So wurde auch diese Tat schließlich eingeräumt. Seiner Ex-Frau und drei weiteren Zeugen bleib damit eine Aussage vor Gericht erspart.

Nichtsdestotrotz nahm die Nebenklägerin nach der internen Absprache des Gerichts neben ihrer Anwältin im Gerichtssaal Platz. Damit saß sich das verfeindete Paar genau gegenüber und versuchte, sich nicht anzusehen. Nach ihrer Scheidung vor gut vier Jahren hätte die Frau eigentlich alles auf sich beruhen lassen, behauptete der Verteidiger des Mannes. Doch vor einem Jahr war es noch einmal zu einem sexuellen Übergriff gekommen. Sie habe ihn gerufen, um sich 7000 Euro von ihm zu leihen, berichtete der Angeklagte. Da habe er gedacht, "wenn ich dir soviel Geld gebe, dann möchte ich auch noch mal etwas von dir." Weil die Frau diesmal flüchten konnte, war es "nur" zu einer sexuellen Nötigung gekommen.

 

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