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Villingen-Schwenningen Kritik an UN-Vorgaben

07.04.2011
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VS-Villingen – Der Gesamtelternbeirat der Stadt Villingen-Schwenningen hat sich zu seiner zweiten Sitzung getroffen. Zu den Abend beherrschenden Themen gehörten die aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleiteten Pflichten und die Umsetzung dieser Vorgaben in der Stadt Villingen-Schwenningen.Der kompletten Einbeziehung von Schülern mit Behinderung in den normalen Schulbetrieb erteilten sowohl Christa Lörcher als Behindertenbeauftragte des Landkreises als auch Annette Sauter-Schimak vom Schulamt in Donaueschingen eine Absage.

Den besonderen technischen als auch pädagogischen Anforderungen, die sich aus einer Behinderung oftmals an die Schulen stellen, könne nicht an jeder Einrichtung entsprochen werden. Das sei auch immer eine Frage der Finanzierbarkeit, hieß es.

Durch den Text der Konvention werde das in Baden-Württemberg praktizierte Konzept der auf die unterschiedlichen Behinderungen abgestimmten Sonderpädagogik in Frage gestellt. In der Konvention heißt es, dass es keine Sonderschulen geben solle. In der Praxis wollten viele Eltern von Behinderten Schülern jedoch die Sonderschulen nicht missen.

Kinder mit besonderen Behinderungen hätten in Baden-Württemberg ein Recht auf eine besondere Pädagogik, betonte Sauter-Schimak. Deshalb gebe es unter Berücksichtigung des Elternwunsches eine gezielte Förderung durch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (BBZ).

An der Schnittstelle von Kindergarten und Grundschule habe es einen Strukturwandel gegeben, erläuterte die Schulrätin die neue Vorgehensweise. Bei der Schulanmeldung eines behinderten Kindes erfolge eine Klärung des Förderbedarfs durch die Schule oder im Bedarfsfall auch durch einen Sonderpädagogen. Dieser nimmt auch die Elternwünsche auf, nimmt unter Umständen Kontakt zu geeigneten Schulen auf und unterbreitet Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. In einer folgenden Bildungswegekonferenz werde dann eine Entscheidung getroffen.

„Es wird natürlich versucht, weitestgehend den Elternwunsch zu berücksichtigen“, sagt Annette Sauter-Schimak. Wenn möglich solle auch Wohnortnähe gewährt werden, allerdings sei nicht alles machbar. Die Schulgesetzänderung sei noch nicht erfolgt und man stehe bei der Umsetzung der Behindertenkonvention noch am Anfang. „Vieles müssen wir erst in der Praxis erproben“, sagt Sauter-Schimak.

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