Wegen Betrugs in 17 Fällen und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitslosenentgelt in 222 Fällen hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen am Donnerstag eine leitende Angestellte der Frisörkette Klier zu einer Geldstrafe von 17 850 Euro verurteilt.
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Nach elf Verhandlungstagen und über 80 Zeugen schrieb das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ein Stück bundesdeutscher Rechtsgeschichte. Ein vergleichbares Verfahren hat hierzulande bisher noch nicht stattgefunden.
Der leitenden Angestellten der Frisörkette Klier, die rund 1000 Filialen in Deutschland und zahlreiche weitere in Osteuropa betreibt, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Angestellte systematisch unter Tarif eingruppiert zu haben. Durch die unrechtmäßige Vorenthaltung von Lohn an die Angestellten sei den Sozialkassen unrechtmäßig Sozialabgaben vorenthalten worden.
Der ursprünglich angeklagte Schadensumfang von fast 200 000 Euro in 486 Fällen wurde im Laufe des Verfahrens um rund 80 Prozent auf die juristisch unstrittigen Fälle von vorenthaltenem Lohn reduziert.
Die Schadensumme bezifferte Richter Christian Bäumler auf rund 37 000 Euro. Er betonte, dass die Angeklagte gewiss nicht völlig alleinverantwortlich gehandelt habe, sondern Teil des „Systems Klier“ sei. Allerdings trage sie ebenfalls Verantwortung in ihrem Regionalbereich.
Dem Urteil wird eine Signalwirkung für die Frisörbranche beigemessen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge wie in Baden-Württemberg gibt. Ob die Prozesse gegen eine weitere Regionalleiterin sowie die Geschäftsleitung mit Inhaber Michael Klier eröffnet wird, ist noch offen.
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