„Hände weg vom Steuer, wenn man Alkohol getrunken hat oder Drogen konsumiert hat.“ So sieht es Michael Fritzer, Facharzt für Arbeitsmedizin und Notfallmedizin. In seiner Praxis müssen Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, zu Urinkontrollen oder zur Haaranalyse antreten.
Hat man 0,5 Promille getankt und baut einen Unfall erhält man ein zeitlich beschränktes Fahrverbot. Ab 1,6 Promille im Blut wird auch ohne Unfall der Führerschein entzogen. Wie lange, das legt die Staatsanwaltschaft fest, ebenso die Höhe der Geldstrafe. Wird der Fahrzeuglenker mit Drogen erwischt – Cannabis, Marihuana, Aufputschmittel oder noch Stärkeres –, wird der Führerschein ebenfalls entzogen. „Bei Drogen im Straßenverkehr ist der Lappen weg“, sagt Fritzer. Das gelte auch für Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut.
Wird der Führerschein entzogen, sollte so früh als möglich mit dem Abstinenzprogramm begonnen werden. Das heißt: Nachweislich ein Jahr lang keinen Alkohol, keine Drogen. Zudem sollten Gespräche mit dem Verkehrspsychologen geführt werden, denn hier würden die Gründe zum Alkohol- oder Drogenmissbrauch erforscht und aufgearbeitet, erklärt Fritzer.
Sechs Urinkontrollen innerhalb von zwölf Monaten werden vorgenommen. Bei Menschen, die viel unterwegs sind, werden vier Haaranalysen im Jahr verlangt, für die drei Zentimeter Haar vorhanden sein sollten. „Über die Haaranalyse kann für drei Monate der Alkoholverzicht oder für bis zu zwölf Monate Drogenfreiheit dokumentiert werden. Im Urin ist der Alkohol nur vier bis fünf Tage nachweisbar“, so Fritzer.
Auf die Frage, ob die Personen wissen, wann sie zur Urinkontrolle kommen müssen, schüttelt er nur den Kopf. Sie würden plötzlich aufgefordert, zu erscheinen und müssten innerhalb von zwei Tagen in der Praxis sein, sonst könnten sie mit dem Programm wieder von vorne anfangen. Der Urin werde unter Aufsicht abgegeben, damit keine fremde Probe abgegeben werde, und anschließend an ein spezielles Labor geschickt. Ein Teil werde analysiert, ein Teil eingefroren (quasi die B-Probe).
„Die Kosten läppern sich“, sagt Fritzer. Eine Urinkontrolle koste 75 Euro, eine Drogenkontrolle koste 115 Euro. Beides muss wie die Therapiestunden mit dem Psychologen bar bezahlt werden (siehe rechts). Dazu komme der eigentliche MPU-Test, auch Idiotentest genannt, der ab 500 Euro zu Buche schlage. Damit nicht genug ziehe der Führerscheinentzug oft den Arbeitsplatzverlust, Verdienstausfall sowie die Strafe nach sich. Nach Unfällen werden oft auch die Kosten aus Sach- oder Personenschäden fällig.
20 bis 30 Prozent der Probanten würden das Vorbereitungsprogramm zum MPU nicht schaffen, und müssten nochmals zahlen. Das Fazit von Michael Fritzer: „Lieber ein teures Taxi nehmen, als sich mit Alkohol ans Steuer setzen, das wird viel teurer“.

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