Die ältere Frau wolle nach Angaben der Polizei nichts von den dargebotenen Dingen kaufen. Ihr wurde eine Reise „aufgezwungen“ und noch vor Ort leistete sie eine Anzahlung und gab ihre Bankdaten an. Weiterhin unterschrieb sie eine Quittung für die Anzahlung. Obwohl sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machte, wurden 336 Euro von ihrem Konto abgebucht.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei Veranstaltungen solcher Art keinerlei Unterschriften oder sonstige Zusagen getätigt werden sollten.
Weitere Geschädigte können sich beim Polizeirevier Schwenningen, oder bei der Kriminalpolizei Villingen melden.
