Einschüchterung von Kollegen, Erpressung, die Mitnahme vertraulicher Unterlagen: Nur vier Monate lang war der ehemalige Personalchef bei der Schwenninger BKK tätig, bevor die Kündigung erfolgte. Vor Gericht einigte man sich auf eine Abfindung von 100.000 Euro.
Schnelles Ende im Fall des ehemaligen Personalchefs der Schwenninger BKK: Jetzt einigten sich die Anwälte vor dem Arbeitsgericht auf einen Vergleich: Der 50-Jährige bekommt 100.000 Euro Abfindung und es werden keine Vorwürfe mehr erhoben. Nur rund vier Monate war der aus dem Bayerischen stammende Mann bei der Schwenninger BKK als Leiter der Personalabteilung tätig. Doch in dieser kurzen Zeit hat sich allerhand angesammelt, was die Krankenkasse schließlich zur Kündigung bewog.
Der sichtbare Beweis, wie der Personalchef seine Arbeit verstand, parkte während der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude: Ein VW-Bus, vollgepackt mit 13 Umzugskartons, die der 50-Jährige bei früheren Arbeitsstellen an vertraulichen Unterlagen mitgenommen hat.
Darunter so geheime Akten wie Betriebsvereinbarungen, Dokumente zu Personalentwicklungsgesprächen, Bonus- und Provisionssysteme, Sozialpläne und Management-Konzepte von renommierten deutschen Unternehmen wie Schörghuber (Brauereien und mehr), dem Antennenhersteller Kathrein und dem IT-Dienstleister Fiducia. Sogar die Einkommenslisten von Allianz-Managern sind darunter.
Dies alles hatte der damalige Personalchef der Schwenninger BKK in seinem Büro deponiert. Entdeckt wurde dieses ganze Ausmaß aber erst, als die Verantwortlichen der Krankenkasse dem Angestellten die Kündigung schon ausgesprochen hatten und sich ans Auflösen des Büros machten. Eine weitere Kündigung war die Folge.
Beim Arbeitsgericht in Villingen wurde versucht, den ganzen umfangreichen Fall Punkt für Punkt aufzuschlüsseln. Einer davon: Der 50-Jährige hat auch in seiner Zeit als BKK-Personalchef weiterhin ein einheimisches Industrieunternehmen beraten.
Diese Tätigkeit soll er während seiner regulären Arbeitszeit und mit der Ausstattung seines Büros ausgeübt haben. Dies nannte die Schwenninger BKK als einen der Hauptgründe für die Kündigung. Außerdem wird ihm die Einschüchterung von Kollegen und Erpressung vorgeworfen. Dies habe solche Spuren hinterlassen, dass manche Beschäftigte dem ehemaligen Personalchef nicht mehr begegnen könnten. „Der ist ein regelrechter Abfindungsnomade“, beschrieb eine Prozessbeobachterin die Arbeitsbiographie des Gekündigten.
Im Lebenslauf finden sich zahlreiche Beschäftigungen an verantwortungsvollen Positionen in den Firmen. Die Arbeitsstellen hatte er nie lange inne und zog dann weiter. Bei der Firma INA Schaeffler hatte er sogar überhaupt nicht gearbeitet, sondern monatelang nur Gehalt bezogen und auch gleich noch zwei Kartons mit Unterlagen von dort mitgenommen. Von dieser Episode steht im Lebenslauf aber nichts.
Streit entbrannte zwischen den beiden Parteien vor dem Arbeitsgericht, ob die Schwenninger BKK bei der Einstellung des neuen Personalchefs nicht hätte misstrauisch werden sollen. „Er hat uns getäuscht, weil er die kurzfristigen Arbeitsverhältnisse nicht angegeben hat“, sagte Vorstand Thorsten Bröske. Im Lebenslauf standen immer nur volle Jahre. So sei Kontinuität erweckt worden, die aber so nicht vorhanden gewesen sei.
Offensichtlich gab es auch mehrere unterschiedliche Versionen des Karriereverlaufs. „Wir haben mehrere verschiedene Lebensläufe im Büro gefunden“, erklärte Rechtsanwältin Alexandra Bullinger von der Stuttgarter Kanzlei Dr. Käser. „Was sagt denn das über ihn als Mensch aus? Über seine Integrität?“ Arbeitsrichter Oliver Schmitt gab aber zu bedenken, dass es erst dann eine Täuschung ist, wenn die Lebensläufe bei einem Arbeitgeber auch vorgelegt werden. Es sei auch fraglich, ob die Vorwürfe eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Bis zur Festanstellung als Personalchef im September 2009 war der 50-Jährige als freiberuflicher Berater für die Schwenninger BKK tätig. So kannte man sich schon näher. Trotzdem habe es mehrere Vorstellungsgespräche gegeben, berichtete Vorstand Thorsten Bröske dem Arbeitsgericht.
An die genauen Daten könne er sich aber nicht erinnern. Vorweisen kann die Krankenkasse aber, dass sich der Personalchef selber krankgeschrieben hat. Denn in seinem Büro fand man einen ganzen Stapel Formulare für die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit – blanko mit Unterschrift und Stempel einer bayerischen Arztpraxis. Diese Art von Sozialbetrug ist für die Schwenninger BKK als Krankenkasse überhaupt nicht hinnehmbar, sagten ihre Anwälte. Blanko war aber auch die Stelle, wo im Aufhebungsvertrag die Abfindungssumme eingetragen werden sollte.
Angeblich seien 50.000 Euro mündlich vereinbart gewesen. Doch laut seinem Anwalt, Felix Thiemann von der Kanzlei Blessing&Berweck kann sich der Gekündigte daran nicht erinnern und so hat er 650.000 Euro eingetragen. Dies sei nicht zu hochgegriffen, meinte Rechtsanwalt Thiemann. Denn diese Summe wäre üblich, wenn der Arbeitsvertrag die vereinbarten sechs Jahre gelaufen wäre. Der Villinger Anwalt setze sich für eine ordentliche Abfindung ein. Denn: „Mein Mandant hat seine Lebensplanung auf die Stelle bei der Schwenninger BKK eingerichtet und sogar hier ein Haus gekauft.“
So langsam kristallisierte sich heraus, dass beide Parteien den Rechtsstreit nicht bis zum Ende durchstehen wollen, sondern sich irgendwie einigen möchten. Damit begann ein längerer Poker um die Höhe Abfindung. Nach der im Vorfeld der Verhandlung genannten Zahl von 272.000 Euro schlug das Gericht jetzt 75.000 Euro vor. Die Schwenninger BKK bot 50.000 Euro. Der Anwalt des Gekündigten wollte nur zustimmen, wenn 75.000 Euro netto herauskommen würden: also rund 130.00 Euro brutto. „Es wäre sinnvoll, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen“, appellierte Richter Oliver Schmitt an den Verhandlungswillen der beiden Parteien. Vorschlag: die Mitte mit 100.000 Euro, Rücknahme der Kündigung und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April bei voller Gehaltszahlung.
Die Schwenninger BKK und ihre beiden Anwälte sagten sofort zu, nach längerer Beratungspause war auch der ehemalige Personalchef einverstanden. So mussten die acht geladenen Zeugen gar nicht erst aussagen und die Verhandlung endete ohne einen Urteilsspruch.
Weitere Details des Vergleichs: Die Schwenninger BKK darf den betroffenen Firmen die Unterlagen zurückgeben, die ihr ehemaliger Angestellter mitgenommen hatte. Der wiederum muss sofort seinen Dienstwagen Opel Insignia bei der Krankenkasse abgeben. Einig sind sich die Parteien auch, dass keine gegenseitigen Vorwürfe mehr erhoben werden.
Die Schwenninger BKK kündigte aber noch an, dass die Geschichte mit den Blanko-Formularen zum Krankmelden bei der Ärztekammer gemeldet werden muss. So gibt es zumindest auf dieser Seite noch ein Nachspiel. Ein Arbeitszeugnis will der 50-Jährige im Übrigen von der Schwenninger BKK nicht.
Es ist nicht zu glauben, dafür dass einer nur Scherereien ...