Wegen des dringenden Tatverdachts des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner zwischenzeitlich jugendlichen Tochter wurde ein 41- Jahre alter Familienvater aus einer Kreisgemeinde Ende letzter Woche dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil die Untersuchungshaft gegen den 41-Jährigen auf Grundlage der bis dato durch die Kriminalpolizei Tuttlingen festgestellten Fakten angeordnet.
Das Mädchen selbst wandte sich zuvor hilfesuchend an die Polizei, die sofort entsprechende Ermittlungen einleitete. Beamte der Kriminalpolizei nahmen den 41-Jährigen noch am späten Abend (Tag der Anzeigenerstattung) vorläufig fest. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der 41-Jährige seine Tochter schon im Kindesalter zunächst immer wieder unsittlich angefasst und belästigt. In den dann folgenden Jahren hatte der Familienvater dann immer wieder Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen.
Der 41-Jährige räumte die Handlungen im Zuge seiner Vernehmungen in Teilen ein. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern derzeit noch an. Bei dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern handelt es sich gemäß dem Strafgesetzbuch um einen Verbrechenstatbestand, dass mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft wird.