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27.09.2012  |  Zum Artikel

Titisee-Neustadt Betrunkener stiehlt Polizistin Bikini-Oberteil

Titisee-Neustadt -  Damit hat ein betrunkener Wäschedieb wohl nicht gerechnet: Im Badeparadies Schwarzwald wurde er von einem Polizeihauptkommissar aus Stuttgart vorläufig festgenommen, nachdem er ausgerechnet einer Polizistin das Bikini-Oberteil gestohlen hatte.

Symbolbild  Bild: dpa

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    Im Freibad hat man in der Regel etwas dabei
    Von Till Wollheim (52 Beiträge) am 29.09.2012 00:45
    Der Mann hatte sicherlich etwas dabei, womit seine Identität festzustellen war. Damit entfällt eine vorlaufige Festnahme. Eine vF ist ein Anderes als jemanden kurz anzuhalten! Das wäre natürlich zulässig gewesen.
    Till
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    Da kann man nur Mutmaßen
    Von Marcel Hoffmann (5 Beiträge) am 29.09.2012 01:04
    Da lässt der Artikel natürlich nur mutmaßen in wie weit eine sofortige Identitätsfeststellung in dieser Situation (Mann betrunken und in Badehose) möglich war. Auch über die Zeitdauer der vorläufigen Festnahme gibt es keine Angabe. Somit wäre die Annahme, dass diese sofort beendet wurde nachdem der Mann seinen Ausweis im Spind gefunden hat, ebenso zulässig. Amtsmissbrauch und Rechtswidrigkeit der Maßnahme finde ich aufgrund der dünnen Faktenlage immer noch etwas weit hergeholte Beurteilung.
    als Antwort auf das Posting von tillwollheim am 29.09.2012 00:45
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    Amtsmißbrauch & rechtwidrig!
    Von Till Wollheim (52 Beiträge) am 28.09.2012 03:26
    Klar, der wollte sich halt bei seiner Kollegin ein paar Pluspunkte verdienen. Aber diese vorläugfieg Festnahme war schlicht rechtswidrig!
    So geht es nicht! Vollkommen außerhalb der Verhältnismäßigkeit!!!
    Im Grunde eine Straftat!
    Till
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    §127 StPO
    Von Marcel Hoffmann (5 Beiträge) am 28.09.2012 11:02
    Ich glaube diese Einschätzung ist im Grunde falsch. Meiner Meinung nach wird diese vorläufige Festnahme durch §127 StPO gerechtfertigt. Dass der gute Mann zufällig Polizeibeamter ist dabei nur eine lustige Randerscheinung ohne Bedeutung.
    als Antwort auf das Posting von tillwollheim am 28.09.2012 03:26
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    keine Einschätzung - ein Urteil
    Von Till Wollheim (52 Beiträge) am 28.09.2012 12:06
    Hallo,

    das ist keine Einschätzung von mir, sondern ein Urteil! Natürlich nach den Infos die mir durch den Artikel vorlagen. Als Nichtjurist kann man schnell aufs Glatteis geraten, wenn man meint das Gesetz lesen zu können :-)!! Offenbar hast Du gar nicht kapiert, was ich schrieb?
    Till
    als Antwort auf das Posting von lokisat am 28.09.2012 11:02
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    Dann bitte ich um Aufklärung
    Von Marcel Hoffmann (5 Beiträge) am 28.09.2012 12:21
    Hallo,

    dann muss ich wohl leider eingestehen, dass der Artikel dir da mehr Informationen liefert als mir. Aber ich lasse mich da gerne darüber aufklären, welches Amt du hier missbraucht siehst undworaus du schließt, dass es nicht verhältnismäßig war den Mann vorläufig daran hinter das Weite zu suchen.
    als Antwort auf das Posting von tillwollheim am 28.09.2012 12:06
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