Titisee-Neustadt -
Damit hat ein betrunkener Wäschedieb wohl nicht gerechnet: Im Badeparadies Schwarzwald wurde er von einem Polizeihauptkommissar aus Stuttgart vorläufig festgenommen, nachdem er ausgerechnet einer Polizistin das Bikini-Oberteil gestohlen hatte.
Der Mann hatte sicherlich etwas dabei, womit seine Identität festzustellen war. Damit entfällt eine vorlaufige Festnahme. Eine vF ist ein Anderes als jemanden kurz anzuhalten! Das wäre natürlich zulässig gewesen. Till
Da lässt der Artikel natürlich nur mutmaßen in wie weit eine sofortige Identitätsfeststellung in dieser Situation (Mann betrunken und in Badehose) möglich war. Auch über die Zeitdauer der vorläufigen Festnahme gibt es keine Angabe. Somit wäre die Annahme, dass diese sofort beendet wurde nachdem der Mann seinen Ausweis im Spind gefunden hat, ebenso zulässig. Amtsmissbrauch und Rechtswidrigkeit der Maßnahme finde ich aufgrund der dünnen Faktenlage immer noch etwas weit hergeholte Beurteilung.
Klar, der wollte sich halt bei seiner Kollegin ein paar Pluspunkte verdienen. Aber diese vorläugfieg Festnahme war schlicht rechtswidrig! So geht es nicht! Vollkommen außerhalb der Verhältnismäßigkeit!!! Im Grunde eine Straftat! Till
Ich glaube diese Einschätzung ist im Grunde falsch. Meiner Meinung nach wird diese vorläufige Festnahme durch §127 StPO gerechtfertigt. Dass der gute Mann zufällig Polizeibeamter ist dabei nur eine lustige Randerscheinung ohne Bedeutung.
das ist keine Einschätzung von mir, sondern ein Urteil! Natürlich nach den Infos die mir durch den Artikel vorlagen. Als Nichtjurist kann man schnell aufs Glatteis geraten, wenn man meint das Gesetz lesen zu können :-)!! Offenbar hast Du gar nicht kapiert, was ich schrieb? Till
dann muss ich wohl leider eingestehen, dass der Artikel dir da mehr Informationen liefert als mir. Aber ich lasse mich da gerne darüber aufklären, welches Amt du hier missbraucht siehst undworaus du schließt, dass es nicht verhältnismäßig war den Mann vorläufig daran hinter das Weite zu suchen.
Till
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
So geht es nicht! Vollkommen außerhalb der Verhältnismäßigkeit!!!
Im Grunde eine Straftat!
Till
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
das ist keine Einschätzung von mir, sondern ein Urteil! Natürlich nach den Infos die mir durch den Artikel vorlagen. Als Nichtjurist kann man schnell aufs Glatteis geraten, wenn man meint das Gesetz lesen zu können :-)!! Offenbar hast Du gar nicht kapiert, was ich schrieb?
Till
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
dann muss ich wohl leider eingestehen, dass der Artikel dir da mehr Informationen liefert als mir. Aber ich lasse mich da gerne darüber aufklären, welches Amt du hier missbraucht siehst undworaus du schließt, dass es nicht verhältnismäßig war den Mann vorläufig daran hinter das Weite zu suchen.
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet