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10.08.2012  |  1 Kommentare

St. Georgen Ärger wegen Konus-Karte

St. Georgen -  Schaffner erklärt Fahrschein für ungültig, Reisegruppe erhält Zahlungsbescheid

Ferienland Geschäftsführer Stefan Schürlein

Das neue Konus Logo.

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Urlaub im Schwarzwald ist ein wahres Erfolgsmodell, wie ein Blick auf die Gästezahlen im vergangenen Geschäftsjahr der Schwarzwald Tourismus GmbH zeigt. Mit über 19 Millionen Übernachtungen im Jahr 2011 braucht der Schwarzwald den Vergleich mit anderen Urlaubsregionen nämlich nicht zu scheuen. Damit Feriengäste am Urlaubsort möglichst unkompliziert vorankommen, wurde im Jahr 2004 die Konus-Karte für zahlreiche Ferienorte eingeführt.

Radfahrer, Wanderer oder Skifahrer können mit Hilfe dieser Karte in allen neun Verkehrsverbünden im Schwarzwald kostenlos Bus oder Bahn fahren. Finanziert wird der Freifahrschein über die Kurtaxe, die in der Regel mit den Übernachtungskosten abgerechnet wird. Auch das Ferienland im südlichen Schwarzwald beteiligt sich an dem Kartenmodell – mit Erfolg, wie Geschäftsführer Stefan Schürlein erklärt.

Die Karte wird entweder elektronisch oder bei der Anmeldung im Ferienort per Durchschreibverfahren ausgefüllt. Bei 700.000 Übernachtungen in der Region, gebe es pro Jahr lediglich fünf bis zehn Mal Probleme bei der Benutzung der Karte, sagt Stefan Schürlein. „Anfangs habe ich gedacht, dass es häufiger Schwierigkeiten geben würde.“ Dies komme beispielsweise vor, wenn die Angaben auf einer Konus-Karte aufgrund des Durchschreibverfahrens schlecht lesbar seien oder die Nutzungsbedingungen nicht von den ausfüllenden Tourist-Informationen, Unterkünften oder Gästen befolgt würden.

Was in dem folgenden Fall passiert ist, der dem SÜDKURIER zugetragen wurde, ist vermutlich weder für die betroffene Reisegruppe noch für die Deutsche Bahn zufriedenstellend zu klären: Elf Personen, die in Tennenbronn Urlaub machen, werden auf ihrer Rückfahrt von Freiburg nach St.Georgen in der Regionalbahn kontrolliert.

Die Gruppe hat zwei ausgefüllte Konus-Karten bei sich. Eine Karte wurde im Durchschreibverfahren mit dem Meldeschein von elf auf sechs Reisende reduziert, eine zweite Karte wurde für die restlichen fünf Reisenden ausgestellt. Beide Fahrscheine seien ungültig, sagt der Schaffner.

Mindestens die zweite Konus-Karte sei vollkommen fehlerfrei beschrieben gewesen, ist hingegen in der Tourist-Info in Schramberg zu erfahren. Sowohl die Gemeinde Tennenbronn als auch die elf Feriengäste erhalten einen Zahlungsbescheid über 40 Euro Strafe pro Person. „Auf beiden Konus-Karten muss etwas falsch gelaufen sein“, sagt ein Sprecher der Deutschen Bahn auf SÜDKURIER-Anfrage.

Der Schaffner könne sich nur an das gehalten haben, was in den Nutzungsbedingungen stehe, die zwischen der Schwarzwald Tourismus GmbH und den teilnehmenden Verkehrsverbünden vereinbart wurden. „Ich hätte den Reisenden einfach empfohlen, einen neuen Meldeschein auszufüllen.“

„Ich würde unseren Gästen in solchen Fällen dazu raten, ruhig zu bleiben und sich in den Schaffner hineinzuversetzen“, sagt Ferienland-Geschäftsführer Stefan Schürlein. Schließlich sei ein Bahn-Mitarbeiter in seinem Arbeitsalltag immer in der Pflicht, wenn es um Fahrkartenmissbrauch ginge. „Auch ein Schaffner wird kontrolliert“, so Schürlein.

Deshalb sein Tipp: Wenn eine Reisegruppe wisse, dass sie sich öfter trennt, solle sie sich die Konus-Karten gleich entsprechend ausstellen lassen. Bezahlen musste die 40 Euro Strafe im geschilderten Fall am Ende übrigens niemand.

Amtsschimmel
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