In der Nacht zum Sonntag hatte, wie Wolfgang Schoch, Sprecher der Polizeidirektion Tuttlingen, ausführt, ein zunächst unbekannter Täter versucht, ein Wohnhaus an der Dürbheimer Hauptstraße vorsätzlich in Brand zu setzen. Das Wohnhaus wird im Obergeschoss von einer Familiengemeinschaft mit drei Erwachsenen und insgesamt sechs Kindern bewohnt. Kurz nach Mitternacht, gegen 2 Uhr, vernahmen zwei der erwachsenen Bewohner deutlich hörbare Geräusche am Hauseingang im Erdgeschoss.
Als sie von oben aus der Wohnung schauten, sahen sie direkt vor der Haustür einen Mann. Als sie ihm zuriefen, lief er davon. Ein Hausbewohner ging daraufhin nach unten, um nach dem Rechten zu sehen. Er stellte fest, dass die Papiertonne vom üblichen Abstellplatz über die fünf Treppenstufen hinauf zum Hauseingang gezogen und dort direkt vor die Eingangstür gestellt worden war. Außerdem bemerkte er, dass an einem angebauten Holzschuppen hinter dem Haus dort gelagerte Kartonagen und Sperrmüll vorsätzlich in Brand gesetzten worden waren.
Noch bevor die Flammen auf den Holzschuppen mit dem darin gelagerten Öltank und das Wohnhaus übergreifen konnten, gelang es den Bewohnern mit eignen Mitteln, das Feuer zu löschen. „Nur durch den Umstand, dass die Hausbewohner durch die Geräusche wach geworden waren und der unbekannte Täter deshalb floh, noch ehe sich der Brand weiter entwickeln konnte, sind die im Haus anwesenden drei Erwachsene und die sechs Kinder vor weiterem Unheil bewahrt worden.
Hätte die direkt vor die Haustür geschleppte Papiermülltonne Feuer gefangen, wäre hierdurch eine Flucht der Hausbewohner aus dem brennenden Haus erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gewesen, was vom Täter offensichtlich so gewollt war“, beschreibt Wolfgang Schoch die Situation.
Noch während den Löscharbeiten verständigten die Bewohner über Notruf die Polizei. Als die ersten Streifenbesatzungen der Polizei eintrafen, war der Brand am Hinterhaus bereits gelöscht, ein Feuerwehreinsatz deshalb nicht mehr notwendig. Nichtsdestotrotz bestand, ergaben die Ermittlungen der Kriminalpolizei, höchste Lebensgefahr.
Mit dieser Tat sei, stellt Polizeisprecher Schoch fest, die Familiengemeinschaft innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal Opfer einer vorsätzlichen Brandstiftung geworden. In der Nacht zum 16. Juni wurde auf fast dieselbe Art und Weise das damals von den ebenfalls drei Erwachsenne und sechs Kindern bewohnte Haus an der Hindenburgstraße vorsätzlich in Brand gesetzt. Ein Sohn der Familie wurde damals durch Brandgeruch aus dem Schlaf gerissen. Als er nachschaute, stand die Rückfront des Hauses bereits in hellen Flammen.
Er weckte daraufhin alle Hausbewohner. In allerletzter Minute gelang es der Familiengemeinschaft aus dem Haus zu fliehen und sich in Sicherheit zu bringen. Drei Bewohner mussten später wegen erlittener Rauchgasvergiftung in die Kreisklinik eingeliefert werden. Das Haus brannte völlig aus und war nicht mehr bewohnbar. Von der Gemeinde wurde der Familie daraufhin das Wohnhaus an der Hauptstraße als Notunterkunft zur Verfügung gestellt.
Bereits damals stellte die Kriminalpolizei fest, dass ein unbekannter Täter gleich an mehreren Stellen am Haus Feuer gelegt hatte, das sich in Windeseile über die Außenfassade bis ins Dachgebälk ausgebreitete.
Im Zuge der Ermittlungen richtete sich ein Anfangsverdacht gegen den nun dem Haftrichter vorgeführten Tatverdächtigen, der sich zunächst nicht weiter konkretisieren ließ. Im jüngst zurückliegenden Fall ertappte die Polizei noch in derselben Nacht denselben 21-Jährigen, als er nur wenige Minuten nach der versuchten Brandstiftung dabei war, Spuren zu vernichten. Die Kriminalpolizei Tuttlingen schöpfte daraufhin alle ihr gebotenen Möglichkeiten aus, den Tatablauf und das Verhalten des erneut in Verdacht geratenen 21-Jährigen in der Brandnacht zum 7. Oktober zu rekonstruieren.
Durch den Einsatz speziell ausgebildeter Personensuchhunde erhielten die Ermittler aufschlussreiche Hinweise, die den Tatvorwurf weiter untermauerten. Nachdem der Tatverdächtige sich zudem in mehrere Widersprüche verwickelt hatte, nahm ihn die Kriminalpolizei Tuttlingen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Rottweil am Dienstag vorläufig fest und führte ihn dem Haftrichter vor. Dieser erließ gegen den 21-Jährigen Haftbefehl und ordnete den sofortigen Vollzug an. Noch am selben Abend wurde der 21-Jährige in die Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Welches Motiv zu den beiden Brandanschlägen geführt haben könnte, sei bislang unklar, erklärte Polizeisprecher Schoch. Die Ermittlungen dauern an.
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