„Nicht ganz klar sind bei einigen Mitbürgern immer wieder die Sonn- und Feiertagsbestimmungen“, schreibt die Polizei zu einem Einsatz am Feiertag Fronleichnam: Morgens um 10 Uhr war der Polizei in Oberndorf gemeldet worden, dass Leute im Garten „etwas ausgraben“ würden.
„Bei der Überprüfung wurde der Hausbesitzer mit ein paar Bekannten angetroffen, die mittels Handschaufel und Schubkarren ,Erdbewegungen’ in der neu anzulegenden Außenanlage durchführten“, berichten die Ordnungshüter. Das sei aber verboten. „Die neuen Hausbesitzer brachten glaubhaft vor, dass es ihnen nicht bekannt war, dass in Deutschland an einem Feiertag auch keine Arbeiten erlaubt sind, die keinen Lärm verursachen.“
Kurz darauf sei der Polizei in Oberndorf Bohrmaschinenlärm und Hammerarbeiten gemeldet worden: „Auch hier musste die Polizei wieder für die nötige Feiertagsruhe sorgen“, erläutert der Bericht. Generell gelte: „An Sonn- und Feiertagen sind jedwede Arbeiten nicht erlaubt die in die Öffentlichkeit hineinstrahlen können. Dies kann optisch oder akustisch sein, wie die beiden Polizeieinsätze belegen.“
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