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20.08.2012  |  0 Kommentare

Immendingen Drittes Casino kommt hinzu

Immendingen -  Mit dem „Little Vegas“ öffnet jetzt eine weitere Spielhalle an der Schwarzwaldstraße

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Ein Jahr nach der rechtlich nicht vermeidbaren Zustimmung durch den Gemeinderat öffnet jetzt das dritte Spielcasino an der Immendinger Schwarzwaldstraße. Nach dem Spielcenter „Zeus“ am Ortseingang aus Richtung Zimmern und dem „Joker“-Casino an der Einfahrt aus Richtung Tuttlingen gibt es künftig mitten im Ortskern auch noch das Casino „Little Vegas“. Bei der Genehmigung der beiden neuen, nebeneinander liegenden, aber getrennt zugänglichen Spielhallen in den Räumen der ehemaligen Gaststätte „Royal“ war angekündigt worden, dass im „Vegas“ Billiard und Dart gespielt werden kann und natürlich sind auch Geldspielautomaten vorhanden.

Die Genehmigung des Gemeinderats für das dritte Casino fiel im letzten Jahr erst nach mehreren Anläufen und dann auch nur mehrheitlich. Mit allen Mitteln hatten die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat zuvor versucht, eine weitere Spielhalle an der Schwarzwaldstraße zu verhindern – allerdings ohne Erfolg. Zunächst war der Bauantrag im Frühjahr wegen der Größe der Räume abgelehnt worden, danach gab es ausgiebige Diskussionen um die Ausweisung der nötigen Parkplätze. Letztlich aber erfüllten die Betreiber alle rechtlich vorgegebenen Bestimmungen und konnten bei aller Kritik an der Casino-Schwemme nicht mehr abgewiesen werden.

Auch eine weitere Handhabe gegen die Vielzahl der Immendinger Casinos hat damit am Ende nicht den gewünschten Effekt erbracht: Gleich zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren hat der Gemeinderat im Mai 2011 die Vergnügungssteuer erhöht, in der Hoffnung, damit den Anreiz zur Aufstellung von Automaten zu verringern. Zum damaligen Zeitpunkt gab es bereits 77 Spielautomaten im Gemeindegebiet, davon je 30 im „Zeus“- und im „Joker“-Casino. Noch 2009, als der Gemeinderat zum ersten Mal seit 1992 die Vergnügungssteuer angehoben hatte, waren es nur zehn Spielautomaten in verschiedenen Gaststätten gewesen.

Dem Gemeinderatsbeschluss von 2011 folgend ist nun nicht mehr allein die Anzahl der Spielautomaten die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Vielmehr müssen Geldgewinn-Spielgeräte mit manipulationssicherem Zählwerk versehen sein, so dass die Besteuerung nun nach den tatsächlichen Einspielergebnissen möglich ist. Hinzu kommen Pauschalbeträge je nach Automatenart, so zum Beispiel bei gewaltverherrlichenden Spielen monatlich 336 Euro. Einrichtungen, die gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit anbieten, etwa Kartenspiele oder Roulette, müssen monatlich je Quadratmeter Raum mit Spieltischen fünf Euro bezahlen.

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