Mein

Gütenbach Loft-Wohnung genehmigt

24.11.2011
Gütenbach -  Gemeinderat erlaubt Einrichtung betrieblicher Wohnung in ehemaligem Faller-Gebäude
Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Gütenbach (klw) Gütenbachs Kern ist im Bebauungsplan von 1960 weitestgehend als reines Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen.

Diese Nutzung trifft auch auf das Gebäude hinter dem Frischmarkt zu, wo ein Neukircher Ehepaar gerne Wohnungen eingebaut hätte. Den Rest des ehemaligen Faller-Gebäudes nutzt der neue Eigentümer aus Neukirch als Lager und Abstellfläche für Kraftfahrzeuge. Im Einklang mit der Baunutzungsverordnung genehmigte der Rat jetzt einstimmig den Einbau einer Hausmeisterwohnung im zweiten Obergeschoss.

Nach dieser Ordnung dürfen „Betriebsinhaber, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen“ in eigentlich für Wohnzwecke nicht zugelassenen Gebäuden wohnen.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln

Jetzt Newsletter anfordern:
© SÜDKURIER GmbH 2013