Gütenbach (klw) Gütenbachs Kern ist im Bebauungsplan von 1960 weitestgehend als reines Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen.
Diese Nutzung trifft auch auf das Gebäude hinter dem Frischmarkt zu, wo ein Neukircher Ehepaar gerne Wohnungen eingebaut hätte. Den Rest des ehemaligen Faller-Gebäudes nutzt der neue Eigentümer aus Neukirch als Lager und Abstellfläche für Kraftfahrzeuge. Im Einklang mit der Baunutzungsverordnung genehmigte der Rat jetzt einstimmig den Einbau einer Hausmeisterwohnung im zweiten Obergeschoss.
Nach dieser Ordnung dürfen „Betriebsinhaber, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen“ in eigentlich für Wohnzwecke nicht zugelassenen Gebäuden wohnen.
