Gütenbach Insolvenzverfahren ist eröffnet
Firma Gebrüder Faller in Gütenbach Bild: Fürderer
Gütenbach – Ende August schockte die Nachricht über den Insolvenzantrag des Traditionsunternehmens nicht nur die die kleine Gemeinde. Faller sei eine große Marke, die mit Märklin vergleichbar sei, stellte wenig später der zum Insolvenzverwalter bestellte Stuttgarter Rechtsanwalt Volker Grub fest. Entsprechend war die Resonanz auf die Nachricht.
Auch überregionale Medien berichteten über die Probleme des Modellbauwarenherstellers. Seine „Faller-Häuschen“ waren nach dem Krieg zum Synonym für Modellbauten geworden und deutschlandweit bekannt. Die Modellbaukästen gehörten lange Jahre zum Standardgeschenk unter deutschen Weihnachtsbäumen. Dass der Modellbau ein rein deutsches Hobby war und es trotz verschiedener Anstrengungen nie gelang, auch andere Nationen dafür zu begeistern, wurde schon früher immer als eines der Probleme des Unternehmens gesehen.
Der Insolvenzverwalter gab bereits wenig später die Richtung vor, in der das eingeleitete Verfahren laufen soll. Um Faller zu sanieren, sei es notwendig, die Abläufe der Produktion und die Produktionsstätten von Grund auf zu modernisieren. Dafür sah Grub eine personelle und räumliche Konzentration vor. 38 Mitarbeiter sollen in einer Beschäftigungsgesellschaft untergebracht werden, in der sie für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Insgesamt sollen 50 Mitarbeiter der gegenwärtig 129 Personen umfassenden Belegschaft entlassen werden. Dabei sind die Mitarbeiter der Transfergesellschaft die ersten Anwärter.
Räumlich soll sich das Unternehmen auf das Gebäude westlich der Kreuzstraße konzentrieren. Für die Neuorganisation von Produktion und Verwaltung seien neue finanzielle Mittel notwendig. Grub konnte hier die beiden Hausbanken als Kreditgeber gewinnen. Die beiden Banken sind neben dem Pensionssicherungsverein in Köln Hauptgläubiger des Unternehmens, dessen Schulden auf neun Millionen Euro beziffert wurden. Nach Grubs Vorstellungen soll Faller zu Beginn des Jahres 2010 das Insolvenzverfahren wieder verlassen.
