Gleichzeitig moniert er, dass die Mauer zu einem Teil auf seinem Grundstück errichtet sei. Nun wurde mit entsprechender Verspätung ein Bauantrag gestellt. Für den Ortschaftsrat ging es dabei aber nicht um den Streit, so Ortsvorsteher Karl Wehrle, sondern lediglich um die Frage, ob man in diesem Fall der Befreiung von den Bauvorschriften zustimmen könne..Eigentlich wollte man, so Karl Wehrle, grundsätzlich solchen erst nachträglich eingereichten Bauanträgen auf keinen Fall zustimmen, doch in diesem Fall handele es sich nur um eine nur wenig einsehbare Mauer. Nach einhelliger Meinung der Ortschaftsräte spricht aus städtebaulicher Sicht nichts gegen eine etwas höhere Stützmauer.
