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Blumberg Pfetzergericht verurteilt Kurt Selb

22.02.2012
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Der Fasnetzieschtig steht in Zollhaus ganz im Zeichen der Pfetzer-Gerichtsverhandlung, einem launigen Frühschoppen im Gemeinschaftshaus Zollhaus. Die Vorsitzende des Pfetzergerichts (Alexandra Waimer) eröffnete die Verhandlung, alle erhoben sich von den Plätzen und sie las die Anklage gegen den vorgeführten Täter Kurt Selb vor.Ankläger Werner Waimer fand starke Worte für den Loschore und Landwirt.

Nur selten habe das Hohe Gericht einen derart schweren Verstoß gegen den närrischen Alefanz zu verhandeln gehabt. Waimer warf Selb schlicht versuchte Ausbeutung eines armen Zunftmeisters und hinterlistige Verschwörung mit der Blumberger Gänseliesel- Zunft vor.

Bekanntlich lebten Zunftmeister seit alters her in gesicherter Armut, trotzdem habe der Zunftmeister der Pfetzerzunft letztes Jahr von seinen mehr als mühsam verdienten Schweizer Fränkli eine beachtliche Summe in Narrenbaum-Lose investiert und tatsächlich diese „mickrige Krücke von Narrenbäumlein“ gewonnen.

Dabei strotze der Zollhauser Wald nur so von prächtigen Tannen, doch diese reserviere der hier vorgeführte Holzer regelmäßig für die Blumberger Gänseliesel Zunft, um beim zuständigen Oberförster Eindruck zu schinden.

Und schlußendlich habe der Angeklagte seinen Viehbestand nur deshalb abgeschafft, damit er genug Zeit habe, um den ganzen Tag auf der Großbaustelle Waldshuter Straße rumzulungern und die fleißigen Bauarbeiter mit seinem Geschwätz von der Arbeit abzuhalten.

„Der Angeklagte habe künftig den Narrenbaum an den jeweiligen Besitzer gesägt und gespalten abzuliefern und darüber hinaus dafür zu sorgen, dass die Gänseliesel Zunft ihren Narrenbaum künftig im Riedböhringer Wald schlägt, und zwar unter der Anleitung von Friedhelm Friker.

Der Verteidiger Thomas Volz

forderte vehement, den Angeklagten freizusprechen und er begründete sein Anliegen auf äußerst witzige Art. Auch Kurt Selb verteidigte sich: Die Waldshuter wären heute noch nicht fertig, wenn er nicht konsequent nachgesehen hätte. Die Strafe nahm er nur ungern an.

Die Vorsitzende verlas das Urteil, das im Wesentlichen dem Antrag der Anklage entsprach. Außerdem habe der Angeklagte zum Sommerfest ein Fass badisches Bier mitzubringen.

Nach der Urteilsverkündung und Ehrungen wurde fröhlich gefeiert.

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