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In der Anzeige wird von einer „geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und Teilnehmer gesprochen“: Der Polizeiposten Blumberg ist damit beauftragt worden, Informationen über die revierübergreifende Drückjagd am 9. Januar zwischen Mundelfingen und Achdorf zu sammeln. Ein Anfangsverdacht sei damit aber nicht gegeben, sagt der Konstanzer Staatsanwalt Gerd Rothammer.

Blumberg – Die dem SÜDKURIER vorliegende Anzeige von Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main fährt schwere Geschütze gegen die Jägerschaft auf.

Aufgrund der zur Tatzeit herrschenden Witterung sei den betroffenen Wildtieren länger anhaltende Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes zugefügt worden.


Präziser: Wegen des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen sei es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst gekommen. Außerdem würden die Tiere im Winter ihren Energiehaushalt weit herunterfahren.

Bei der Jagd verbrauchten die Tiere auf der Flucht dann schlagartig so viel Energie, dass sie schlimmstenfalls den Winter nicht überstehen. Und das gelte nicht nur für die bejagten Wildschweine, Rehe und Füchse, sondern zum Beispiel auch für den Feldhasen, der im Winter Schonzeit genießt.

Doch war das Wetter am 9. Januar tatsächlich so winterlich extrem, dass kein weidgerechtes Jagen möglich war? Dominik Storr macht es sich in dieser Beziehung recht einfach. „Zur fraglichen Zeit herrschte am Tatort – und im gesamten Bundesgebiet – ein Schneesturm. Der Schneesturm Daisy verursachte an dem fraglichen Wochenende bis zu 30 Zentimeter Neuschnee.

Es kam zu Schneeverwehungen und heftigen Windböen. In Deutschland herrschte zur mutmaßlichen Tatzeit eisiges Schneetreiben. Die Temperaturen betrugen bis zu minus sieben Grad.“ Deshalb seien woanders Jagden abgeblasen worden.

Doch dieser „Wetterbericht aus der Tagesschau“ trifft nicht auf das Achdorfer Tal zu. SÜDKURIER-Mitarbeiter Reiner Baltzer war bei der Drückjagd vor Ort. Er erinnert sich an eine maximale Schneehöhe von zehn bis 15 Zentimetern. Die Bäume seien fast vollkommen schneefrei gewesen.

Und Schneeverwehungen? Auf freier Fläche hat er keine einzige gesehen, obendrein sei nur im Wald gejagt worden – und da könnten sich wegen der Bäume doch gar keine Schneeverwehungen bilden. „Hätte damals viel Schnee gelegen, dann wäre ich mit meinem Auto doch nicht in den Wald gefahren“, so Baltzer.

Weitere in der Anzeige gemachte Vorwürfe haben einen gewissen „Serienbrief-Charakter“. Da wird zum Beispiel generell infrage gestellt, ob revierübergreifende Treib- und Drückjagden überhaupt von dem in Deutschland geltenden „Reviersystem“, gedeckt seien. Außerdem verweist der Rechtsanwalt auf eine französische Studie, wonach der hohe Jagddruck hauptverantwortlich sei für die hohe Wildschweinpopulation.

Wie dem auch sei: Entscheidend für die rechtliche Bewertung der Drückjagd sei die Schneehöhe am 9. Januar im Tal, sagt der mit der Anzeige befasste Konstanzer Staatsanwalt Gerd Rothammer. Das Wort Anfangsverdacht will er nicht in den Mund nehmen, selbst von Ermittlungen will er nicht sprechen. Der Polizeiposten Blumberg habe nur den Auftrag erhalten, Informationen zu sammeln. Hegeringleiter Ekkehard Jeserich, er nahm selbst an der Jagd teil, ist sich sicher: „Die Vorwürfe sind unbegründet, die Anzeige wird zurückgewiesen.“

Drückjagd im Achdorfer Tal
Fortsetzung
Eine schlichte Impfaktion mit Hühnerköpfen als Impfstoffbehältern brachte dann umgehend Erfolg!
Drückjagden im Winter
In letzter Zeit überall Artikel zu von Hunden gerissenen Rehen(Stockach,Schopfeim,Albstadt)und ...
Falsche Argumentation der Staatsanwaltschaft
Warum die Staatsanwaltschaft das von der Schneehöhe abhängig machen will ist mir ein Rätsel.
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