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Geldstrafe für jungen Mann aus Blumberg wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Donaueschingen/Blumberg (jümü) Anfang des Jahres hatte ein 29-jähriger Mann aus Blumberg versucht vier Hanfpflanzen in seiner Wohnung groß zu ziehen – und war erwischt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und warf dem jungen Mann vor, neben dem Anbau auch Handel mit Cannabis betrieben zu haben. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro legte der Angeklagte Widerspruch ein und so kam es gestern zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Donaueschingen.

Dabei räumte der 29-Jährige ein, versucht zu haben, vier Hanfpflanzen groß zu ziehen. Dieser seien aber relativ schnell wieder eingegangen. „Es war lediglich für den Eigenbedarf bestimmt. Ich hatte nie vor, damit Handel zu treiben“, versicherte der Blumberger. Er gab zu, gelegentlich Cannabis konsumiert zu haben. Nachdem es mit seiner Hanfaufzucht nichts wurde, habe er aber damit aufgehört.

Richter Kiefer, der zur Klärung der Rechtslage noch keine Zeugen geladen hatte, machte dem Angeklagten klar, welche Folgen eine „größere“ Verhandlung haben könnte. „Sie sind mit kleineren Mengen Rauschmittel erwischt worden und auch der Tatbestand des Anbaus von Hanf liegt vor“, so der Richter. Letztlich nahm die Verteidigung den Einspruch zurück und das „mildere“ Urteil lautete: Der Angeklagte muss jetzt 1800 Euro bezahlen.

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