Bad Dürrheim -
Ein 24-jähriger Bad Dürrheimer hat gestern vor dem Landgericht Konstanz seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Donaueschingen zurückgenommen. Dort war er im Februar wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Im April 2011hatte er seinen fünf Wochen alten Sohn schwer misshandelt. Mittlerweile gehe es dem Kind wieder gut, wurde vor Gericht erwähnt.
Nachdem die Ärzte der Kinderklinik Villingen-Schwenningen am Karsamstag 2011 ein in die Notaufnahme gebrachtes, fünf Wochen altes Baby untersucht hatten, schalteten sie die Polizei ein. Der Säugling wies unter anderem einen gebrochenen Oberschenkel und mindestens drei gebrochene Rippen auf. Nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Konstanz kam es im Februar zu einer Verurteilung des heute 24-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung.
Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der an jenem Tag besonders unruhige Säugling seinem Vater am Vormittag gegen 11 Uhr aus dem Arm geglitten und zu Boden gefallen war. Bei einem Versuch, das Baby am Bein festzuhalten, sei es durch eine Drehbewegung zu dem Oberschenkelbruch gekommen. Dies wertete das Gericht als fahrlässige Körperverletzung.
Die Rippenserienbrüche seien danach entstanden, als der überforderte und genervte Angeklagte das Baby viel zu fest am Brustkorb gepackt und gedrückt habe. Dies sei zwar im Affekt passiert, aber wegen der möglichen schlimmen Folgen als gefährliche Körperverletzung zu werten gewesen. Einen minder schweren Fall, der zu einer Strafmilderung hätte führen können, sah das Gericht nicht. Dagegen sprachen die erheblichen Verletzungen des Säuglings und die Tatsache, dass es erst am Abend, Stunden nach den Misshandlungen in die Klinik gebracht worden war.
Damit seien sein Leben und seine Gesundheit zusätzlich gefährdet worden. Wie das rechtsmedizinische Gutachten gezeigt habe, seien die zugefügten Verletzungen als eine potentiell lebensgefährdende Behandlung zu werten gewesen.
Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte beim Landgericht Konstanz Berufung eingelegt, um eine mildere Strafe zu erwirken. Doch dann zog der Vertreter der Staatsanwaltschaft nach.
Er hielt die verhängte Strafe für zu niedrig. Weil die zweite Instanz durch die Berufung der Staatsanwaltschaft jetzt auch eine höhere Strafe hätte verhängen können, nahm der Angeklagte gestern seine Berufung zurück.
Zuvor hatte die Berufungskammer verdeutlicht, dass sie, insbesondere wegen des rechtsmedizinischen Gutachtens, an der rechtlichen Bewertung der Taten durch das Amtsgericht keine Zweifel hatte und somit keine mildere Strafe verhängt hätte. Der Rechtsmediziner hatte seine Einschätzung bestätigt.