Zwei Vorwürfe Die Staatsanwaltschaft wurde auf den Mann aufmerksam, weil sich das Mädchen zunächst einer Freundin anvertraut habe und dann einer Jugendbetreuerin ihre Erfahrung mit dem Onkel geschildert habe, teilte die erste Staatsanwältin Stefanie Rumpf mit. „Anschließend wurde die Polizei über deVorfall informiert“, so die Staatsanwältin. „Der 46 Jahre alte Mann ist bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.“ Er stammt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Konstanz aus Bad Dürrheim, die Tat soll ebenfalls in der Kurstadt stattgefunden haben.
Welche Handlungen der Mann an dem Mädchen vorgenommen haben soll sowie weitere Details zur Tat teilt die Staatsanwaltschaft nicht mit. Dadurch solle das Mädchen geschützt werden, das möglicherweise vor Gericht in einer nichtöffentlichen Sitzung aussagen müsse. Bei dem einmaligen Vorfall sei es jedoch nicht zu einer Vergewaltigung gekommen, sagte Stefanie Rumpf.
Verhandlung vor Jugenschutzkammer Der Fall wird vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Konstanz verhandelt werden, auch wenn das zweite mögliche Opfer erwachsen ist. Beide Fälle werden in einem Verfahren verhandelt. Der Grund liegt darin, dass die Zeugin, das damals zehnjährige Mädchen, besonders schutzwürdig ist. Der 46 Jahre alte, tatverdächtige Mann ist nicht inhaftiert, sondern befindet sich auf freiem Fuß.
Wann genau die Verhandlung vor dem Landgericht Konstanz stattfinden wird, steht momentan noch nicht fest, teilte die Staatsanwältin Stefanie Rumpf gestern gegenüber dem SÜDKURIER mit.
