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26.07.2012  |  von Von Christoph Driessen, dpa  |  0 Kommentare

Köln Gefährliche Erinnerungen: Augen auf beim Souvenirkauf

Köln -  Urlaubssouvenirs wie Sonnenbrillen oder Spielzeug sind vielfach Schund und manchmal sogar gefährlich. Das hat eine Untersuchung des TÜV Rheinland ergeben.
«Alarmierende Ergebnisse» bei Urlaubssouvenirs

Spielzeug für Kinder auf der Spielwarenmesse Toys and Games Fair in Hongkong: Urlaubssouvenirs sind vielfach Schund und manchmal sogar gefährlich. Foto: Jens Kalaene/ Symbol  Bild: Foto: dpa

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Der Schwerpunkt des jährlichen Souvenir-Tests lag in diesem Sommer auf Spielzeug: Stofftiere, Plastikpistolen, Seifenblasen, Autos, Schaufeln, Gummibälle - auf all dem, was man am Strand so für ein paar Euro kaufen kann, wenn die Kinder quengeln.

Zuhause würde man diese Sachen meistens nicht anrühren. Aber am Strand ist es eben anders. TÜV-Sprecher Ralf Diekmann kennt die Seelenlage des Touristen genau: «Die Hemmschwelle gerade im Urlaub ist äußerst gering. Da will man kein Spielverderber sein und kauft das, auch wenn man weiß, dass das nicht ewig halten wird», sagte er in Köln. Die schlechte Qualität sei das eine. «Manches ist aber auch noch gefährlich, und da hört's dann auf.»



Tipps für den sicheren Einkauf im Urlaub
  • Bei verlässlichen Quellen kaufen: Fachgeschäfte und bekannte Einzelhandelsketten oder Kaufhäuser verfügen über eine interne Qualitätssicherung. Zudem arbeiten sie weltweit mit unabhängigen Testhäusern zusammen, um die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte zu optimieren. Die "Bude" oder der fliegende Händler am Strand und der Kiosk auf der Promenade verfügen oft nicht über diese Möglichkeiten.
  • Sicht- und Tastkontrolle: Sind die Produkte scharfkantig oder schlecht verarbeitet, besser auf den Kauf verzichten. Das lässt Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des Artikels zu. Nehmen Sie das Spielzeug in die Hand und überprüfen Sie eigenhändig die Verarbeitung des Spielzeugs.
  • Auf verschluckbare Kleinteile achten: Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile beinhalten. Zudem müssen auf den Produkten entsprechende Alters-, Warn- und Bedienungshinweise angebracht sein. Spielzeuge für Kinder über 3 Jahren benötigen gegebenenfalls einen Warnhinweis "Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren" beispielsweise wegen Erstickungsgefahr durch Kleinteile. Dieser oder andere vorhandene Warnhinweise sowie Angaben über das vorgesehene Alter sollten beim Kauf beachtet werden.
  • Achtung bei Schwimmlernhilfen: Diese dürfen nicht wie Spielzeug gestaltet sein und sollten idealer Weise ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) besitzen. Dann wurden Produkt und Hersteller von einem neutralen Prüfungsunternehmen wie dem TÜV Rheinland kontrolliert. Zudem sollte auf der Verpackung "phthalat-frei" stehen. Bei Kinderschwimmsitzen auf die Kennzeichnung nach EN 13138-3 und das GS-Zeichen achten. Alters- und Gewichtsangaben ebenso wie Warnhinweise beachten. Der Sitz darf die Kleinkinder nicht einengen.
  • Geruchstest: Wenn das Spielzeug, das T-Shirt oder die Plastikartikel extrem auffällig riechen, ist Vorsicht angebracht. Es können beispielsweise schädliche Lösungsmittel enthalten sein. Prüfzeichen, wie beispielsweise das TÜV Rheinland Toxproof-Zeichen, geben zusätzliche Sicherheit beim Kauf.
  • Beschriftung: Hersteller oder Importeur müssen erkennbar sein. Dies ist für den Reklamationsteil wichtig. Weiterhin müssen alle Aufschriften, Warn-und Bedienungshinweise vollständig in der jeweiligen Landessprache des Urlaubslandes angebracht sein. Auch muss das CE-Zertifikat aufgebracht sein. Dies ist eine Selbsterklärung des Herstellers, dass sein Produkt in der EU geltenden Vorschriften einhält (kein unabhängiges Prüfzeichen).
  • Auf das Etikett achten: Auch bei Textilien sollten Verbraucher immer auf das Vorhandensein eines Textiletiketts achten. Es gibt nicht nur Auskunft über Matrial und Pflegehinweise, sondern auch über Herkunft der Ware und deren Hersteller. Textilien ohne Etikett sollten Verbraucher nicht kaufen. Hinweise wie "blutet aus" oder "separat waschen" weisen zudem auf ungesunde, nicht farbechte Stoffe hin. Daher nach Möglichkeit alle waschbaren Kleidungsstücke vor dem ersten Tragen waschen - bei mindestens 40 Grad Waschtemperatur.
  • Verarbeitung der Sonnenbrille überprüfen: Beim Kauf von Sonnenbrillen sollten Verbraucher auch die Qualität der Briller genauer unter die Lupe nehmen. Eine Möglichkeit, die Verarbeitungsqualität zu prüfen, ist es, die Bügel der Sonnenbrille ein paar Mal auf und zu zuklappen. Sollte es dabei Widerstände geben oder die Brille einen sehr instabilen Eindruck machen, ist dies ein Hinweis auf billige Materialien oder eine schlechte Verarbeitung.
  • Optische Qualität überprüfen: Um die optische Qualität zu überprüfen, sollte man einen Punkt in einer gewissen Entfernung anvisieren einmal ohne und einmal mit Brille. Sieht man mit Brille diesen Punkt weniger scharf oder mit optischen Verzerrungen, sollte man vom Kauf der Brille Abstand nehmen.
  • Auf das CE-Zeichen und die Filterkategorie achten: Auch bei Sonnenbrillen muss das CE-Zeichen auf der Brille angebracht sein. Weiterhin muss die Filterkategorie auf der Brille oder in der Bedienungsanleitung angebracht sein. Diese gibt zum Beispiel Aufschluss über die Straßentauglichkeit der Brille. Sonnenbrillen mit einer Filterkategorie 4 dürfen zum Beispiel nicht während des Autofahrens getragen werden, da diese Probleme bei Tunnelfahrten oder bei der Farberkennung an Ampeln verursachen können.
 

Der TÜV kaufte in Spanien, Italien und den Niederlanden, aber auch an der deutschen Nordseeküste rund um Wilhelmshaven, Cuxhaven und auf den ostfriesischen Inseln ein. In Laboratorien in Köln und Nürnberg wurden die Mitbringsel getestet. Die Ergebnisse wurden am Donnerstag der Presse präsentiert, darunter Spielzeug-Schweine ohne Augen und Mäuse mit abgebrannten Schwänzen.

Gummibälle enthielten Weichmacher und Stofftiere verloren leicht die Augen, stellten die Prüfer unter anderem fest. Bei batteriebetriebenen Stofftieren waren die Fächer zum Teil nicht gesichert, so dass kleine Kinder die Batterien im schlimmsten Fall verschlucken könnten. Diekmann: «Einige Spielzeuge sind auch durch die Brandprüfung gefallen.» Ihr Fell fing zu schnell Feuer.

Die Bilanz: Von insgesamt 45 gekauften Spielzeugen hielten 28 den mechanischen und chemischen Anforderungen nicht stand. Sie erfüllten nicht die Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie. «Diese Produkte stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar und dürfen so nicht verkauft werden», sagte TÜV-Vorstandsmitglied Ralf Wilde.

Auch bei Sonnenbrillen gab es viel Schatten. Der TÜV findet die Ergebnisse «teilweise erschreckend». Bei 40 Prozent stellten die Tester zum Teil gravierende Mängel fest. Einige waren etwa zu stark getönt. «Wenn man dann mit dem Auto in einen Tunnel fährt, dunkeln die so stark ab, dass man gefährlich wenig sehen kann», erklärte Diekmann. «Es muss dann ausgewiesen sein, dass diese Brille nicht für den Straßenverkehr geeignet ist. Der normale Mensch kann das nicht erkennen.» Einige Brillen hätten die Sicht zudem so stark verzerrt, dass dem Träger nach längerem Tragen richtig schlecht werden könne.

«Viele der gekauften Brillen verschlechtern das Sehvermögen», fasste Patrick Niklaus, TÜV-Experte für Augenschutz, zusammen. «Hier wird am falschen Ende gespart.» Der TÜV testete insgesamt 60 Sonnenbrillen aus Souvenir- und Billigläden oder direkt vom Strand.

Einen Lichtblick gab es nur bei Fußball-Shirts. Hier wurden die Grenzwerte für Schadstoff-Belastungen eingehalten. Die Qualität war allerdings in den meisten Fällen mangelhaft. Wilde vermutete, dass bei solcher Billigware auch die Umwelt- und Sozialstandards bei der Produktion «auf sehr niedrigem Niveau» liegen dürften.

Der TÜV betont: Die Qualitätsmängel bestehen unabhängig vom Einkaufsland - sie finden sich überall. «Die mangelhafte Sicherheit von billigen Freizeitartikeln ist ein europäisches Problem, kein nationales», unterstrich Wilde. Es existierten zwar klare europäische Regelungen, das Problem sei jedoch der Vollzug. «Da gibt es kaum wirksame Kontrollen der Produkte. Hier muss sich etwas ändern.»

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