Abgeblitzt ist im ersten Anlauf das österreichische Bundesland Vorarlberg mit seiner Unterlassungsklage gegen das Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg. Das Landesgericht im österreichischen Feldkirch hat sich als nicht zuständig erklärt. Trotz Sicherheitsmängel in Mühleberg bestehe keine unmittelbare Gefahr für Vorarlberg, sagte die zuständige Richterin. Eine solche Gefahr wäre Voraussetzung für eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gewesen. Vorarlberg hält an der Klage fest und will alle juristischen Mittel ausschöpfen. (mhe)