Das Urteil des Kölner Landgerichts, das die religiös motivierte Beschneidung als Körperverletzung einstuft, zeigt auch Auswirklungen in der Schweiz: Das Zürcher Kinderspital führt aufgrund des Urteils vorerst keine derartigen Operationen mehr durch. Nicht, dass das deutsche Urteil für die Schweiz bindend sei, aber es habe eine neue Ethikfrage aufgeworfen, der am Kinderspital nachgegangen werden soll, so ein Sprecher der Klinik. In der Vergangenheit wurden am Kinderspital monatlich ein bis zwei Beschneidungen vorgenommen. (mhe)