Das Urteil des Kölner Landgerichts, Beschneidungen von Knaben aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten, hat der Zürcher Kinderklinik jetzt eine Strafanzeige eingebracht. Wie die Neue Zürcher Zeitung meldet, hat eine Einzelperson gegen Klinik, Ärzte und Eltern Strafanzeige erstattet. Die in der Klinik vorgenommenen Beschneidungen aus religiösen Gründen seien medizinisch nicht notwendig gewesen und deshalb strafbar. Die Zürcher Kinderklinik nimmt seit dem Kölner Urteil allerdings keine Beschneidungen mehr vor. (mhe)