Mit einer unkonventionellen Idee eckt der Kreuzlinger Schulpräsident Jürg Schenkel an: Er fordert eine Ausgangssperre für Jugendliche bis 16 Jahre ab 22.30 Uhr. Damit hofft er, die Zerstörungswut und den Vandalismus der Jugendlichen einzudämmen. Derzeit wird der Antrag rechtlich geprüft.
Auch Kreuzlingen bleibt von einigen negativ auffallenden Jugendlichen sowie Zerstörungswut nicht verschont. Einen unkonventionellen Weg will bei dieser Frage Schulpräsident Jürg Schenkel gehen: Er spricht sich für eine Ausgangssperre für Jugendliche ab 22.30 Uhr aus – und erntet damit prompt Kritik.
Jugendliche, die spät nachts noch unterwegs sind, hier ein Graffiti, dort ein zerstörter Mülleimer. Jürg Schenkel ist der Ansicht: Das könne nicht sein. „In diesem Bereich ist es uns aus den Händen geglitten“, bringt es der Kreuzlinger Schulpräsident auf den Punkt. Es müsse ein Umdenken in der spaßorientierten Gesellschaft geben. Dazu gehört nach Ansicht Schenkels eine wertorientierte Erziehung, die nicht auf andere wie die Schulen abgewälzt werden dürfe. „Das ist grundsätzlich die Aufgabe der Eltern“, sagt er. Da das jedoch nicht durchgängig Erfolg hat, müsse doch von politischer Seite reagiert werden.
So hat der Schulpräsident eine Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche ins Gespräch gebracht, ausgenommen freitags- und samstagabends. Diese soll für alle Schüler bis zur Sekundarstufe (bis etwa 16 Jahre) gelten. „Ich sehe spät nachts auch Primarschüler auf den Straßen“, schildert Jürg Schenkel. Oft fehle manchen Erziehungsberechtigten der Mut. Der Mut, erstens ihren Sprösslingen zu sagen: Nein, Du darfst jetzt nicht raus; und zweitens: Konsequenzen zu ziehen, wenn die Kinder nicht wie vereinbart zu Hause sind. „Da lässt man sie lieber gleich machen, wie sie wollen“, sagt Schenkel. Er betont jedoch: 80 bis 90 Prozent der Jugendlichen würden von einer Ausgangssperre nicht betroffen, sondern nur eine Minderheit.
Er als Schulpräsident kann keine Verordnung erlassen, wonach die Schüler ab 22.30 Uhr zu Hause sein müssen. Deshalb liegt sein Antrag beim Stadtrat, der Exekutive in Kreuzlingen. „Wir klären gerade die rechtlichen Voraussetzungen ab“, sagt dazu Stadtrat Michael Dörflinger, in der Verwaltung hauptsächlich für Bauangelegenheiten zuständig. Unter anderem werde eruiert, wie das Verfahren zur Umsetzung des Schenkel-Antrags aussehen müsste. Bei all den Betrachtungen spiele ein Präzedenzfall stets eine Rolle: Das Verwaltungsgericht Zürich hat vergangenes Jahr ein nächtliches Ausgehverbot in der Gemeinde Dänikon gekippt. Es werde unrechtmäßig in die Versammlungsfreiheit eingegriffen, hieß es. Das Verbot trage nicht zu Ruhe und Ordnung bei, hieß es weiter vom Gericht.
Gegen den Erlass in Dänikon hatten Bürger geklagt, sie erhielten Unterstützung der Jungsozialisten (Juso) des Kantons Zürich. Auch die Thurgauer Jusos sind bereits gewappnet. Sollte der Kreuzlinger Stadtrat ein Ausgehverbot erlassen, „werden wir uns über rechtliche Wege informieren“, sagt Kantonspräsident Dario Perera auf Anfrage. Damit zieht er ebenfalls eine Gegenoffensive in Betracht und argumentiert wie seine Parteikollegen in Zürich: Schenkels Vorschlag verstoße bei Umsetzung gegen die Versammlungsfreiheit und Zerstörungswut werde nicht gesenkt.
Sollte sein Vorschlag nicht umgesetzt werden, hofft Schulpräsident Schenkel dennoch auf einen Erfolg: durch die Diskussion über das Thema einen Denkanstoß gegeben zu haben. Vielleicht, mutmaßt er, erinnerten sich manche Eltern an klare Spielregeln für ihre Kinder. Und vielleicht seien, ob Verbot oder nicht, alle Bürger fortan wachsamer und sprächen Schüler an, wenn sie diese auch noch um 23 Uhr auf der Straße antreffen.
Ausgangssperre für Jugendliche: Totaler Unsinn oder nützlich?