Zudem ordnete das Bezirksgericht in Weinfelden in seinem Urteil am Donnerstag eine anschließende lebenslange Sicherheitsverwahrung an. Damit wurde erstmals seit der Annahme der sogenannten Verwahrungsinitiative durch die Schweizer 2004 eine solche Maßnahme angewandt.
Das Risiko, dass der sadistische Vergewaltiger erneut eine schwere Straftat begehe, sei sehr hoch, sagte der Richter. Der Täter hatte in der Nacht zum 27. August 2008 im kleinen Ort Märstetten in seiner Wohnung das Callgirl getötet und die Leiche in einen Koffer gepackt. Dann war er mit seinem Moped in einen Wald gefahren und hatte den Koffer einen Abhang hinuntergeworfen.
Die Leiche wurde einen Monat später gefunden. Man war dem Mörder schnell auf die Spur gekommen, weil das Opfer von einem Fahrer des Callgirl-Dienstes zur Wohnung des 43-Jährigen gebracht worden war. DNA-Spuren der Frau waren am Körper des Mannes gesichert worden.
Gutachten hatte ihm eine hochgradige Rückfallgefahr bescheinigt. Der extrem gefährliche, vorbestrafte Sexual- und Gewalttäter sei nicht therapierbar. Eine Schweizer Volksinitiative hatte sich 2004 für die lebenslange Verwahrung extrem gefährlicher, unheilbarer Sexual- und Gewaltverbrecher ausgesprochen.
Der 43-Jährige wird damit als erster Straftäter bis an sein Lebensende hinter Gitter verbannt.
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