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Kanton Thurgau Gericht verurteilt grausamen Pferde-Quäler

01.07.2009


Weil ein Jungpferd sich beim Beschlagen wehrte, fesselte der Besitzer es an den Hinterbeinen und quälte es solange bis es starb. Das Thurgauer Obergericht hat den Mann jetzt zu einer Geldbuße verurteilt.

Pferde, Kühe, Kälber – für die Tiere muss das Leben auf dem Hof des Hefenhofener Halters grausam gewesen sein. Eingequetscht in enge Ställe, gesunde und kranke Tiere dicht nebeneinander, kaum gefüttert – und wenn nur mit verdrecktem Futter: Tierfreunden wird es bei dieser Vorstellung schlecht.

Auch das Gericht wollte diese Zustände nicht länger dulden und verurteilte den Mann wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutz-, Lebensmittel- und Tierseuchengesetzes zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Buße von 2000 Franken. Nach Informationen des St. Gallener Tagblatts kommen dazu noch Zivilforderung gegen eine bedrohte Frau in Höhe von 1300 Franken sowie mehrere Ordnungsbußen. Auch die Kosten der Strafuntersuchung sowie der beiden Gerichtsverfahren in Höhe von rund 9000 Franken muss der Verurteilte tragen.

Grausame Szenen haben sich im Stall abgespielt

Der schwerwiegendste Vorwurf gegen den Tierquäler war, dass er ein Jungpferd beim Beschlagen getötet hat. Es müssen grausame Szenen gewesen sein, die sich an diesem Tag in dem Hefenhofener Stall abgespielt haben. Der Mann wollte das junge Pferd beschlagen, doch es reagierte dabei panisch. Also verabreichte der Bauer dem Tier eine Beruhigungsspritze. Doch diese wirkte nicht und so griff der Tierquäler zu anderen Methoden. Er fesselte das hilflose Tier an den Hinterbeinen. Und dann setzte sich der Vater des Täters auf den Kopf des Pferdes – um das Tier im Liegen zu beschlagen. Dabei starb das junge Pferd.

Seh ich auch so
Von unbekannt
Diesem Tierquäler sollte man als Strafe das gleiche zufügen, was er den Tieren angetan hat, ...
@gertie
Das sind keine Gewaltphantasien, ich wünschte mir nur manchmal, dass den Menschen das ...
Mein Gott blaehboy,
kannst Du Deine perversen Gewaltphantasien nicht im Kreise Gleichgesinnter ausleben?
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