Soweit alles im Rahmen bleibt und der Pietät genüge getan ist, übernimmt die Stadt die Kosten. Neue Bestattungsformen bietet derweil auch der Basler Hörnlifriedhof an.
Noch werden hier allerdings nur Tote akzeptiert, die vor ihrem Tod auch in der Stadt gelebt haben. Zum Ende des Jahres erwarten die Verantwortlichen indes den Öffnungsentscheid. Auch bisher durfte zwar jeder Religion und Nationalität angehören, wer hier seine letzte Ruhe finden wollte. Kantons- oder Landesgrenzen waren dagegen höher. Dass das ab 2013 vermutlich nicht mehr so sein wird, hat einen einfachen Grund. Der mit gut 50 Hektar oder 500 000 Quadratmetern Fläche größte Friedhof der Schweiz, auf dem seit seiner Öffnung 1932 schon mehr Menschen beerdigt wurden, als in der Stadt leben, hätte Platz für 62 000 Grabstätten. Belegt sind aber derzeit nur 36 000. Die großzügige und weitläufige Planung in den späten 1920er Jahren hat zwar mit Bevölkerungswachstum gerechnet, nicht aber mit einem Wechsel, wie dem aktuellen. Das einst so wichtige Familiengrab setzte eine Ortstreue voraus, die, da nicht nur Arbeitgeber jede Mobilität verlangen, längst der Vergangenheit angehört.
Geändert haben sich auch die Formen der Beisetzung. War beispielsweise eine Kremierung speziell im Christentum entsprechend dem Glauben an die leibliche Auferstehung lange verpönt und noch im späten 19. Jahrhundert für Katholiken sogar päpstlich verboten, machen die Urnenbestattungen am Hörnli heute mehr als zwei Drittel aus, 2011 ließen sich gar 80 Prozent einäschern. Zudem wirkt sich das längst in allen Kreisen übliche familiäre Verstreutsein auf Beisetzungswünsche aus. Wer am Ort seiner Geburt auch stirbt, umringt zumal von einer sorgenden Nachkommenschaft, entspricht heute allem anderen als dem Bild des Durchschnittsbürgers. Wo Gräber aber nur noch gegen Rechnung gepflegt werden, büßen sie ihren alten Stellenwert als Erinnerungsort auch notwendig ein. Geändert hat sich auch die Beziehung zur Kirche. Der Nachfrage entsprechend, bietet der Hörnlifriedhof der Nachfrage neu einen schlichten Platz unter Bäumen an, an dem des Toten beim Begräbnis gemeinsam gedacht werden kann.
Die Form der Beisetzungsfeierlichkeit ist hier mehr oder weniger frei wählbar. Die fehlende Orgel können Solisten ersetzten, der Grabredner muss selbstverständlich kein Geistlicher sein und zum urnenlosen Vergraben der Asche stehen Wiesenflächen als Gemeinschaftsgräber zur Verfügung, je nach Wunsch mit oder ohne Namensnennung. Waren die frühen Gemeinschaftsgräber für Menschen ohne Angehörige noch vollkommen anonym, so hat sich inzwischen gezeigt, dass Nachkommen doch für sich einen Ort suchen, an dem sie ihren Verstorbenen wissen und sei es nur der kleine Teil einer Blumenwiese. Natürlich gibt es auch noch feste Urnengräber. Je nach Ausblick und Sonnenlage kosten sie zwischen 1500 und 3000 Franken während ein Einzelplatz auf der Wiese schon für 800 Franken zu haben ist. Überall gilt es schließlich den Unterhalt des Friedhofs, der auch als Park seinen Reiz hat, mit derzeit 70 Beschäftigten ganzjährig zu finanzieren und sicherzustellen.
Bis zu viereinhalb Millionen Franken investiert der Kanton noch immer jährlich ins Sterben seiner vormaligen Einwohner, die auf dem Friedhof nur für Sonderwünsche, wie etwa Familiengräber in die Tasche greifen müssen. „Für den Rest haben sie zu Lebzeiten schon genug Steuern bezahlt“, erklärt der Leiter der Stadtgärtnerei Emanuel Trueb die Basler Besonderheit. Zwar gäbe es immer einmal wieder Initiativen gegen diese Praxis, bisher habe das Volk aber alle abgelehnt. Dass die Kostenübernahme für von außen kommende nicht gilt, versteht sich gleichwohl von selbst.