Grenzgänger aus dem Euro-Raum dürfen nach einem Gerichtsurteil in der Schweiz nicht schlechter bezahlt werden als ihre dort wohnenden Arbeitskollegen.
Damit wies das Bezirksgericht in Arlesheim/Kanton Basel-Landschaft ein Schweizer Unternehmen in die Schranken, das unter Berufung auf die anhaltende Stärke des Franken gegenüber dem Euro 120 Mitarbeitern Lohnkürzungen auferlegt hatte. Ein solches Vorgehen verstoße gegen das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über Personenfreizügigkeit, urteilten die Richter am Dienstag.
Das Unternehmen in Basel-Land hatte sechs Mitarbeitern aus dem Elsass gekündigt, weil sie die geforderte Kürzung ihres Franken-Lohns in Höhe von sechs Prozent nicht akzeptieren wollten. Dagegen hatten die Betroffenen geklagt. Ob unter den insgesamt 120 Grenzgängern auch Deutsche waren, blieb in der Verhandlung offen.
Einstimmig befanden die drei Arlesheimer Richter, dass die Lohnkürzungen eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern und damit eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens darstelle. Die Firma soll ihren betroffenen Mitarbeitern nun zum Ausgleich sechs Monatslöhne nachzahlen.
Immer mehr Deutsche arbeiten in der Schweiz
Der Anwalt des Unternehmens hatte vergebens argumentiert, dass die Grenzgänger dank des starken Frankens bei zugleich geringeren Lebenshaltungskosten im Euroraum eine ungerechte Besserstellung erfahren hätten. Die Firma erwägt nach Angaben der Geschäftsführung, Revision zu beantragen.
Die Zahl der Deutschen und Franzosen mit Jobs in der Schweiz hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Vor allem für Menschen, die in Grenznähe wohnen - etwa im Süden Baden-Württembergs -, und mit dem Auto oder gar öffentlichen Verkehrsmitteln relativ leicht Schweizer Orte erreichen, sind Jobs bei den Eidgenossen angesichts eines Euro-Franken-Kurses von derzeit 1:1,20 oft recht attraktiv.