Freiburg Islamist bereitet Polizei Sorge
16.08.2011
Paradox an der Geschichte: Selek lebt auf gerichtliche Anordnung in Freiburg. Selek wurde 2010 im Verfahren gegen die „Sauerland-Gruppe“ vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Islamisten-Zelle hatte 2007 schwere Anschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen geplant. Selek hatte Zünder beschafft und die Gruppe unterstützt. Vor Gericht hatte sich der 26-Jährige von den Terrorplänen distanziert und von allen vier Angeklagten die niedrigste Strafe erhalten.
Attila Selek hatte sich während seiner Haftzeit in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg verlegen lassen, um im Gefängnis mit seinem Abitur zu beginnen. Die Justizvollzugsanstalt genießt für ihr schulisches Angebot einen sehr guten Ruf. Auch nach seiner Entlassung lernt Selek weiter für sein Abitur. Selbst wenn er wollte, könnte er sich derzeit keinen anderen Wohnort suchen: In seinen Bewährungsauflagen vom Oberlandesgericht Düsseldorf steht ausdrücklich, dass er in Freiburg bleiben und seine Ausbildung fortsetzen muss. „Er muss sich weiter an dem Ort aufhalten, an dem er ist und seine Ausbildung beenden“, sagte eine Gerichtssprecherin dem Südwestrundfunk.
Der Auftrag des Gerichts erschwert die Arbeit der ohnehin ausgelasteten Polizei. Denn die ist am Anschlag. Sie muss weiterhin drei Ex-Sicherungsverwahrte rund um die Uhr bewachen, hinzu kommen Großeinsätze wie bei der Rhino-Räumung vergangene Woche oder wie jetzt beim Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg.
Insider sagen, die Polizei werde möglicherweise vor dem Papstbesuch mit Selek ein Gespräch führen – mit dem Ziel, dass er währenddessen in seiner Wohnung bleibt oder wenigstens gewisse Stadtteile meidet. Aber auch diese Absprachen müssten dann von der Polizei kontrolliert werden.
Es kursieren Gerüchte, wonach sich auch Daniel Schneider, einer der Anführer der Sauerland-Gruppe, wegen des Abiturs um eine Verlegung nach Freiburg bemüht. Ihn würde jedoch eine komplette Schulzeit hinter Gittern erwarten. Die Richter haben ihm nämlich eine Strafe von zwölf Jahren aufgebrummt.