Freiburg Bürger klagt gegen Tempolimit
Freiburg -
Das nächtliche Tempolimit auf der B 31 zwischen der Kronenbrücke und dem Eingang des Schützenalleetunnels scheint Gegenstand eines Gerichtsverfahrens zu werden: Einem 47-Jährigen ist die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer in diesem Abschnitt ein Dorn im Auge, er hat deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen die Stadt Freiburg eingereicht. Laut VG-Sprecher Klaus Döll spricht zum jetzigen Zeitpunkt nichts dagegen, die Klage zuzulassen.Die Stadt hatte das innerstädtische Tempolimit auf der vierspurigen Bundesstraße im Mai 2010 aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses und mit Zustimmung des Regierungspräsidiums (RP) zunächst für eine einjährige Probephase eingeführt.

