Freiburg -
Das nächtliche Tempolimit auf der B 31 zwischen der Kronenbrücke und dem Eingang des Schützenalleetunnels scheint Gegenstand eines Gerichtsverfahrens zu werden: Einem 47-Jährigen ist die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer in diesem Abschnitt ein Dorn im Auge, er hat deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen die Stadt Freiburg eingereicht. Laut VG-Sprecher Klaus Döll spricht zum jetzigen Zeitpunkt nichts dagegen, die Klage zuzulassen.Die Stadt hatte das innerstädtische Tempolimit auf der vierspurigen Bundesstraße im Mai 2010 aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses und mit Zustimmung des Regierungspräsidiums (RP) zunächst für eine einjährige Probephase eingeführt.
Seit deren Ende gilt es unbefristet. Das Limit per Gerichtsurteil abschaffen will nun der Denzlinger Bernhard Siegrist – und das, obwohl er nicht betroffen ist, sprich: selbst dort noch nie geblitzt worden ist. Der Kfz-Sachverständige ärgert sich über die „Führerscheinfalle“ auf der Hauptverkehrsachse zwischen A5 und Bodensee. Deren bauliche Voraussetzungen ließen keinesfalls Tempo 30 erwarten, aufgrund ihrer Bedeutung sei der Abschnitt – für ihn ein weiteres Indiz – bislang auch von der Umweltschutzzone ausgenommen. „Wenn Sinn und Erfolg der Maßnahme klar nachweisbar wären, wäre das Limit für mich nachvollziehbar.“
Siegrist spricht von einer rein psychologischen Wirkung für die Anwohner und „von einem Placebo-Effekt“. Unklar sei, welche Parameter in die Entscheidung für das Limit eingeflossen seien. Für Siegrist ist die Aussage im Lärmaktionsplan der Stadt, wonach das Limit eine Lärmreduzierung um 2,5 Dezibel bringt, reine Theorie. Dieser Wert werde nur angeführt, da man laut der Vorschrift schon ab 2,05 auf 3 Dezibel aufrunden kann und ab 3 Dezibel ein Tempolimit vertretbar ist. Das RP sagt derweil, dass der Grenzwert (im 24-Stunden-Schnitt 70 Dezibel) tagsüber nur an einer Messstelle überschritten wird, weshalb ein Limit am Tag für das RP nicht in Frage kommt, der nächtliche Wert (60 Dezibel) aber um bis zu 5 Dezibel. Sei dies tatsächlich der Fall, dann müsste, sagt Siegrist, das Verkehrsaufkommen nachts ja nur unwesentlich zurückgehen. Deshalb kann er die Zahlen nicht nachvollziehen, spricht von einem „wilden Sammelsurium“ von Werten und beklagt, dass die Behörden ihm die Auskunft über konkrete Messwerte verweigert hätten.
Zudem basierten die Berechnungen auf einer Lärmschutzrichtlinie für lange, gerade Fahrstreifen, der besagte Abschnitt zwischen Tunnel und Kronenbrücke habe aber fünf Kreuzungen und mehrere Ampeln, darunter auch drei für Fußgänger, und zeichne sich durch sehr unterschiedliche Begebenheiten aus. Er gehe davon aus, dass diese komplexen Faktoren nicht alle als Bemessungsgrundlage dienten. „Methodische Unzulänglichkeiten sind offenkundig. Es handelt sich um eine rein akademische Betrachtungsweise.“ Siegrist bemängelt auch, dass keine anderen Maßnahmen als ein Tempolimit im Lärmaktionsplan aufgeführt seien.
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