Im Fall eines 50-jährigen Mannes aus dem Raum Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) erhielt dieser einen Anruf, in dem ihm der Gewinn von 1200 Euro bei einer Lotterie mitgeteilt wurde. Die Unterlagen würden mit der Post kommen, jedoch würde eine „Gewinnsteuer“ von 89 Euro anfallen, zu zahlen per Nachnahme.
Nicht anders erging es einer Vielzahl von weiteren Personen in Bayern wie im übrigen Bundesgebiet. In allen Fällen ging zunächst der Telefonanruf einer unbekannten Person voraus. Die unbekannten Anrufer gaben sich meistens als Mitarbeiter einer Lottogesellschaft aus. Es ginge um einen vierstelligen Bargeldbetrag, den man bei einem Gewinnspiel gewonnen hätte. Der Postbote würde in den nächsten Tagen gegen eine Nachnahmegebühr von 89 Euro den Scheck bzw. die weiteren Unterlagen zustellen. Doch statt eines Schecks oder detaillierten Informationen für eine Gewinnabholung befanden sich in den Briefen nur Schreiben mit zweifelhaften weiteren Gewinnversprechungen oder Bestätigungen einer Gewinnspielteilnahme.
Der Betroffene aus dem Raum Weißenhorn stieß aber vor der Abholung des bei der Post hinterlegten Briefes auf entsprechenden Warnungen im Internet. Er holte den Brief nicht ab, sondern erstattete Anzeige. Ermittlungen wegen versuchten Betrugs laufen.
Ähnlich auch der Fall eines 52-jährigen Mannes aus Lindau. Er erhielt einen Anruf von einer ihm unbekannten Person, die sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ausgegeben hatte. Dem Mann wurde am Telefon zum Vorwurf gemacht, dass er an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen hätte. Aufgrund dieser unerlaubten Glücksspielteilnahme sei nun eine Strafe in Form eines vierstelligen Betrages zu leisten. Zur Überraschung des Angerufenen las der unbekannte Anrufer auch die Kontoverbindungsdaten des Betroffenen vor. Nur Tage später flatterte dem Mann der Brief einer „Vermittlungs“-Agentur ins Haus. Nach Zahlung der 89 Euro Nachnahmegebühr entpuppte sich der Inhalt des Briefes als eine Standartbestätigung für eine Glückspielteilnahme. Hier ermittelt nun das Fachkommissariat der Kripo Lindau wegen Betrugsverdacht.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West warnt davor, derartige Schreiben gegen eine Nachnahmegebühr zuhause anzunehmen oder, falls sie beim Postamt hinterlegt sind, dort auszulösen. Mit einem weiteren Auftreten dieses Phänomens ist zu rechnen.