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Zollernalbkreis Fünfeinhalb Jahre Haft für Baby-Misshandlung

05.12.2008
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Ein 19-Jähriger, der seinen zwei Monate alten Sohn in Pfullendorf mit einem Faustschlag beinahe getötet hat, muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Am Ende gestand der Mann - bis zuletzt wollte er die Tat seiner Freundin anhängen.

Der 19 Jahre alte Mann, der am 14. Mai in Pfullendorf (Kreis Sigmaringen) seinen zwei Monate alten Sohn mit einem Faustschlag auf den Kopf lebensgefährlich verletzt hat, muss wegen dieser Tat für fünfeinhalb Jahre in Jugendhaft. Die Strafkammer am Landgericht Hechingen verurteilte den aus Immendingen im Landkreis Tuttlingen stammenden Täter wegen versuchten Mordes, der Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung.

Das Baby war durch den Schlag lebensgefährlich verletzt worden und konnte nur durch eine Notoperation in einer Ravensburger Spezialklinik gerettet werden. Allerdings befürchten die Ärzte, dass der Junge bis an sein Lebensende ein Pflegefall sein wird. Gegenwärtig befindet sich das Baby bei einer Pflegefamilie. Es ist halbseitig gelähmt. Über das Ausmaß der Sehbehinderung können die Ärzte noch nichts Genaues sagen.

Nach der Tat hatte der Angeklagte bei der Polizei zunächst ein Geständnis abgelegt. Am ersten Verhandlungstag hatte er dieses Geständnis widerrufen und die 16 Jahre alte Mutter beschuldigt. Am zweiten Verhandlungstag hatten sich die Behauptungen des Angeklagten als unwahr herausgestellt und selbst der Tuttlinger Anwalt Bernhard Mußgnug erklärte im SÜDKURIER-Gespräch: „Ich bin von meinem Mandanten belogen worden.“

In der Urteilsbegründung bescheinigte der Vorsitzende Richter Gerd Müller dem Angeklagten „schädliche Neigungen“ und sprach davon, der damals18-jährige habe das gemeinsame Kind von Anfang an nicht gewollt. Sowohl ihm wie auch der als Zeugin gehörten Mutter des Kindes bescheinigte Müller „auffallende Gefühlskälte“. Beide Eltern, ohne Ausbildung und Arbeit, hätten die Tage mit dem Baby meist im Bett mit Fernsehen, DVD's und Internet zugebracht.

Am Tattag war die 16 Jahre alte Mutter mit ihrem Onkel bei einer Bank gewesen. Als sie zurückkam, habe sie sich noch einmal schlafen gelegt und den Angeklagten gebeten, sich um das Baby zu kümmern. Den Angeklagten, so waren die Richter überzeugt, habe das Geschrei des Babys genervt, als er draußen auf der Terrasse eine Zigarette rauchen wollte. Deshalb erfolgte der Schlag auf den Kopf.

Danach verließ der Täter die Wohnung und ging in die Stadt um „über die Tat nachzudenken.“ Als die Mutter später aufwachte, sagte er ihr nichts von dem Vorfall. Erst am Nachmittag war die 16-Jährige über den Zustand des Sohnes so besorgt, dass sie die Hebamme anrief, die dann die Einschaltung eines Kinderarztes veranlasste. Gerd Müller bescheinigte dem Angeklagten: „Sie haben Stunden lang nichts getan, um dem Baby zu helfen.“ Nach Einschätzung der Richter erfülle dieses Verhalten das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat. Staatsanwalt und Verteidigung hatten Jugendstrafen von sieben und dreieinhalb Jahren beantragt. Der Verteidiger kündigte Revision an. (hps)

Ein Urteil wie Stammtisch!! Oder aus der BILD-Redaktion!
Das ein von in einer deutschen Universität ausgebildeten Juristen besetzes Gericht so ein ...
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