Nur in etwa 15 Prozent der Einsätze übernehmen heute die Dorfhelferinnen die Aufgaben, die die Bäuerin erledigt, wie Führung des Haushalts und Garten, Mithilfe bei der Direktvermarktung und im Stall. Im landwirtschaftlichen Betrieb helfen die Mitarbeiterinnen auch, wenn keine Kinder im Haushalt sind. Hier geht es um die Weiterführung des Betriebes.
Dorfhelferinnen kommen in die Familien, wenn die Mutter aufgrund eines Unfalls oder Erkrankung ausfällt, der Vater arbeitet und Hilfe aus der Familie nicht möglich ist und in der Familie ein oder mehrere Kinder unter zwölf beziehungsweise 14 Jahren (je nach Krankenkasse) leben. Sie übernehmen dann die Haushaltsführung, Versorgung der Kinder, unterstützen bei den Hausaufgaben oder begleiten zum Kindergarten. Sie haben einen Überblick über Termine der Kinder und organisieren auch einen Kindergeburtstag.
Damit die Dorfhelferin in die Familie kommt, ist eine Verordnung des Haus- oder Klinikarztes notwendig. Bei einem Krankenhausaufenthalt der Mutter zählt der Einsatz einer Dorfhelferin zur gesetzlichen Leistung.
Die Dorfhelferinnenstationen werden entweder von einer Sozialstation, einer politischen Gemeinde und/oder einer Kirchengemeinde getragen. Sie zeigen damit, dass ihnen Familien wichtig sind. Die Entgelte der Kostenträger (zum Beispiel Krankenkassen) decken nicht die gesamten Kosten, weshalb die Stationsträger die Restkosten aus den jeweiligen Einsätzen übernehmen.
Heute ist der Beruf mit seinen verschiedenen Anstellungsstufen viel flexibler und frauenfreundlicher geworden. Von Anfang an wurde auf eine jährliche berufsbezogene Weiterbildung Wert gelegt. Die Organisation des Dorfhelferinnenwerks wurde weitsichtig bis in die heutige Zeit geplant. Sie garantiert schnelle, ortsnahe und unbürokratische Hilfe. Durch die gegenseitige Aushilfe, die Einrichtung von regionalen Einsatzleitungen, ist schnelle Besetzung weiterer dringender Einsätze auf den Stationen möglich. Es gibt dadurch so gut wie keinen Leerlauf für Einsatzkräfte. (sah)
