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07.09.2012  |  von Günther Töpfer  |  0 Kommentare

Stetten a. k. Markt Fingierter Überfall mit Folgen

Stetten a. k. Markt -  Wegen Veruntreuung und Unterschlagung und wegen Vortäuschen einer Straftat verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Sarah Hausmann eine 44-jährige Frau aus Stetten a.k.M. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für die Dauer von drei Jahren zu Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht Sigmaringen zog damit einen Schlussstrich unter einen vorgetäuschten Überfall vom Freitag, 13. Januar 2012, kurz vor 12 Uhr vor der Volksbank in Stetten a.k.M.

Ein vorgetäuschter Überfall am Freitag, 13. Januar 2012, kurz vor 12 Uhr vor der Volksbank in Stetten a.k.M., sorgte in der Gemeinde für großes Aufsehen. Unser Bild zeigt den Tat-Tag in Stetten a.k.M. mit Großeinsatz der Polizei.  Bild: Archiiv

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Die Angeklagte hatte von ihrem Arbeitgeber bereits einen Tag zuvor eine Geldbombe mit 3 300 Euro erhalten, die sie bei der Bank einzahlen sollte. Die Geldbotin war jedoch einen Tag später in die Bank hinein gegangen und hatte einem Mitarbeiter der Bank erklärt, sie sei soeben vor der Bank von einem Jugendlichen mit einem Messer überfallen und beraubt worden. Der Räuber sei zu Fuß geflüchtet.

Der Bank-Mitarbeiter alarmierte sofort die Polizei, die unverzüglich eine Großfahndung auslöste. Noch am selben Tag wurde der fingierte Überfall von der Polizei aufgeklärt. Bei einer ausführlichen Vernehmung durch die Kriminalpolizei legte die 44-Jährige dann ein Geständnis ab und räumte ein, den Überfall erfunden zu haben.

Die Angeklagte hatte bereits 3 000 Euro von der Beute zur Bezahlung von Schulden aus einem Autokauf verwendet. Den Restbetrag von 300 Euro konnte die Polizei in der Wohnung sicherstellen. Der geschädigte Arbeitgeber der Angeklagten hat in der Zwischenzeit den Gesamtbetrag von der Polizei zurückbekommen.

In der Verhandlung zeigte sich die Angeklagte vollauf geständig und berichtete dem Gericht, dass sie den Überfall wegen ihrer Schulden vorgetäuscht habe. Zu ihrer ausweglosen Situation sei es gekommen, als sie nach dem Autokauf durch verkürzte Arbeitszeiten plötzlich erheblich weniger verdient habe. Damit sei sie nicht mehr in der Lage gewesen die Raten für das Auto zu bezahlen, die daraufhin ein guter Bekannter für sie vorgestreckt habe. Zugleich hätte sie aber auch eine fest vereinbarte Monatsrate aus einer früheren Straftat nicht mehr bezahlen können und dazu sei dann noch eine Konto-Pfändung gekommen. Ein Autoverkauf habe keinen Sinn gemacht, weil sie das Auto zur Arbeit benötigt habe.

In dieser Situation habe sie enorm unter Druck gestanden, weil sie ihrem Lebensgefährten und dessen Familie ihre desolate finanzielle Situation nicht eingestehen wollte. Nach dem vorgetäuschten Überfall hatte der Arbeitgeber der Angeklagten fristlos gekündigt.

Offen und ehrlich berichtete die Angeklagte, dass sie nach wie vor trotz aller Bemühungen eine Arbeitsstelle zu finden, immer noch arbeitslos sei. In der Zwischenzeit habe sie auch die Schuldnerberatung aufgesucht. Die Schuldnerberatung habe ihr empfohlen alle Gläubiger darüber zu informieren, dass sie zahlungsunfähig sei. Für den Fall dass der Gerichtsvollzieher komme, solle sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben und eventuell eine Privat-Insolvenz beantragen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Angeklagte bereits im Jahr 2009 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe und im Jahr 2010 wegen Untreue in 43 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. „Auf Grund des vorgetäuschten Überfalls sind erhebliche Ermittlungen ausgelöst worden“, so der Staatsanwalt. Für die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 5 000 Euro habe die Angeklagte bereits einen Gebührenbescheid erhalten. Der Ankläger stellte der Angeklagten keine günstige Prognose für die Zukunft und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

Der Verteidiger der Angeklagten verwies darauf, der vorgetäuschte Überfall sei aus einer krisenhaften Situation entstanden. „Meine Mandantin hat völlig unüberlegt gehandelt und mit dem Geld lediglich ein Loch gestopft“. Unter dem Strich würden aus der Tat mehr Hilferufe sprechen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe stimmte der Verteidiger zu, jedoch mit Bewährung.

Richterin Hausmann verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr auf Bewährung, zur Ableistung von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und den Kosten des Verfahrens. Darüber hinaus wird die Angeklagte unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. In ihrer Urteilsbegründung wies die Richterin darauf hin, dass die Angeklagte ihr komplettes Leben geändert habe. „Nochmals passieren darf allerdings nichts mehr, weil es dann keine Bewährung mehr gibt“, so die Richterin. Die Angeklagte und ihr Verteidiger ließen noch im Gerichtssaal Rechtsmittelverzicht protokollieren.

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