Sigmaringen Einkommensteuerbescheide erst Ende März
09.02.2012
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Daten des abgelaufenen Kalenderjahrs bis zum 28. Februar einer bundesweit zentralen Stelle elektronisch zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten aufbereitet und an die Finanzämter weiter geleitet. Durch die elektronische Übermittlung der Daten werden Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung erkannt und können vom Finanzamt ohne Rückfrage korrigiert werden.
Die Finanzämter können daher die eingegangenen Erklärungen teilweise erst bearbeiten, wenn ihnen die erforderlichen Daten vorliegen. Zu den notwendigen Daten zählen zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Da in den Vorjahren viele Unternehmen ihre Daten erst am 28. Februar liefern konnten, müssen sich die Bürger auf Verzögerungen einstellen.
Das Finanzamt Sigmaringen wirbt in diesem Zusammenhang für die elektronische Steuererklärung, da elektronisch übermittelte Steuererklärungen vorrangig bearbeitet werden. Sie beschleunigen das Verfahren, Belege und Bescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung eingereicht werden und wer die elektronische Steuererklärung schon im Vorjahr genutzt hat, kann einfach die Vorjahresangaben übernehmen.
