Mit der Beendigung des Stimmbindungsvertrags zwischen den Großaktionären ist die Küchen Holding GmbH
nicht mehr Mehrheitsaktionärin der Alno AG. Gesellschafter Whirlpool nimmt seine Stimmrechte künftig eigenständig wahr.
„Die Neuordnung der Stimmrechte ist ein gutes Signal an potentielle Investoren mit interessanten Perspektiven für einen Neueinstieg“, sagte Max Müller, Vorstandsvorsitzender der Alno AG zur Beendigung des Stimmbindungsvertrags.
Dieser Vertrag zwischen der IRE Beteiligungs GmbH und der Küchen Holding GmbH, beides Großaktionäre der Alno AG, wurde am 30. Januar beendet. Dies teilte am Freitag die Küchen Holding GmbH mit, welche nun formal nicht mehr Mehrheitsaktionärin ist.
Die IRE Beteiligungs GmbH gehört über die Bauknecht Hausgeräte GmbH zum Whirlpool-Konzern mit Sitz in Michigan, USA. Die Küchen Holding GmbH und Whirlpool/Bauknecht Hausgeräte GmbH bildeten innerhalb der Alno-Gesellschafterstruktur ein Investorenkonsortium. Die Stimmrechte von Whirlpool/Bauknecht Hausgeräte waren der Küchen Holding durch den Stimmbindungsvertrag zugeordnet.
Die Küchen Holding war damit Mehrheitsaktionärin der Alno AG. Mit der Neuregelung der Stimmrechtsanteile gibt es keinen Mehrheitsaktionär mehr. Whirlpool will künftig seine Stimmrechte selbst wahrnehmen. Sowohl Whirlpool als auch die Küchen Holding sehen ihr Engagement bei der Alno AG weiterhin als langfristiges Investment an.
Alno AG