Der Artikel über einen Hundebesitzer, der mit seinem Staffordshire Bullterrier "Franky" bei der DRK-Rettungshundestaffel mitmachen wollte, aber abgelehnt wurde, weil die Gruppe kein Tier dieser Rasse aufnehmen wollte, hat für viele Diskussionen gesorgt. Der SÜDKURIER hat bei neutralen Experten nachgefragt, welche Voraussetzungen ein Hund für den Dienst an und mit dem Menschen mitbringen muss.
„Fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundebiss? In all den Jahren war dabei noch kein Kampfhund relevant!“ Diese klare Aussage stammt von Markus Türk und Peter Schlegel, Beamte der Polizeihundeführerstaffel, welche zum Revier Pfullendorf gehört. Fünf Männer und fünf Hunde bilden dieses spezielle Einsatzteam, das im gesamten Landkreis unterwegs ist. Das Quintett mit seinen vierbeinigen Kollegen erledigt sämtliche Tierschutzaufträge - hierbei geht es beispielsweise um artgerechte Tierhaltung auf Bauernhöfen. Darüber hinaus sind die Beamten mit den üblichen Polizeiaufgaben beschäftigt - etwa bei Verkehrskontrollen oder beim Ausrücken nach Einbruchalarm werden sie stets von ihren Hunden begleitet. Sie durchsuchen Gebäude oder nehmen im Wald die Fährte nach Flüchtigen auf. Auch Einsätze bei Fußballspielen oder Demonstrationen gehören zum Alltag. Nicht zuletzt muss der Hund seinen Hundeführer in gefährlichen Situationen beschützen.
Die Experten der Hundeführerstaffel wissen also genau, auf was es in der Beziehung zwischen Mensch und Vierbeiner ankommt und sind deshalb auch bei so genannten „Wesensprüfungen“ für Hunde dabei, die vom Landratsamt angeordnet werden. Dabei werden beispielsweise so genannte "Kampfhunde" und deren Halter überprüft. „Wie ist die Bindung zwischen Hund und Hundehalter? Wie reagiert er auf Zurufe und hört er auf Kommandos?“, nennt Peter Schlegel von der Polizeihundestaffel als Prüfungsbeispiele, will aber nicht zuviel vom Ablauf verraten, da sich sonst die Besitzer besser vorbereiten könnten.
Der 55-Jährige ist seit 1974 im Dienst und berichtet, dass sich die Zahl der „Wesensprüfungen“ stetig verringert und in all den Jahren nur ein Hund durchfiel. „Früher hatten wir jährlich sechs bis acht Wesensprüfungen, und in diesem Jahr bislang nur eine“, ergänzt sein Chef Markus Türk. Dabei wird auch geschaut, wie die Tiere sich gegenüber Artgenossen verhalten. Hunde dürfen dabei schon etwas aggressiv werden, für die Experten ist entscheidend, wie schnell sich das Tier wieder unter Kontrolle hat. Wenn ein Kampfhund eine solche Wesensprüfung erfolgreich absolviert, muss er zwar weiter an der Leine geführt werden, aber es entfällt der Maulkorbzwang. Sollte es später aber zu Vorfällen mit dem Tier kommen, dann kann die Gemeinde als Ortspolizei den Hund wieder als gefährlich einstufen und den Maulkorbzwang anordnen.
„Schäferhunde lassen sich für die Zwecke der Polizei am besten ausbilden“, lautet die einfache Antwort der Beamten, warum die Hundestaffel Pfullendorf neben drei deutschen zwei belgische Schäferhunde hat. In anderen Staffeln würden auch Rottweiler und Dobermänner eingesetzt und in Ostdeutschland wären traditionell Riesenschnauzer für die Polizei im Einsatz. Entscheidend für die Auswahl sind nach Angaben von Schlegel und Türk die Gesundheit der Tiere, ihr natürlicher Spieltrieb sowie die soziale Verträglichkeit, denn die Vierbeiner sind quasi die Schoßtiere in der Familie der Hundeführer.
