Bauernhöfe wollen Radwanderhäuschen bauen, stoßen aber auf bürokratische Hürden
Pfullendorf (siv) Eine Idee, die auf der Schwäbischen Alb erfolgreich praktiziert wird, soll baldmöglichst auch im Linzgau und der Bodenseeregion umgesetzt werden – der Bau von Radwanderhäuschen. Das sind Ferienhäuser im Kleinformat, in denen Radreisende oder Rucksacktouristen eine kostengünstige Unterkunft finden. In fünf Albgemeinden stehen solche Häuschen, die über Badezimmer, Heizung, Küchenzeile und Stockbetten verfügen und ab 10 Euro je Belegungstag und Person gemietet werden können. Bei einem Fortbildungsseminar zum Thema „Innovative Maßnahmen auf dem Bauernhof“ beschäftigten sich Landfrauen aus dem gesamten Bodenseekreis auch mit der Idee, die sie sofort begeisterte, erklärte Hildegard Schwarz vom Landwirtschaftsamt Konstanz dem Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen und der Europaabgeordneten Elisabeth Jeggle bei deren Besuch auf dem Bauernhof Joos in Reute (der SÜDKURIER berichtete).
Allerdings ergeben sich nach Angaben der Sachbearbeiterin beim Radwanderhäusle baurechtliche Probleme, denn für das Bauen im Außenbereich ist eine Begrenzung der Bettenzahl von 15 vorgeschrieben. Landwirte, die schon Ferienwohnungen oder Gästebetten anbieten, können ihre Bettenkapazität nicht beliebig erhöhen. „Ist es möglich, eine Sondergenehmigung zu erhalten?“, fragte Schwarz deshalb Riebsamen und Jeggle. Die europäische Repräsentantin zeigte sich von dem neuen Angebot für einen sanften Tourismus angetan und versprach bei ihrem Treffen mit dem neuen baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Alexander Bonde dies anzusprechen, denn das Baurecht sei Landessache.
Auch Lothar Riebsamen will sich bezüglich der Rechtslage erkundigen, wobei die Projektumsetzung im Kreis Sigmaringen nach seiner Meinung einfacher möglich sein wird, als im Bodenseekreis, was Fachfrau Hildegard Schwarz bestätigte. „Die Touristiker warten drauf“, ist sie überzeugt, dass einige Landwirte mit dem „Radwanderhäuschen“ eine zusätzliche Einnahmequelle haben könnten.
Skepsis herrscht bei Landwirten, ob die Biogaserzeugung das Überleben von Höfen ermöglichen wird. Lothar Riebsamen wies darauf hin, dass die Bundesregierung beim Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) bei der Förderung zum Vorteil kleinerer Anlagen bis 65 kw nachjustiert habe, wobei ein Gülleanteil von 60 Prozent möglich ist. Aber trotz der degressiv gestalteten Förderung von „Mega-Anlagen“ könnten die geplanten riesigen Biogasanlagen im Osten Deutschlands und der EU die Kleinanlagen vom Markt drängen.