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Pfullendorf Fall Lilly B.: Untersuchungshaft dauert an

03.08.2012
Pfullendorf -  „Es gibt nichts Neues, vielleicht in der nächsten Woche“, erklärte gestern Martin Klawitter, Sprecher der Polizeidirektion Sigmaringen, auf Anfrage des SÜDKURIER bezüglich des inhaftierten Ehemannes der getöteten Lilly B.

Am Urnengrab der Verstorbenen liegt noch das rote Blumenherz mit einer Schleife ihres Ehemanns.  Bild: Volk

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Die Verhaftung des 68-Jährigen, zwei Tage nach der Urnenbeisetzung seiner Frau, ist das Thema in der Stadt und weit darüber hinaus. Der Schock über die mögliche Täterschaft des Mannes sitzt bei vielen Menschen tief. Seine juristischen Interessen werden von einer Sigmaringer Anwaltskanzlei wahr genommen. Die Dauer der Untersuchungshaft ist in der Strafprozessordnung geregelt.           



Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Ein Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.“ Die in der U-Haft verbrachte Zeit wird bei einer späteren Freiheitsstrafe angerechnet.

Mehr zum Thema: Der Fall Lilly B.
Der Fall Lilly Bauer

Am Sonntag, 15. Juli, wurde die 64-jährige Lilly B. tot im Unterholz an einer beliebten Joggingstrecke nahe dem Pfullendorfer Stadion gefunden. Halten Sie sich im SÜDKURIER-Themenpaket auf dem Laufenden.

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