Zwei Tage suchten Taucher der Polizei im Seepark vergeblich nach dem Tatwerkzeug, mit dem am 15. Juli die 64-jährige Lilly B. getötet wurde. Nicht weiter gekommen ist die Sonderkommission „Stadion“ auf der Suche nach einem jungen Mann, der von Zeugen am Tattag gegen 9 Uhr in der „Fuchshalde“ gesehen worden war. „Nein, wir konnten ihn noch nicht ausfindig machen“, bestätigt am Freitag Martin Klawitter, Pressesprecher der Polizeidirektion Sigmaringen, auf Anfrage des SÜDKURIER den bislang vergeblichen Zeugenaufruf.
Der dringend tatverdächtige Ehemann sitzt weiter in Untersuchungshaft. „Er hat das Recht die Aussage zu verweigern oder mit uns zu kooperieren“, antwortet der Kripobeamte auf die Frage, ob der 68-Jährige in der Haft weiter verhört wird. Die Polizei hatte vor einer Woche gemeinsam mit dem Tatverdächtigen vor Ort entsprechend seinen Angaben das Geschehen rekonstruiert, besonders seine Schilderungen bezüglich der Suche und dem Auffinden seiner Frau. Die Verdachtslage konnte durch diese Aktion aber nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht entkräftet werden, so dass der Witwer weiter in Untersuchungshaft ist.
Gar nicht kommentieren will Polizeipressesprecher Klawitter die Fragen, ob denn der Fundort der Leiche auch der Tatort war oder warum die Polizei immer noch nicht das Geheimnis um die Tatwaffe lüfte. „Das ist exklusives Täterwissen“, wiederholt er die aus verschiedenen Pressemitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bekannte Formulierung, dass man aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben macht.
Die Ermittler würden ihre Klein-Klein-Arbeit fortführen und hätten noch viele Aufträge abzuarbeiten, ergänzt Klawitter, dass dabei die akribische Rekonstruktion der Aktivitäten des Ehemannes und weitere Ermittlungen im Umfeld des Ehepaares im Mittelpunkt stehen. Er wisse natürlich um die vielen Gerüchte, die in Pfullendorf und der Region umherschwirrten, die auch durch die schon einen Monat dauernde Tätersuche entfacht würden. Die Polizei werde die Akte dieses Falles erst dann schließen, wenn man den ultimativen Beweis habe. „Diesen, das heißt, den Beweis haben wir noch nicht“, erklärt der Pressesprecher.
Die Staatsanwaltschaft prüfe im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens bekanntlich vor Eröffnung eines Verfahrens die Beweislage, bevor Anklage erhoben würde und diese Erkenntnisse müssten dann auch bei einem Gerichtsprozess standhalten. Klawitter verdeutlicht die schwierige rechtliche Beurteilung anhand eines allgemeinen Falles.
Wenn beispielsweise nach einer Straftat ein Tatverdächtiger bei der Polizei ein Geständnis ablege, das nicht durch weitere Ermittlungsarbeit und Beweismittel entsprechend untermauert würde, könnte der Geständige vor Gericht seine Aussage widerrufen, und dann müsste womöglich das gesamte Verfahren wieder aufgerollt oder gar ausgesetzt werden.
Am Sonntag, 15. Juli, wurde die 64-jährige Lilly B. tot im Unterholz an einer beliebten Joggingstrecke nahe dem Pfullendorfer Stadion gefunden. Halten Sie sich im SÜDKURIER-Themenpaket auf dem Laufenden.
