Pfullendorf
Ein Urteil zerreißt eine Familie
Pfullendorf -
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein Vierjähriger, der eine Woche nach seiner Geburt in eine Pflegefamilie kam, am morgigen Donnerstag seine Pflegeeltern endgültig verlassen. Das Gericht sprach dem leiblichen Vater das alleinige Sorgerecht zu, in dessen Familie der Junge nun wechselt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe muss ein Junge nach viereinhalb Jahren seine Pflegefamilie verlassen. (Symbolbild)
Autor:Frank Leonhardt (dpa)
als Antwort auf das Posting von Tobi01 am 03.09.2012 13:13
Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 01.09.2012 21:22
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Dann lassen wir doch jetzt die Zeit entscheiden und geben wir dem Jungen, dem Vater und der ganzen Familie die Chance, unbehelligt von einer "Barbara-Salesch-Diskussion" wie sie hier durch diesen unseligen Artikeln vom Zaun gebrochen wurde, seinen Weg zu finden. Bedenken Sie bitte immer, dass hinter dem leiblichen Vater eine große Familie steht, die seit fast fünf Jahren sehnsüchtig darauf wartet, dass der Sohn endlich zu seinem Vater darf. Auch andere Menschen haben Gefühle und lassen sich nicht einfach darauf herumtrampeln. Im Übrigen haben Sie durch Ihr Löschen einzelner Beiträge diese ganze Diskussion jetzt dermaßen manipuliert, dass ich vorschlage, wir beenden das jetzt. Ich bin nicht bereit, mit Ihnen hier in der Öffentlichkeit auf dem Rücken eines kleinen Jungen eine solche Familienangelegenheit zu diskutieren.Wenn Sie dennoch darauf bestehen, können Sie mich direkt anschreiben.
als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 01.09.2012 21:22
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Die „Kinderschützler“ sollten ein bisschen aufrichtiger sein und den Vätern die Fähigkeit nicht absprechen Kinder grosszuziehen. Kritisieren sollte man vielmehr das Jugendamt oder in der Schweiz die Vormundschaftsbehörden, die die Rechte der Väter mit Füssen tritt – damit nehmen diese es auch zwangsläufig mit dem Kindeswohl nicht so ernst.
Zudem würde es den Medien gut anstehen über die Belange von Vätern ausgeglichener zu berichten. Würde einer Mutter das Sorgerecht zugesprochen, wäre solch ein Zeitungsartikel wohl nicht veröffentlicht worden.
Jugendamt und Familiengericht hatten sich offensichtlich an §1666 BGB orientiert, § 1666a BGB zeitweilig aus den Augen verloren. Pflegefamilien den leiblichen Eltern gegenüber einen grundsätzlichen Vorrang einzuräumen genügt nicht den an die Professionen gestellten Anforderungen.
Auch wir waren Pflegeeltern und gleichzeitig die Großeltern, sechs Jahre lang von der Geburt des Kindes. Als das Kind sechs Jahre war, hat die Kindesmutter es raus gerissen aus allen Kontinuitäten und Bindungen. Sie bekam überall Unterstützung, vom JA, FamG usw.
Liebe Pflegeeltern, wir würden uns freuen wenn ihr Kontakt mit uns aufnehmen würdet, weil es uns genauso ergagen ist wie euch
Kontaktemail: clara_a@gmx.de
Allgemein kann ich aussagen, dass ein tatsächliches oder gravierendes Fehlverhalten des Umgangsberechtigten diesem nicht zwingend vorausgeht und für die Betroffenen eine große Herausforderung bedeutet. Diese Herausforderung wurde offensichtlich bewältigt, der Umgang ausgeweitet, abschließend die Erziehungseignung des Vaters bejaht.
Im übrigen gilt, dass zur erfolgreichen Sozialisation auch das genetisch andere Kind gehört.
als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 31.08.2012 22:36
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Aber jetzt hat man seine kleine Welt zerstört.
Ich hoffe immer noch das es jemanden gibt der diesen unschuldigen Kind hilft.
Es geht nicht um die Erwachsenen, es geht ganz allein um diesen besonderen kleinen Jungen.
Dies sollte ich alles für meine Oma, die Frau P. schreiben
als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:19
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Sicher würde er nach seinen leiblichen Eltern fragen und sie treffen wollen, was ich vollkommen verstehe.
Doch für mich ist das jetzt zu früh, seine Welt ist eben bei der Pflegefamilie, wo er Spaß und Freude hat und das sollte nach meiner Meinung nach so bleiben.
Er wird sich sicher etwas unwohl fühlen und auch seine Mami und Papi vermissen bei seinem leiblichen Vater.
Was die Zukunft dann ergeben würde, weiß niemand.
Die beste Lösung wäre einfach (persönlich gesehen) dass das Kind in der Pflegefamilie bleibt und dort seine Gewohnheiten nachgeht. Trotz dessen der Kontakt zur leiblichen Familie bestehen bleibt.
Ich verstehe es nicht wieso man einfach in der frühen Lernphase eines Kindes das komplette "Daseins" auswechselt von jetzt auf gleich.
Und ich hatte nur den Auftrag von meiner Oma bekommen dies zu schreiben, meine Meinung finden Sie unter "Wohl des Kindes"
als Antwort auf das Posting von Tomte am 31.08.2012 14:37
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als Antwort auf das Posting von Tomte am 31.08.2012 14:37
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Das aufgeschlossene, fröhliche und wohlerzogende Kind hatte ein super Verhältnis zu Freunde, Familie und Nachbarn.
Er wollte nur mit seiner geliebten leiblichen Oma in das Auto vom leiblichen Vater. Meinte Tochter hatte diese Oma-Enkel Liebe auch immer gefördert.
Die Pflegefamilie hatte jedes Jahr den Geburtstag der leiblichen Mutter in ihrem Haus gefeiert.
Wer mit der Pflegemutter nicht klar kommt, sollte sich mal fragen warum, denn diese Frau ist die Liebe in Person.
Herr Dietmar Nikolai Webel, ich glaube Sie sprechen über einen anderen Menschen.
Von den Pflegeeltern musste dieser Mann überhaupt nichts ertragen, er hat ja von Anfang an nur mit Steinen geworfen. Ich kann nur sagen das dieses Schicksal für uns alle furchtbar war.
als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:18
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Dieses Kind wurde nicht gestohlen sondern das Jugendamt kam mit der Bitte das ungeborene Kind zu nehmen. Daraufhin musste meine Tochter Ihren Beruf aufgeben um für das Baby da zu sein.
Dann bekam der Kleine einen Zwillingsbruder - ein Glück mit einem Geschwisterchen groß zu werden!
Die Familie P. wurde täglich darauf hingewiesen das sie ein Pflegekind haben durch Besuche der leiblichen Mutter. Nie gab es Probleme. Der leibliche Vater durfte das Kind alle 2 Wochen sehen(mit Jugendamtmitarbeiterin und Erzieherin.)
Dann kamen die vielen Gerichtsverhandlungen wobei das Sorgerecht hin- und hergeschoben wurde.
Im März wurde dann in Freiburg das unverständliche Urteil gefällt. Ruckführung am 30. August.
1 Jahr zuvor hieß es erst das es keine Rückführung gäben dürfe.
Sie spielen hier abermals mit einem Kind und benutzen dieses. So etwas lässt tief blicken und ist für mich nicht akzeptabel.
als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:13
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Überhaupt ist das ganze Herumgehacke doch müßig. Verletzungen sind mehr als genug entstanden und wenn ich mir hier die Posts so anschaue, dann scheinen mir die meisten doch wohl der Meinung zu sein, dass die ganze Misere letztlich auf eine ganze Reihe von Fehlentscheidungen des Jugendamtes zurückzuführen ist. Man sollte Kinder niemals der Gefahr aussetzen, dass sie in so relativ "hohem" Alter noch rückgeführt werden müssen. Und wenn Zweifel bestehen, so muss die Behörde die Beteiligten darauf hinweisen und Hilfestellung leisten, damit diese beseitigt werden. Im Nachhinein fühlen sich beide Parteien betrogen und trotzdem müssen sie jetzt beide mithelfen, dass dem Kind der Übergang so leicht wie möglich gemacht wird - denn der Junge ist das Einzige was zählt!
als Antwort auf das Posting von dnwebel am 31.08.2012 19:13
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Doch ich verstehe nicht wieso man das Kind nicht selbst entscheiden lässt? Das wäre dann wohl erst in 5-6 Jahren möglich doch vielleicht wäre dann das Leben des Kindes fröhlicher und glücklicher.
Für mich steht fest das sein bisheriges junges Leben besser verlaufen würde bei seinen geliebten und vertrauten Pflegeeltern.
als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 31.08.2012 10:25
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Armen seiner für ihn "Mutter" gerissen. Und wenn ich an mein Kind denke, tut mir das Herz weh, was sein Vater dem kleinen Jungen angetan hat. Er hatte nie begriffen, dass man Liebe nicht erzwingen kann. Ich garantiere ihnen schon jetzt, aus langjähriger Berufserfahrung, dass sie dies alles früher oder später im Verhalten zeigen wird.
Man darf aber dabei aber wirklich niemals vergessen, dass ein aufgenommenes Pflegekind natürlich NICHT adoptiert ist, sondern dass es nur "auf Zeit“ bei den Pflegeeltern - und danach, sofern möglich, wieder bei den leiblichen Eltern leben wird!
Deshalb sollte man noch 5-6 Jahre warten, um dann den Kleinen ganz allein und für sich entscheiden lassen, wie es mit SEINEM Leben weiter gehen kann!
Als 14-jähriger Junge - und somit als Kind - werde ich das wohl besser einschätzen können als manch ein Erwachsener
Ich hoffe mal, dass Sie meine Antwort - auf einen Beitrag, von dem ich nicht überzeugt bin, dass dieser von einem 14-jährigen Jungen stammt - zum Nachdenken anregt.
"Als 14-jähriger Junge - und somit als Kind - werde ich das wohl besser einschätzen können als manch ein Erwachsener"
Als manch eine/r bestimmt, als die hier bisher kommentierenden Männer eher nicht und mit Sicherheit nicht, was mich betrifft.
Ein 14-jähriger Junge meinte einmal: "Oh, wie unbeschreiblich hohl ist der Begriff vom Kindeswohl."
Dem kann ich, nach von Ihnen erfolgter Begriffsbeugung, nur verstärkt zustimmen.
Den Versuch "Väter", also Männer, gegeneinander auszuspielen finde ich infam. Es sind schließlich Pflegemutter und die Mutter der Pflegemutter, die sich hier lautstark echauffieren. Infam ist auch der Versuch, einer Rechtfertigung der fortgesetzten Manipulation durch zuwarten und ausgrenzen.
als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 30.08.2012 15:18
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Wäre ich der 4-jährige Junge, so ist dies der reine HORROR - dieses Hin. und Herwechseln von Vater zu Vater. Ich wäre lieber bei einer -meiner- geliebten und fürsorglichen Familie als bei zwei Familien, lieber bei meinen GELIEBTEN Eltern als bei meinen schier unbekannten leiblichen Vater.
Nach Umgängen fühlt sich der 4-jährige Junge Unwohl, er weiß wahrscheinlich gar nicht mehr, was er glauben soll. Sozusagen führt er ein
Frau Wankmüller, sollten sie Mutter sein, dann stellen Sie sich vor, der Vater ihres Kindes hätte entschieden, dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt und Sie hätten keine Chance gehabt, dies zu beeinflussen. Diese Pflegefamilie hätte aus "reiner Liebe" dieses Kind als das ihre betrachtet und Ihnen würde nach Jahren der Vorwurf gemacht werden, Sie würden das Kind belasten, weil Sie um dieses gekämpft hätten.
Liebe kann schuldig werden lassen.
Und dann zu den Pflegeeltern:
Spätestens seit dem Urteil im Fall GÖRGÜLÜ, das in einem ähnlich gelagerten Fall zunächst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und danach erst vom Bundesverfassungsgericht für den Vater entschieden hatte, hätte den Pflegeeltern klar sein müssen, dass sie eben nur Pflegeeltern sind. Warum vereinnahmen sie dann aber ein fremdes Kind, obwohl ein leiblicher Vater nicht müde wird, seine Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zu signalisieren?
Der Bericht geht absolut an den Fakten vorbei.
Was noch zu allem dazu kommt, ist, dass heute der Junge seine geliebte Pflegefamilie verlassen muss. Der leibliche Vater, bis heute, der Pflegefamilie, obwohl vom Oberlandesgericht klar formuliert, kein Besuchsrecht für den kleinen Jungen zugesagt hat. Es sagt doch alles über diesen Mann aus.
Ich kann für die Pflegefamilie und den kleinen Jungen nur beten. Ich hoffe innig, dass der Junge nicht die gleichen psychischen Störungen wie seine leibliche Mutter, diese Aufgrund instabiler Beziehungen in der frühen Kindheit entstanden sind, davon trägt.
Wo ist da die Vaterliebe, wenn er ein schreiendes Kind von der Pflegemutter wegreißt und das Mitgehen verlangt.
Zum Jugendamt, sowie zum Familiengericht Überlingen, kann ich leider nur feststellen, dass beide Institutionen trotz mehrerer Anzeigen wegen massiver Kindswohlgefährdung, von verschiedenen pädagogisch ausgebildeten Personen, entweder keine oder nur, wie das Jugendamt mässige Reaktionen zeigten.
Dem Jugendamt liegen Bilder vor, in welchem körperlichen Zustand der Junge von den Besuchen seines leiblichen Vaters zurück kam. Seine massive Verhaltensstörung wurde dem Jugendamt von diesen besorgten Mitbürgern klar geschildert, dennoch hielt es das Jugendamt nicht für notwendig, eine Kindswohlgefährdung anzuzeigen.
Warum wurden zwei teure psychologische Gutachten gemacht, wenn diese bei Gericht kein Gehör fanden. Diese sprechen sich eindeutig für den Verbleib des Jungen bei der Pflegefamilie aus. Sie halten selbst eine Erweiterung des Umgangs, sowie Übernachtung des Jungen vor der ersten oder zweiten Klasse für ungut und für die Entwicklung schädlich. Mir war bisher nicht bekannt, dass das Richteramt eine besser qualifiziert ist, als Kinderpsychologen.
Und dies diente sicherlich auch dem Wohl des Kindes.
Aber irgendwie haben hier wohl alle, außer die erste Sachbearbeiterin des Jungendamtes und die Pflegefamilie, vergessen, dass es hier um einen 4,5 jährigen Jungen geht, der plötzlich seine Eltern, seinen Bruder, seine Oma und Verwandten, sein zu Hause, seinen Garten, seine Tiere, durch Willkür eines Gerichts und durch den langen Atem des leiblichen Vaters, verliert.
Zu ihnen Herr Kaszierski, ich denke, dass sie nicht ihre persönliche Situation, mit in ihren Kommentar bringen sollten. Nicht jeder Vater ist, nur weil er sich wie sie, im "Väteraufbruch" engagiert, ein liebender und besorgter Vater, Wir wissen wohl alle, dass da viel mehr dahinter steckt.
Ich finde es von ihnen empörend einer Pflegefamilie, die ein Kind mit Liebe aufzieht, zu unterstellen, dass der Fehler bei ihnen liegt und sie den Jungen nicht wie ihr eigenes Kind hätten aufziehen sollen.
Ich weiß nicht, ob ihnen oder den Lesern bekannt ist, dass dem Vater, vor der Geburt des Jungen,nach sorgfältiger Prüfung durch eine mutige Sachbearbeiterin des Jugendamtes, die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wurde und dieser besagte Vater 2 Jahre nur in Begleitung seinen Sohn sehen durfte.
Was den "Mut" der von Ihnen genannten Sachbearbeiterin betrifft: Mir ist aktuell ein Fall von "mutiger" Sachbearbeiterin bekannt, in dem die JA-Leitung dieser die Arbeit zu drei Fällen abgenommen hat. Und wie ich finde, zurecht.
Zur familienpsychologischen Begutachtung: Nicht erst mit Benennung der GWG steht dieser Fachbereich in der Kritik - auch aus eigenen Reihen.
Dies auszuführen war aber mit meinem knappen Kommentar nicht gewollt. Lediglich einen Hinweis auf Reflektion, zum Eigenanteil, wollte ich hier der Pflegefamilie ans Herz legen. Von Alleinschuld schrieb ich nicht.
als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 30.08.2012 01:31
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Und zwar so lange bis die Gesetze dieses Landes korrigiert werden (Sorgerecht auch für ledige Väter ab Geburt) und die Behörden sich mal wirklich Gedanken um das Wohl unserer Kinder machen und nicht nur nach vorgefertigten Mustern agieren und dann auch noch behaupten alles geschehe "zum Wohl des Kindes".
Wenn eine Mutter nicht für ein Kind sorgen kann, der Vater aber dazu bereit ist, warum kommt es dann zu einer Pflegefamilie? - Wohl doch nur, weil es bei uns Gesetze aus dem Mittelalter gibt!
Die Natur hat allen Kindern zwei Elternteile gegeben! Diese Redundanz scheint für die Natur Sinn zu machen! - Warum nicht für den Gesetzgeber?
Bedauerlich für die Pflegeeltern, das liebgewonnene Kind abgeben müssen!
Noch bedauerlicher für das Kind, das unnötigerweise erst zu Fremden gebracht wurde.
Aber es konnte nur diese Entscheidung geben: Für das Kind und für den leiblichen Vater!
Hoffen wir, daß morgen die Behörden gleich richtig entscheiden!
Es hätte für den Jungen nicht zu einer "dramatischen Veränderungen" kommen müssen, hätten die Pflegeeltern den Jungen nicht wie den "Zwilling" des leiblichen Jungen behandelt.
Es darf zudem bezweifelt werden, dass diese Publikation, in dieser Situation, dem eigenen Anliegen dienlich ist.
Ich, jedenfalls, wünsche dem Jungen mit seinem leiblichen Vater eine glückliche Kindheit und gute Zukunft. Auch der leiblichen Mutter wünsche ich, dass sie sich aufrappelt und für ihr Kind eine gute Mutter sein kann.
Btw: So wie Ihnen ergeht es täglich vielen leiblichen Elternteilen und leiblichen Großeltern - was Wunder, bei statistisch täglich und nur von Ehescheidungen betroffenen 400 Kindern.