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Pfullendorf Ein Urteil zerreißt eine Familie

28.08.2012
Pfullendorf -  Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss ein Vierjähriger, der eine Woche nach seiner Geburt in eine Pflegefamilie kam, am morgigen Donnerstag seine Pflegeeltern endgültig verlassen. Das Gericht sprach dem leiblichen Vater das alleinige Sorgerecht zu, in dessen Familie der Junge nun wechselt.
Familie mit Kindern

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe muss ein Junge nach viereinhalb Jahren seine Pflegefamilie verlassen. (Symbolbild)  Autor:Frank Leonhardt (dpa)

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    Verkehrte Welt
    Von Sven Lürsen (1 Beiträge) am 07.10.2012 14:44
    Warum haben bei uns in Deutschland viele Menschen für sog. soziale Väter und Mütter mehr Verständnis als für die leiblichen Eltern? Als betroffener Vater, der wiederholt um sein Umgangsrecht für seine (eheliche) Tochter prozessieren muss, befremdet mich das. Warum haben gerade die Deutschen ein Problem damit, den Kinder ihre leiblichen Eltern einfach zu lassen und nicht ständig in Frage zu stellen? In einem anderen Land käme man nicht auf so psychosozial fragwürdige Ideen!
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    Ein Jugendamt zerreist eine Familie
    Von Carl Andersson (1 Beiträge) am 03.09.2012 19:41
    Ein Urteil bringt die Familie endlich wieder zusammen. Die einseitige Polemik dieser Berichterstattung beweist einmal wieder: Der Gesetzgeber muss dringend die Übermächte der Jugendämter zügeln und die Rechte der Väter gegen eine noch weit verbreitete Verachtung ihres Geschlechtes schützen.
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    Gratulation
    Von Tobi Stenner (1 Beiträge) am 03.09.2012 13:13
    Ich kann dem Vater nur gratulieren das er es geschafft hat gegen alle behördlichen Hindernisse seinen Sohn erziehen zu dürfen. Er wollte dies von Anfang an tun und wurde Jahre lang von den Behörden seiner und der Rechte des Jungen beschnitten. Die Pflegeeltern wurde von Anfang an vom Vater als ungeeignet eingestuft weil er genau dieses Verhalten vermutete. Nun hat er recht behalten und bekommen. Er hat bewiesen das er es ernst meint, viel Kraft und Energie geopfert und für seinen Sohn gekämpft. Was sind das für Menschen die sich anmaßen fremde Kinder ihr Eigen zu nennen und es als ihren Besitz ansehen wo doch von Anfang an klar war das sie es nur begrenzt gegen den Willen des Vates erhalten haben. Ich kann nur vermuten das es ihnen um das viele Geld ging das sie für den Junegn erhalten haben und nicht um das Kind. Das sind falsche Motivationen. Ziel hätte es von Anfang an sein sollen den Eltern das Kind zuzuführen. Ich wünsche dem Vater und seiner neuen Familie viel Freude und Kraft.
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    Was sind sie für ein Mensch?
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 03.10.2012 23:20
    Auf den Kommentar, dass es den Pflegeeltern wahrscheinlich nur ums Geld ging, kann ich nur fragen, ob sie jemals ein Kind großgezogen haben? So eine dumme Bemerkung für das Taschengeld, wo jeder 400 Euro Jobler leichter verdient. Diese Aussage sagt mir wirkich alles über die emotionale und soziale Intelligenz des Schreibers! Wahrscheinlich gehen sie von sich selber aus!

    als Antwort auf das Posting von Tobi01 am 03.09.2012 13:13
    Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
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    Lieber Herr Giesenberg,
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 01.09.2012 21:22
    mich würde interessieren, wie sie zu dem Fall stehen, dass sie sich so über die Beobachtungen ihrer Mitbürger hinweg setzen. Es geht hier nicht um Sorgerecht, eines Vaters oder Mutter. Natürlich hat ein Vater dasselbe recht wie eine Mutter. Aber es hat kein leibliches Elternteil das recht seinem Kind soviel Herzschmerz an zu tun. Wir wissen alle, dass Kinder sich aus Überlebenstrieb schnell in eine neue Situation einfinden. Das haben wir alle schon erlebt, wenn die eigenen Kinder mal paar Tage bei Freunden oder Großeltern waren und die Eltern verreist waren. Aber was passiert mit der Seele eines Kindes, dem seine " Familie" plötzlich weggenommen wird? Ich habe die Symptome in den vergangenen Monaten gesehen. Ich hoffe vom ganzen Herzen, dass der kleine Junge dieses Trauma schnell überwindet und nicht sein Leben lang darunter leidet. Im übringen habe ich von den Pflegeeltern nie etwas anderes gehört, als das sie sich wünschen, ihr Kleiner würde sich schnell einfinden.
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    Bindungsabrüche
    Von Clara Alberti (3 Beiträge) am 02.09.2012 12:03
    dass man unter Bindungsabrüchen in der Kindheit oft ein ganzes Leben leidet ist genügend erforscht.

    als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 01.09.2012 21:22
    Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
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    Sehr geehrte Frau Wankmüller
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 02.09.2012 11:11
    "... als das sie sich wünschen, ihr Kleiner würde sich schnell einfinden."...
    Dann lassen wir doch jetzt die Zeit entscheiden und geben wir dem Jungen, dem Vater und der ganzen Familie die Chance, unbehelligt von einer "Barbara-Salesch-Diskussion" wie sie hier durch diesen unseligen Artikeln vom Zaun gebrochen wurde, seinen Weg zu finden. Bedenken Sie bitte immer, dass hinter dem leiblichen Vater eine große Familie steht, die seit fast fünf Jahren sehnsüchtig darauf wartet, dass der Sohn endlich zu seinem Vater darf. Auch andere Menschen haben Gefühle und lassen sich nicht einfach darauf herumtrampeln. Im Übrigen haben Sie durch Ihr Löschen einzelner Beiträge diese ganze Diskussion jetzt dermaßen manipuliert, dass ich vorschlage, wir beenden das jetzt. Ich bin nicht bereit, mit Ihnen hier in der Öffentlichkeit auf dem Rücken eines kleinen Jungen eine solche Familienangelegenheit zu diskutieren.Wenn Sie dennoch darauf bestehen, können Sie mich direkt anschreiben.

    als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 01.09.2012 21:22
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    Lieber Herr Giesenberg,
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 01.09.2012 21:03
    ich schreibe unter meinem richtigen Namen. Es gibt nichts zu dem ich nicht stehe. Vielleicht sollten sie sich die Mühe machen, meinen Text genauer zu lesen. Ich unterstelle dem Kindvater gar nichts, aber ich hinterfrage, aus welchem Gründen jemanden die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wird. Wenn sie sich dazu belesen hätten, müßten sie wissen, dass einige gravierende Punkte erfüllt sein müssen, bevor überhaupt in Erwägung gezogen wird, jemanden die Erziehungsfähigkeit abzusprechen. Und ich hoffe ja schwer, dass das Jugendamt nach den Standards arbeitet. Das ich emotional betroffen bin, da haben sie vollkommen recht. Eben aus dem Zustand des Jungen, den ich in der letzten Mail aufgeführt habe. Des weitern möchte ich sie bitten mir nicht zu drohen, denn ich nenne keine Namen. Und meine Meinung und Beobachtungen darf ich äußern.
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    Der leibliche Vater hat das unbestreitbare Recht auf das Sorgerecht
    Von Daniel Neuhaus (2 Beiträge) am 01.09.2012 12:27
    Das Unglück begann damit, dass das Jugendamt über den Kopf des Vaters irgendwelche Entscheidungen traf – zum Leidwesen der Pflegefamilie. Fehlentscheidungen der Behörden haben System, da auch Kinder bei einer Mutter aufwachsen müssen, die von ihrer Mutter geschlagen werden – wie es bei meinem Sohn der Fall ist.

    Die „Kinderschützler“ sollten ein bisschen aufrichtiger sein und den Vätern die Fähigkeit nicht absprechen Kinder grosszuziehen. Kritisieren sollte man vielmehr das Jugendamt oder in der Schweiz die Vormundschaftsbehörden, die die Rechte der Väter mit Füssen tritt – damit nehmen diese es auch zwangsläufig mit dem Kindeswohl nicht so ernst.

    Zudem würde es den Medien gut anstehen über die Belange von Vätern ausgeglichener zu berichten. Würde einer Mutter das Sorgerecht zugesprochen, wäre solch ein Zeitungsartikel wohl nicht veröffentlicht worden.
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    Vorsicht!
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 01.09.2012 10:15
    Frau Wankmüller seien Sie sehr vorsichtig, was Sie hier in den Raum stellen! Selbst wenn Sie nicht unter Ihrem wahren Namen schreiben, sind Sie identifizierbar und hier dem leiblichen Vater in der Öffentlichkeit Kindesmißhandlung und Schlimmeres zu unterstellen grenzt an Verleumdung und ist strafbar. Jetzt plötzlich, nach über dreißig Kommentaren sind Sie mit dem Fall doch vertraut? Wollten Sie uns in dieser Diskussion über Ihre wahren Absichten täuschen? Dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, dass der Junge jetzt in seine neue Umgebung hineinfindet, haben Sie zur Genüge kundgetan. Das Kindeswohl interessiert Sie nur insoweit, als Sie im Sinne der Pflegeeltern eine Revision des Urteils fordern. Überlegen Sie sich bitte sorgfältiger, was Sie hier schreiben.
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    Liebe Lea Katharina,
    Von Oliver Kaszierski (10 Beiträge) am 01.09.2012 07:05
    es gibt keinen richtigen Zeitpunkt, kein richtiges Alter, um einem Kind eine Lebenslüge zu offenbaren. Auch Erwachsene werden stark traumatisiert, wenn diese z.B. am Sterbebett eines Elternteils erfahren, dass dieser oder der andere z.B. nicht der leibliche Elternteil ist. Insofern ist es auch nicht egal, dass hier eine Pflegefamilie es mit dem eigenen Engagement übertrieb – und noch immer übertreibt.

    Jugendamt und Familiengericht hatten sich offensichtlich an §1666 BGB orientiert, § 1666a BGB zeitweilig aus den Augen verloren. Pflegefamilien den leiblichen Eltern gegenüber einen grundsätzlichen Vorrang einzuräumen genügt nicht den an die Professionen gestellten Anforderungen.
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    Katastrophe
    Von Clara Alberti (3 Beiträge) am 31.08.2012 23:01
    Es ist eine Katastrophe was mit den KIndern geschieht.
    Auch wir waren Pflegeeltern und gleichzeitig die Großeltern, sechs Jahre lang von der Geburt des Kindes. Als das Kind sechs Jahre war, hat die Kindesmutter es raus gerissen aus allen Kontinuitäten und Bindungen. Sie bekam überall Unterstützung, vom JA, FamG usw.
    Liebe Pflegeeltern, wir würden uns freuen wenn ihr Kontakt mit uns aufnehmen würdet, weil es uns genauso ergagen ist wie euch

    Kontaktemail: clara_a@gmx.de
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    Lieber Herr Giesenberg,
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 31.08.2012 22:36
    ich denke die Diskussionen hier bringen gar nichts. Weil doch immer die gleichen schreiben. Die breiteMasse interessiert es nicht wirklich. Wie bei den Nachbarskindern die jahrelang mißhandelt werden. Die Leute schauen weg. Und die Deutschen besonders gern, man will ja in nichts hinein kommen. Wenn beim Vater wirklich nichts gravierendes vorgefallen wäre, warum hatte er dann nur betreuten Umgang mit seinem Sohn? Warum wurde er dann nicht vom Jugendamt gegleitet und bei seiner Aufgabe betreut? Das alles läßt mich zweifeln. Und warum hegt der Vater so eine Feindschaft gegen die Pflegefamilie? Er müsste ihnen doch dankbar sein, dass sie seinen Jungen so gut betreut und mit Werten erzogen haben. Nicht die Pflegeeltern haben ihm sein Kind weggenommen, sondern das Jugendamt oder er selber? hat das zu verantworten? Warum dann die Feindschaft?
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    Sehr geehrte Frau Wankmüller,
    Von Oliver Kaszierski (10 Beiträge) am 01.09.2012 08:14
    die Art, mit der Sie zu diesem Fall pauschale Gleichungen aufstellen und zudem provozieren, schmeckt mir nicht. Zu emotional, zu unprofessionell. Ich stimme Ihnen aber zu: Solche Diskussionen bringen wirklich nichts. Zu den Gründen zum begleiteten Umgang kann ich nichts konkret beitragen, denn es fehlen mir die Akten. 18 UF 224/11 hat das OLG bisher nicht veröffentlicht.

    Allgemein kann ich aussagen, dass ein tatsächliches oder gravierendes Fehlverhalten des Umgangsberechtigten diesem nicht zwingend vorausgeht und für die Betroffenen eine große Herausforderung bedeutet. Diese Herausforderung wurde offensichtlich bewältigt, der Umgang ausgeweitet, abschließend die Erziehungseignung des Vaters bejaht.

    Im übrigen gilt, dass zur erfolgreichen Sozialisation auch das genetisch andere Kind gehört.

    als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 31.08.2012 22:36
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    Kind im Vordergrund
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 31.08.2012 13:19
    Dieser Kleine muss alles was die Erwachsenen verbrochen haben ausbaden. Er war bei der Pflegefamilie ein sehr glückliches Kind. Er hätte seine leibliche Mutter weiter gesehen und auch seinen leiblichen Vater.
    Aber jetzt hat man seine kleine Welt zerstört.
    Ich hoffe immer noch das es jemanden gibt der diesen unschuldigen Kind hilft.
    Es geht nicht um die Erwachsenen, es geht ganz allein um diesen besonderen kleinen Jungen.

    Dies sollte ich alles für meine Oma, die Frau P. schreiben
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    Ich finde gut...
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 31.08.2012 14:37
    dass Du dich zu diesem Thema äußerst, Nicolai. Es ist wichtig, dass wir auch auf unsere Kinder hören, besonders, wenn es um ein solches Thema geht. Und ich hoffe sehr, dass Du nicht nur die Meinung Deiner Oma wiedergibst. In einem Punkt gebe ich Dir vollkommen recht: Der Junge hätte es bestimmt nicht schlecht gehabt, wenn er in seiner jetzigen Familie bliebe. Ich bitte Dich aber auch folgendes zu bedenken: Der leibliche Vater hat bereits vor der Geburt deutlich gesagt, dass er für das Kind sorgen möchte. Aber er wurde nicht ernst genommen. Er mußte vom ersten Tag an um sein Kind kämpfen, nichts wurde ihm freiwillig gewährt. Zweitens: Hast Du bedacht, dass da vielleicht noch weitere Geschwister auf ihren Bruder warten? Was ist mit deren "Wohl", müssen die verzichten? Und Drittens: Was ist, wenn der Junge mal in Deinem Alter ist? Wird er dann nicht fragen: "Papa, warum hast Du nicht um mich gekämpft? War ich Dir das nicht wert?" Und auch der Vater hat doch ein Recht auf sein Kind oder?

    als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:19
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    Natürlich
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 31.08.2012 14:58
    stimmt es, wenn der Junge im späterem Alter sich frägt : "Wieso wurde ich hin- und hergeschoben"
    Sicher würde er nach seinen leiblichen Eltern fragen und sie treffen wollen, was ich vollkommen verstehe.
    Doch für mich ist das jetzt zu früh, seine Welt ist eben bei der Pflegefamilie, wo er Spaß und Freude hat und das sollte nach meiner Meinung nach so bleiben.
    Er wird sich sicher etwas unwohl fühlen und auch seine Mami und Papi vermissen bei seinem leiblichen Vater.
    Was die Zukunft dann ergeben würde, weiß niemand.
    Die beste Lösung wäre einfach (persönlich gesehen) dass das Kind in der Pflegefamilie bleibt und dort seine Gewohnheiten nachgeht. Trotz dessen der Kontakt zur leiblichen Familie bestehen bleibt.
    Ich verstehe es nicht wieso man einfach in der frühen Lernphase eines Kindes das komplette "Daseins" auswechselt von jetzt auf gleich.
    Und ich hatte nur den Auftrag von meiner Oma bekommen dies zu schreiben, meine Meinung finden Sie unter "Wohl des Kindes"

    als Antwort auf das Posting von Tomte am 31.08.2012 14:37
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    Berichtigung...
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 31.08.2012 14:41
    Entschuldige, ich wollte schreiben: ...wenn der Junge in seiner bisherigen Pflegefamilie geblieben wäre.

    als Antwort auf das Posting von Tomte am 31.08.2012 14:37
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    Angaben zur Pfelgemutter 2
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 31.08.2012 13:18
    Dieser leibliche Vater sollte sich mal fragen wieso er es nicht in den Jahren geschafft hat, das sich der Kleine auf die Stunden mit ihm freute.
    Das aufgeschlossene, fröhliche und wohlerzogende Kind hatte ein super Verhältnis zu Freunde, Familie und Nachbarn.
    Er wollte nur mit seiner geliebten leiblichen Oma in das Auto vom leiblichen Vater. Meinte Tochter hatte diese Oma-Enkel Liebe auch immer gefördert.
    Die Pflegefamilie hatte jedes Jahr den Geburtstag der leiblichen Mutter in ihrem Haus gefeiert.
    Wer mit der Pflegemutter nicht klar kommt, sollte sich mal fragen warum, denn diese Frau ist die Liebe in Person.
    Herr Dietmar Nikolai Webel, ich glaube Sie sprechen über einen anderen Menschen.
    Von den Pflegeeltern musste dieser Mann überhaupt nichts ertragen, er hat ja von Anfang an nur mit Steinen geworfen. Ich kann nur sagen das dieses Schicksal für uns alle furchtbar war.
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    Auf Zeit gespielt und damit Bindungen geschaffen
    Von Dietmar Nikolai Webel (3 Beiträge) am 31.08.2012 18:01
    Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und kann Ihren Schmerz verstehen. Aber ich habe kein Verständnis für das Verhalten in den letzten 4 Jahren. Das Leid, was Sie heute für Ihre Familie und den Jungen beanspruchen, hätten Sie dem leiblichen Vater von Anfang an auch zugestehen müssen. Dieser hatte nämlich einen berechtigten Anspruch auf SEIN Kind. Sie haben auf Zeit gesetzt, welche Bindungen ermöglicht. Der Vater hatte diese Zeit nicht für sein Kind. Der EGMR hat im Görgülü-Fall hingewiesen, welche langfristigen Folgen es hat, wenn das Kind nicht zu seinem Vater kommt. Das hat mit "Steinewerfen" nichts zu tun, sondern das Elternrecht ist ein Grund- und Menschenrecht. Stellen Sie sich doch einmal vor, man würde Ihnen Ihr Kind wegnehmen und zu fremden Leuten geben? Der Junge im Görgülü-Fall ist heute in seiner Familie integriert und fühlt sich wohl. Mal für die Recherche: (http://willkuer.vafk.de/Tagebuch.htm)

    als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:18
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    Angaben zur Pfelgemutter 1
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 31.08.2012 13:13
    Ich habe die vielen Reaktionen gelesen, über einige ist man ja schon erstaunt. Sie kennen die Pflegefamilie nicht, aber bilden sich ein Urteil. Ich glaube das sich jedes Kind solche tollen Eltern oder auch Pflegeeltern wünscht.
    Dieses Kind wurde nicht gestohlen sondern das Jugendamt kam mit der Bitte das ungeborene Kind zu nehmen. Daraufhin musste meine Tochter Ihren Beruf aufgeben um für das Baby da zu sein.
    Dann bekam der Kleine einen Zwillingsbruder - ein Glück mit einem Geschwisterchen groß zu werden!
    Die Familie P. wurde täglich darauf hingewiesen das sie ein Pflegekind haben durch Besuche der leiblichen Mutter. Nie gab es Probleme. Der leibliche Vater durfte das Kind alle 2 Wochen sehen(mit Jugendamtmitarbeiterin und Erzieherin.)
    Dann kamen die vielen Gerichtsverhandlungen wobei das Sorgerecht hin- und hergeschoben wurde.
    Im März wurde dann in Freiburg das unverständliche Urteil gefällt. Ruckführung am 30. August.
    1 Jahr zuvor hieß es erst das es keine Rückführung gäben dürfe.
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    14 Jahre und eine Tochter als Mutter?
    Von Dietmar Nikolai Webel (3 Beiträge) am 31.08.2012 19:13
    Zitat: "Daraufhin musste meine Tochter Ihren Beruf aufgeben um für das Baby da zu sein."
    Sie spielen hier abermals mit einem Kind und benutzen dieses. So etwas lässt tief blicken und ist für mich nicht akzeptabel.

    als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 31.08.2012 13:13
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    Jetzt wirds pathologisch...
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 31.08.2012 20:02
    Ich fürchte, da sollten mal einige Autoren ihren Status überdenken. Ja Nicolai, Du solltest besser immer dazu schreiben, dass Du hier für jemanden anderen postest, sonst wirds unglaubwürdig!
    Überhaupt ist das ganze Herumgehacke doch müßig. Verletzungen sind mehr als genug entstanden und wenn ich mir hier die Posts so anschaue, dann scheinen mir die meisten doch wohl der Meinung zu sein, dass die ganze Misere letztlich auf eine ganze Reihe von Fehlentscheidungen des Jugendamtes zurückzuführen ist. Man sollte Kinder niemals der Gefahr aussetzen, dass sie in so relativ "hohem" Alter noch rückgeführt werden müssen. Und wenn Zweifel bestehen, so muss die Behörde die Beteiligten darauf hinweisen und Hilfestellung leisten, damit diese beseitigt werden. Im Nachhinein fühlen sich beide Parteien betrogen und trotzdem müssen sie jetzt beide mithelfen, dass dem Kind der Übergang so leicht wie möglich gemacht wird - denn der Junge ist das Einzige was zählt!

    als Antwort auf das Posting von dnwebel am 31.08.2012 19:13
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    ...und wieder hat es geregnet!
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 31.08.2012 12:23
    Nun ist der Junge an seinen Vater übergeben. Die Übergabe ist ruhig und sachlich, ohne übertriebene Emotionen über die Bühne gegangen. Wenn man abergläubisch wäre, würde man sagen: Der Himmel hat an Stelle der Beteiligten geweint. Und ja, es wird traurig gewesen sein, besonders für die Pflegemutter. Die Leistung, die Liebe, die Fürsorge, die die Pflegefamilie in den vergangenen Jahren aufgebracht hat, kann nicht hoch genug geschätzt werden und es wird zu den Pflichten der neuen Familie des Jungen gehören, diesen Teil seiner Biografie auch später in Erinnerung zu halten. Wer den leiblichen Vater und dessen Umfeld kennt, weiß, dass der Junge jetzt in einer liebevollen Familie lebt und dort mit großer Freude und offenen Armen aufgenommen wird. Dies zu wissen wird auch der Pflegefamilie ein Trost sein. Schaden ist bisher genug angerichtet worden und die Öffentlichkeit sollte sich hier einfach nur heraushalten.
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    Liebe Frau Wankmüller
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 31.08.2012 10:55
    Sie schreiben, dass Sie mit dem Fall im Einzelnen nicht vertraut sind. Trotzdem maßen Sie sich an, über einen Vater urteilen zu können, von dem Sie nicht das geringste wissen? So etwas nennt man wohl Vorverurteilung. Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir vor Augen halte, dass in Deutschland Erzieherinnen auf unsere Kinder losgelassen werden, die einer solchen Gesinnung fähig sind. Was muss man denn als Vater erwarten, wenn man sein Kind morgens mit einer Knieschürfung im Kindergarten abgibt, die es sich beim Sturz von einer Schaukel zugezogen hat? Steht dann mittags das Jugendamt vor der Tür? Sie Fragen, warum wir anderen Schreiber außer Acht lassen, dass der Vater zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes nicht Erziehungsfähig war? Ich sage es Ihnen: Weil es sein ERSTES Kind war! Welche Mutter ist denn beim ersten Kind schon "Erziehungsfähig"? Die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit wurde damals eben auch nur vom Schreibtisch aus vorgenommen.
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    Warum sollte dies kein Kind schreiben,
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 31.08.2012 10:25
    was für Gedanken, dass der Kommentar nicht von Nicolai geschrieben sein kann? Ich traue einem 14-jährigen durchaus zu, seine Meinung zu äußern und hier aufzuschreiben. Wie sie denken ja auch unsere Gerichte. Ein fast 5-jähriger Junge kann nicht beurteilen, ob er wo anders übernachten will. Ich habe es bei vielen Kindern erlebt, dass sie dazu durchaus in der Lage sind.
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    Kindes Willen
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 31.08.2012 12:50
    Ja ob Sie mir glauben oder nicht ich bin 14 Jahre alt.

    Doch ich verstehe nicht wieso man das Kind nicht selbst entscheiden lässt? Das wäre dann wohl erst in 5-6 Jahren möglich doch vielleicht wäre dann das Leben des Kindes fröhlicher und glücklicher.
    Für mich steht fest das sein bisheriges junges Leben besser verlaufen würde bei seinen geliebten und vertrauten Pflegeeltern.

    als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 31.08.2012 10:25
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    Liebe Schreiber,
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 31.08.2012 10:17
    Warum wird hier immer außer Betracht gelassen, dass der Vater damals nicht ERZIEHUNGSFÄHIG war, aus welchen Gründen auch immer. Die sind mir und ihnen nicht bekannt. Ich bin natürlich der Meinung, dass der Vater die selben Rechte haben sollte, wie die Mutter. Auch bei einer nicht erziehungsfähigen Mutter, hätte ein Kind nichts zu suchen. Warum vergessen alle, dass es in Deutschland 146 tote Kinder jährlich gibt, durch Verwahrlosung und Misshandlungen. Lieber Herr Hailer, ich bin Mutter und Erzieherin. Und zum zehren am Kind, nicht die Pflegeeltern haben gezehrt, sondern der Vater. Schon als Säugling, wurde der kleine Junge weinend und schreiend aus den
    Armen seiner für ihn "Mutter" gerissen. Und wenn ich an mein Kind denke, tut mir das Herz weh, was sein Vater dem kleinen Jungen angetan hat. Er hatte nie begriffen, dass man Liebe nicht erzwingen kann. Ich garantiere ihnen schon jetzt, aus langjähriger Berufserfahrung, dass sie dies alles früher oder später im Verhalten zeigen wird.
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    Nur auf Zeit II
    Von Klaus Hailer (1290 Beiträge) am 30.08.2012 16:31
    Neben den Hilfeplanvereinbarungen ist der Abschluss eines Pflegevertrages zwischen Pflegefamilie und Jugendamt zu empfehlen, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt werden.

    Man darf aber dabei aber wirklich niemals vergessen, dass ein aufgenommenes Pflegekind natürlich NICHT adoptiert ist, sondern dass es nur "auf Zeit“ bei den Pflegeeltern - und danach, sofern möglich, wieder bei den leiblichen Eltern leben wird!
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    Nur auf Zeit I
    Von Klaus Hailer (1290 Beiträge) am 30.08.2012 16:30
    Wenn fest steht, dass man ein bestimmtes Pflegekind aufnimmt, wird die Fachkraft zusammen mit den Pflegeeltern, der Herkunftsfamilie und – soweit dies nach dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes möglich ist – auch mit ihm Vereinbarungen (den Hilfeplan) über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses treffen. Hierzu gehören Aussagen, welche Erziehungsziele mit dem Kind angestrebt werden sollen, welche Veränderungen bei der Herkunftsfamilie notwendig sind, damit das Kind wieder zu ihr zurückkehren kann, welche Unterstützungsangebote von der Fachkraft an die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie gemacht werden können. Natürlich werden auch Vereinbarungen über die Besuchskontakte mit den Eltern und dem Kind getroffen. Es wird auch überlegt, wie lange das Kind voraussichtlich in der Pflegefamilie leben soll. Außerdem wird die Zahlung des Pflegegeldes festgelegt. Diese Vereinbarungen werden in regelmäßigem Turnus fortgeschrieben.
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    Wohl des Kindes(2)
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 30.08.2012 15:18
    Doppelleben , einmal das Fröhliche und einmal das „andere“ , das womöglich Schlechtere. Deshalb sollte das Jugendamt für den Kleinen keine Risiken eingehen und den Jungen bei der Pflegefamilie lassen, damit er dort glücklich lebt! Das Jugendamt sagt ja selbst, es kann kaum eine bessere Pflegefamilie geben.

    Deshalb sollte man noch 5-6 Jahre warten, um dann den Kleinen ganz allein und für sich entscheiden lassen, wie es mit SEINEM Leben weiter gehen kann!

    Als 14-jähriger Junge - und somit als Kind - werde ich das wohl besser einschätzen können als manch ein Erwachsener
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    Okay, du hast mich überzeugt!
    Von Oliver Kaszierski (10 Beiträge) am 30.08.2012 16:59
    Ich möchte gerne Hughes Hefner als Papa haben und bei ihm leben.

    Ich hoffe mal, dass Sie meine Antwort - auf einen Beitrag, von dem ich nicht überzeugt bin, dass dieser von einem 14-jährigen Jungen stammt - zum Nachdenken anregt.

    "Als 14-jähriger Junge - und somit als Kind - werde ich das wohl besser einschätzen können als manch ein Erwachsener"
    Als manch eine/r bestimmt, als die hier bisher kommentierenden Männer eher nicht und mit Sicherheit nicht, was mich betrifft.

    Ein 14-jähriger Junge meinte einmal: "Oh, wie unbeschreiblich hohl ist der Begriff vom Kindeswohl."
    Dem kann ich, nach von Ihnen erfolgter Begriffsbeugung, nur verstärkt zustimmen.

    Den Versuch "Väter", also Männer, gegeneinander auszuspielen finde ich infam. Es sind schließlich Pflegemutter und die Mutter der Pflegemutter, die sich hier lautstark echauffieren. Infam ist auch der Versuch, einer Rechtfertigung der fortgesetzten Manipulation durch zuwarten und ausgrenzen.

    als Antwort auf das Posting von Nicolai_Moehrle am 30.08.2012 15:18
    Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
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    Wohl des Kindes(1)
    Von Nicolai Möhrle (7 Beiträge) am 30.08.2012 15:17
    Heutzutage geht es nur noch um Macht und Gesetze! Nur die Wenigsten denken an Liebe und Zuneigung. Somit steht hierbei der Kampf im Vordergrund: leiblicher Vater gegen Pflegeeltern gegen Jugendamt. Dabei sollte doch die LIEBE im Fokus stehen und nicht die Gesetze und die Macht über den Kleinen zu „herrschen“! Der KLEINE sollte sich wohlfühlen und nicht die Gesetze! Durch diesen Familienwechsel wird das Leben des Kleinen noch mehr zu einem Albtraum, der es eh schon ist. Wieso, wieso kann man nicht einfach bei seinen Eltern leben, bei denen man sich wohlfühlt?

    Wäre ich der 4-jährige Junge, so ist dies der reine HORROR - dieses Hin. und Herwechseln von Vater zu Vater. Ich wäre lieber bei einer -meiner- geliebten und fürsorglichen Familie als bei zwei Familien, lieber bei meinen GELIEBTEN Eltern als bei meinen schier unbekannten leiblichen Vater.

    Nach Umgängen fühlt sich der 4-jährige Junge Unwohl, er weiß wahrscheinlich gar nicht mehr, was er glauben soll. Sozusagen führt er ein
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    Bert Brecht läßt grüßen...
    Von Thomas Giesenberg (8 Beiträge) am 30.08.2012 11:44
    Wir alle kennen den kaukasischen Kreidekreis aber wir wissen wir auch, dass das Leben nicht einfach in Schwarz und Weiß aufzuteilen ist. Ich frage mich wirklich, warum die beiden Parteien dermaßen an dem Kind zerren müssen. Hätte man nicht von Anfang an nach einer Lösung suchen müssen, bei der das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Dass die zuständigen Behörden hier auf der ganzen Linie versagt haben, steht außer Zweifel. Auch die Gesetzgebung ist hier vollkommen rückständig und muss dringend novelliert werden. Aber hätten nicht die Pflegeeltern den Konsens mit dem Vater suchen müssen, statt ihm den Umgang mit seinem Kind zu erschweren? Dem Jungen jetzt eine solche Auseinandersetzung zuzumuten, zeugt doch wohl eher von Egoismus denn von "Elternliebe". Auch scheint mir die Art der Berichterstattung sehr dürftig. Herr Volk hätte ja auch mal die Sicht des Vaters recherchieren können - oder war das mal wieder eine "Schreibtischtat"?
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    Warum musste dieser Junge vor Gericht gehört werden?
    Von Franzjörg Krieg (5 Beiträge) am 30.08.2012 10:57
    Weil eben dies die Mütterlobby bei der Reform des FGG mit der Wandlung ins FamFG durchgesetzt hat. Die Mütterlobby weiß genau, wie die Nabelschnur im Gericht bei der Anhörung selbst durch die geschlossene Tür funktioniert und dass Kinder die Seismographen der mütterlichen Befindlichkeit sind. Der vorgetragene subjektive Kindeswille ist immer auch ein induzierter Kindeswille.
    Frau Wankmüller, sollten sie Mutter sein, dann stellen Sie sich vor, der Vater ihres Kindes hätte entschieden, dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt und Sie hätten keine Chance gehabt, dies zu beeinflussen. Diese Pflegefamilie hätte aus "reiner Liebe" dieses Kind als das ihre betrachtet und Ihnen würde nach Jahren der Vorwurf gemacht werden, Sie würden das Kind belasten, weil Sie um dieses gekämpft hätten.
    Liebe kann schuldig werden lassen.
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    Ist Familie und Vaterschaft reine Definitionssache?
    Von Franzjörg Krieg (5 Beiträge) am 30.08.2012 10:47
    Welche "Familie" wurde zerstört? Die PFLEGE-Familie eines Jungen. Und warum kam dieses Kind überhaupt in diese Pflegefamilie? Weil allein die Mutterschaft für das Jugendamt zählte und das Schicksal des Kindes allein an die Qualität der Mutter geknüpft wurde. Hat nicht der Vater schon während der Schwangerschaft angekündigt, dass er für das Kind sorgen wolle? Warum zählte dieser Vater NICHTS? Warum wurde er als leibliches Elternteil ignorant übergangen?
    Und dann zu den Pflegeeltern:
    Spätestens seit dem Urteil im Fall GÖRGÜLÜ, das in einem ähnlich gelagerten Fall zunächst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und danach erst vom Bundesverfassungsgericht für den Vater entschieden hatte, hätte den Pflegeeltern klar sein müssen, dass sie eben nur Pflegeeltern sind. Warum vereinnahmen sie dann aber ein fremdes Kind, obwohl ein leiblicher Vater nicht müde wird, seine Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zu signalisieren?
    Der Bericht geht absolut an den Fakten vorbei.
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    Das zuständige Jugendamt wusste Bescheid und es hatte den staatlichen Kindesraub vorbereitet
    Von Dietmar Nikolai Webel (3 Beiträge) am 30.08.2012 09:55
    Nicht der Beschluss des OLG Karlsruhe zerreißt eine Familie, sondern das Jugendamt Friedrichshafen tat dies schon vor der Geburt des Kindes. Nach dem spektakulären Familiengerichtsfall Görgülü hätte dies so nicht passieren DÜRFEN. Aber es ist landauf und landab immer noch so, dass einem Vater die Erziehungskompetenz einfach abgesprochen wird und man sein Kind lieber in eine Pflegefamilie gibt. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte, wie schon 2004 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im besagtem Fall Görgülü befand. Die geplagte Pflegemutter wird zitiert: „Ich kann meinem Kind morgen nicht sagen, ob und wann wir uns wiedersehen dürfen. Wie grausam ist das?“ Aber wie grausam war das Verhalten der Pflegeeltern und des Jugendamtes all die Jahre zum leiblichen Vater des Kindes?
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    Kindswohlgefährdung
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 30.08.2012 01:46
    Aber wie von mir schon vorher erwähnt, war leider die erste mutige Sachbearbeiterin des Jugendamtes, die damals klar nach reiflicher Rücksprache, dem Vater die Erziehungsfähigkeit absprach, nicht mehr für "den Fall" zuständig.
    Was noch zu allem dazu kommt, ist, dass heute der Junge seine geliebte Pflegefamilie verlassen muss. Der leibliche Vater, bis heute, der Pflegefamilie, obwohl vom Oberlandesgericht klar formuliert, kein Besuchsrecht für den kleinen Jungen zugesagt hat. Es sagt doch alles über diesen Mann aus.
    Ich kann für die Pflegefamilie und den kleinen Jungen nur beten. Ich hoffe innig, dass der Junge nicht die gleichen psychischen Störungen wie seine leibliche Mutter, diese Aufgrund instabiler Beziehungen in der frühen Kindheit entstanden sind, davon trägt.
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    Kindswohlgefährdung
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 30.08.2012 01:43
    Und warum musste ein vierjähriger Junge am Oberlandesgericht befragt werden, wenn diesem, trotz seiner klaren Aussage, solche Qualen auferlegt werden und gegen seinen Willen entschieden wird und er zum Umgang gezwungen wird.
    Wo ist da die Vaterliebe, wenn er ein schreiendes Kind von der Pflegemutter wegreißt und das Mitgehen verlangt.
    Zum Jugendamt, sowie zum Familiengericht Überlingen, kann ich leider nur feststellen, dass beide Institutionen trotz mehrerer Anzeigen wegen massiver Kindswohlgefährdung, von verschiedenen pädagogisch ausgebildeten Personen, entweder keine oder nur, wie das Jugendamt mässige Reaktionen zeigten.
    Dem Jugendamt liegen Bilder vor, in welchem körperlichen Zustand der Junge von den Besuchen seines leiblichen Vaters zurück kam. Seine massive Verhaltensstörung wurde dem Jugendamt von diesen besorgten Mitbürgern klar geschildert, dennoch hielt es das Jugendamt nicht für notwendig, eine Kindswohlgefährdung anzuzeigen.
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    Kindswohlgefährdung
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 30.08.2012 01:38
    Bekommt in unserem Rechtstaat derjenige Recht, der nur oft genug klagt? Ist dies die Aufgabe des Steuerzahlers, die Kosten von Vätern und von psychologischen Gutachten, sowie Gerichtskosten zu tragen? Mich hätte interessiert, ob der leibliche Vater, auch 20zig mal geklagt hätte, wie im "www. treffpunkteltern.de " beschrieben,wäre er persönlich für die Kosten aufgekommen? Im übrigen können sie dort das ganze Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Freiburg nachlesen.
    Warum wurden zwei teure psychologische Gutachten gemacht, wenn diese bei Gericht kein Gehör fanden. Diese sprechen sich eindeutig für den Verbleib des Jungen bei der Pflegefamilie aus. Sie halten selbst eine Erweiterung des Umgangs, sowie Übernachtung des Jungen vor der ersten oder zweiten Klasse für ungut und für die Entwicklung schädlich. Mir war bisher nicht bekannt, dass das Richteramt eine besser qualifiziert ist, als Kinderpsychologen.
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    Macht Liebe schuldig?
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 30.08.2012 01:35
    Die Mutter, der sie so gute Wünsche entgegen bringen, hatte sich bereits während ihrer Schwangerschaft hilfesuchend an das Jugendamt gewandt. Und sie scheinen nicht zu Wissen, dass diese psychisch kranke Frau stark traumatisiert vom Verhalten des Kindsvaters ist und sich deshalb zurück zieht. Es hört sich für mich wie ein Hohn an, wenn sie der leiblichen Mutter wünschen, wieder ihren Weg zum Sohn zu finden. Die leibliche Mutter hatte ihren Weg zu ihrem Kind gefunden. Sie war die ganzen 4,5 Jahre wöchentlich zu Besuch bei ihrem Sohn und der Pflegefamilie.
    Und dies diente sicherlich auch dem Wohl des Kindes.
    Aber irgendwie haben hier wohl alle, außer die erste Sachbearbeiterin des Jungendamtes und die Pflegefamilie, vergessen, dass es hier um einen 4,5 jährigen Jungen geht, der plötzlich seine Eltern, seinen Bruder, seine Oma und Verwandten, sein zu Hause, seinen Garten, seine Tiere, durch Willkür eines Gerichts und durch den langen Atem des leiblichen Vaters, verliert.
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    Macht Liebe schuldig?
    Von Karin Wankmüller (12 Beiträge) am 30.08.2012 01:31
    Mit großem Interesse habe ich ihren Bericht gelesen. Nur leider musste ich feststellen, dass der Bericht vieles verharmlost und nicht wirklich die schreckliche Situation im Ganzem wiedergibt.
    Zu ihnen Herr Kaszierski, ich denke, dass sie nicht ihre persönliche Situation, mit in ihren Kommentar bringen sollten. Nicht jeder Vater ist, nur weil er sich wie sie, im "Väteraufbruch" engagiert, ein liebender und besorgter Vater, Wir wissen wohl alle, dass da viel mehr dahinter steckt.
    Ich finde es von ihnen empörend einer Pflegefamilie, die ein Kind mit Liebe aufzieht, zu unterstellen, dass der Fehler bei ihnen liegt und sie den Jungen nicht wie ihr eigenes Kind hätten aufziehen sollen.
    Ich weiß nicht, ob ihnen oder den Lesern bekannt ist, dass dem Vater, vor der Geburt des Jungen,nach sorgfältiger Prüfung durch eine mutige Sachbearbeiterin des Jugendamtes, die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wurde und dieser besagte Vater 2 Jahre nur in Begleitung seinen Sohn sehen durfte.
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    Sehr geehrte Frau Wankmüller
    Von Oliver Kaszierski (10 Beiträge) am 30.08.2012 12:22
    Ihre Empörung ist in ähnlichem Maße überzogen, wie die verzweifelte und entlarvende Reaktion der Pflegefamilie. Weder habe ich der Pflegefamilie eine Alleinschuld angeheftet, noch die leiblichen Eltern zu Heiligen erhoben, das entspricht vielmehr Ihrer Interpretation meines Kommentars.
    Was den "Mut" der von Ihnen genannten Sachbearbeiterin betrifft: Mir ist aktuell ein Fall von "mutiger" Sachbearbeiterin bekannt, in dem die JA-Leitung dieser die Arbeit zu drei Fällen abgenommen hat. Und wie ich finde, zurecht.
    Zur familienpsychologischen Begutachtung: Nicht erst mit Benennung der GWG steht dieser Fachbereich in der Kritik - auch aus eigenen Reihen.
    Dies auszuführen war aber mit meinem knappen Kommentar nicht gewollt. Lediglich einen Hinweis auf Reflektion, zum Eigenanteil, wollte ich hier der Pflegefamilie ans Herz legen. Von Alleinschuld schrieb ich nicht.

    als Antwort auf das Posting von Karin12214 am 30.08.2012 01:31
    Dieses Posting hat den Diskussionszweig eröffnet
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    Und was passiert morgen?
    Von Bernd Bader (1 Beiträge) am 29.08.2012 23:42
    Genau das gleiche wieder!

    Und zwar so lange bis die Gesetze dieses Landes korrigiert werden (Sorgerecht auch für ledige Väter ab Geburt) und die Behörden sich mal wirklich Gedanken um das Wohl unserer Kinder machen und nicht nur nach vorgefertigten Mustern agieren und dann auch noch behaupten alles geschehe "zum Wohl des Kindes".

    Wenn eine Mutter nicht für ein Kind sorgen kann, der Vater aber dazu bereit ist, warum kommt es dann zu einer Pflegefamilie? - Wohl doch nur, weil es bei uns Gesetze aus dem Mittelalter gibt!

    Die Natur hat allen Kindern zwei Elternteile gegeben! Diese Redundanz scheint für die Natur Sinn zu machen! - Warum nicht für den Gesetzgeber?

    Bedauerlich für die Pflegeeltern, das liebgewonnene Kind abgeben müssen!

    Noch bedauerlicher für das Kind, das unnötigerweise erst zu Fremden gebracht wurde.

    Aber es konnte nur diese Entscheidung geben: Für das Kind und für den leiblichen Vater!

    Hoffen wir, daß morgen die Behörden gleich richtig entscheiden!
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    Immer die Anderen!
    Von Oliver Kaszierski (10 Beiträge) am 29.08.2012 18:26
    Ein Kind, um dessen Sorgerecht ein engagierter und sorgewilliger Vater bereits vor Aufnahme in einer Pflegefamilie kämpfen musste, als Eigen anzunehmen und nun überall - außer bei sich - nach Schuldigen zu suchen, finde ich unangebracht.
    Es hätte für den Jungen nicht zu einer "dramatischen Veränderungen" kommen müssen, hätten die Pflegeeltern den Jungen nicht wie den "Zwilling" des leiblichen Jungen behandelt.
    Es darf zudem bezweifelt werden, dass diese Publikation, in dieser Situation, dem eigenen Anliegen dienlich ist.

    Ich, jedenfalls, wünsche dem Jungen mit seinem leiblichen Vater eine glückliche Kindheit und gute Zukunft. Auch der leiblichen Mutter wünsche ich, dass sie sich aufrappelt und für ihr Kind eine gute Mutter sein kann.

    Btw: So wie Ihnen ergeht es täglich vielen leiblichen Elternteilen und leiblichen Großeltern - was Wunder, bei statistisch täglich und nur von Ehescheidungen betroffenen 400 Kindern.
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