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Pfullendorf 22-Jähriger landet wegen Flugtickets im Gefängnis

10.08.2012
Pfullendorf -  Vorbestrafter Mann wird wegen Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
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Wegen eines Vergehens des Betruges verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen unter Vorsitz von Richterin Sarah Hausmann einen 22-jährigen Pfullendorfer zu sechs Monaten Gefängnis. Der Angeklagte hatte im März 2011 wieder einmal über das Internet mehrere Flugtickets für sich und seine Freunde in sein Herkunftsland gebucht und erst mit erheblicher Verspätung nach einer Strafanzeige der Fluggesellschaft bezahlt.

In der Verhandlung zeigte sich der mit der Justiz bestens vertraute Angeklagte vollauf geständig und räumte auch ein, dass er von seinen Freunden ihren Anteil erhalten, aber zunächst anderweitig verwendet habe. Aus dem Bundeszentral-Register ging hervor, dass der junge Mann als Jugendlicher schon einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wobei immer wieder Betrügereien dabei waren. So verkaufte er Laptops, Handys und Computer über das Internet, lieferte die Ware aber trotz Bezahlung nicht aus. Nach einem Einmietbetrug in einem Hotel prellte er den Vermieter seiner Wohnung um über 6600 Euro. In den weiteren Jahren buchte er Bus- und Flugreisen in ganz Deutschland ohne zu bezahlen. Obwohl er von den Gerichten mehrmals zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde, schreckte ihn dies nicht. Nach der Entlassung aus der Haft kam prompt die nächste Straftat.

Ein Bewährungshelfer berichtete, dass der junge Mann nach der Haftentlassung seit zwei Jahren bei den Eltern wohne und unter Aufsicht der Bewährungshilfe stehe. Sein Schützling gehe seit einem Jahr einer geregelten Arbeit nach und auch versuche seine Schulden abzuzahlen. Nach seiner Einschätzung habe sich beim Angeklagten in der Lebensführung etwas geändert. Mit dem berühmten „letzten Wort“ der Verhandlung räumte der Angeklagte ein, eine Dummheit begangen zu haben. Er wolle sein Leben aber wieder in den Griff kriegen.

Das Gericht verurteilte den 22-Jährigen entsprechend dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft wegen eines Vergehens des Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. In ihrer Urteilsbegründung verwies Richterin Hausmann darauf, dass keine Bewährung in Frage komme, weil er zum Zeitpunkt der Straftat noch unter Bewährung stand und einschlägig vorbestraft sei. Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Richterin die Tatsache, dass er seit Frühjahr 2011 einer geregelten Arbeit nach gehe und dessen Zusammenarbeit mit seinem Bewährungshelfer. Zu seinen Ungunsten spreche der von ihm zuletzt angerichtete relativ hohe Schaden von über 3000 Euro. Die vom Verteidiger des Angeklagten beantragte Ausnahme, die Strafe doch noch zur Bewährung aus zu setzen, komme einfach nicht in Frage. Die von ihr verhängte Strafe sei Tat- und Schuld angemessen.

Dem Angeklagten gab die Richterin den Rat auf den Weg: „Ich erwarte, dass Sie sich die Verurteilung als Warnung dienen lassen. Es ist sehr lobenswert, dass Sie arbeiten, aber ich kann mir einfach unmöglich vorstellen, dass es ab heute bei Ihnen besser wird. “

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