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Meßkirch Kompromiss: Muslimischer Sarg fürs neue Gräberfeld

01.10.2012
Meßkirch -  Auf den ersten Blick scheinen die staatlichen deutschen Vorschriften zur Bestattung und die religiöse Maßgabe der Muslime nicht vereinbar zu sein. In der Bundesrepublik sind Leichenbestattungen nur in Särgen zulässig, die muslimischen Toten werden traditionell aber ohne Sarg, nur in Tücher gehüllt, beerdigt. Für das neue Gräberfeld in Meßkirch haben der Türkisch-Islamische Verein, das Bestattungsgewerbe und die Stadt eine Kompromisslösung gefunden, die am Sonntag am Rande des Eröffnungsfestaktes des neuen Gräberfeldes von Patricia Stoll vom gleichnamigen Beerdigungsunternehmen vorgestellt wurde.

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Bislang wurden die muslimischen Toten zur Bestattung ins Ausland überführt. In der Vergangenheit gab es, so berichtet die Bestatterin, in Meßkirch nur drei muslimische Beerdigungen, die aber ganz normal im bisherigen Teil des Friedhofs vollzogen wurden. Der Unterschied habe nur darin bestanden, dass die Körper der Toten in ein Leintuch gehüllt in den gewöhnlichen Sarg gelegt worden sind.

Die muslimischen Toten werden in einem einfachen, naturfarbenen Holzsarg bestattet. Darin ähnelt die Beerdigungstradition der jüdischen. Während aber die jüdischen Särge mit einem flachen Deckel verschlossen sind, haben die muslimischen Sargdeckel in Meßkirch eine Dachform. Die zweite Besonderheit dieser Särge ist eine seitliche Öffnung, die bis ins Grab verschlossen bleibt. Das Grab selbst wird dann breiter ausgehoben, als es bei anderen Beerdigungen üblich ist.

Nachdem der Sarg ins Grab abgelassen wurde, steigen die muslimischen Totengräber in das Grab und nehmen das Brett ab, mit dem die Sargseite bislang verschlossen war. Sie richten dann den Leichnam in die von der muslimischen Bestattungstradition vorgeschriebene Richtung nach Mekka aus. Der Sarg bleibt dann geöffnet und das zuvor aus dem Sarg genommene Brett bleibt im Grab, das danach mit Erde aufgefüllt wird. Bei dieser Sargform, so Stoll, handle es sich um ein Angebot an die muslimischen Mitbürger, das aber nicht zwingend für den islamischen Friedhofsteil vorgeschrieben sei.

Für die muslimischen Erdbestattungen gilt dann die gleiche Ruhezeit von gegenwärtig 30 Jahren wie für alle anderen Sarggräber.(hps)

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